Rücktritt Mietvertrag

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Mietsache
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Rücktritt Mietvertrag

Beitrag von Mietsache » 04.07.2021, 11:37

Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich des Rücktritts vom Mietvertrag.
Bei der Besichtigung der Wohnung wurde mir vom Vormieter auf meine Nachfrage versichert, das es sich um meine Nichtraucherwohnung handelt. Aufgrund von Covidmassnahmen trug ich eine Fffp2 Maske, konnte nichts riechen und musste mich daher auf sein Versprechen verlassen.
Ich leide unter schweren Asthma und second hand smoke lösen bei mir Asthma Attacken aus.

Am 1. Juli sollte ich die Wohnung beziehen. Als ich nach der Schlüsselübergabe in die Wohnung ging, musste ich feststellen das es sich um eine Raucher Wohnung handelte.

Ich rief den Vermieter an erklärte ihm die Situation, nicht einziehen zu können und bot an einen Nachmieter zu suchen. Der Vermieter erklärte sich erst einsichtig.

Am 2.Juli fand sich ein Nachmieter der sich anbot sofort einzuziehen. Der Vermieter möchte mir trotzdem die Miete für den Monat verrechnen, nach Verhandlung eine halbe Miete. Das erscheint mir nicht richtig. Weiters steht um ist im Vertrag eine Extra Vertragsgebühr um 100 Euro ? Auch rechtens?

Des weiteren, ich hatte am Tag an dem ich den Vertrag unterschrieb am Vormittag einen Eingriff mit Sedierung. Der Vertrag kam mit der Post zu Mittag und in der Früh des nächsten Tages unterschrieb ich.
Meine Mutter, die von meiner Untersuchung und dem Mitstreiter weiss, meinte nun das der Vertrag ohnehin hinfällig ist, da ich nicht entscheidungsfähig war?

Danke im voraus für die Antworten?

Liebe Grüße Nadja



alles2
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Re: Rücktritt Mietvertrag

Beitrag von alles2 » 04.07.2021, 13:40

War es wirklich der Vormieter, der sich als Nichtraucher ausgab? Wenn die Aussage vom Vermieter kam, wäre es was anderes und ich wüsste nicht, wieso er sich einsichtig zeigen sollte (vielmehr stattdessen verständnisvoll)!

Nur wenn am Tag der Erstbesichtigung eine Willenserklärung unterfertigt geworden wäre, könnte man nach § 30a KSchG (Konsumentenschutzgesetz) zurücktreten. Ansonsten gibt es praktisch keine Möglichkeiten, sollte dem Vertragspartner sonst nichts vorzuwerfen sein.

Die Vergebührung des Mietvertrages (nicht Maklerprovision) wurde vor einigen Jahren abgeschafft. Sollte der Einzug durch den neuen Nachmieter erst im August möglich sein, wäre die halbe Monatsmiete schon eine Kulanzlösung. Vielleicht ließ man sich in Anbetracht der fragwürdigen Vertragsgebühren auf den Deal ein. Daher sollte geklärt werden, ob es mit der halben Monatsmiete auch getan wäre, zumal Mietvertragsgebühren- oder errichtungskosten nicht legitim sein dürften.

Dass Du zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung sediert gewesen sein könntest, darauf braucht man wirklich nicht näher eingehen, wenn es nicht irgendwelche Befunde dafür gibt. Nach einer solchen OP kommt man üblicherweise für einige Stunden in ein Aufwachzimmer. Gibt es keine Auffälligkeiten, kommt man in ein Stationszimmer, wo man sonst über Nacht bleibt. Nach einer Visite durch den Arzt, bei der der Zustand und die Werte kontrolliert werden, wird man entlassen, wenn alles passt. Anscheinend warst Du bereits in der Lage einzuschätzen, dass es sich um einen Mietvertrag handelt und dass der unterschrieben gehört. Jemand, der noch immer benebelt wirkt und ist, würde man nicht so schnell auf die Straße setzen und man würde nicht auf die Idee einer Vertragsunterzeichnung kommen. Außer man wurde dazu gedrängt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Mietsache
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Re: Rücktritt Mietvertrag

Beitrag von Mietsache » 04.07.2021, 14:11

Danke!

Der Nachmieter wurde von mir einen Tag nach meinem nicht erfolgten Einzug von mir als Ersatz angeboten. Heute erfolgt die Schlüsselübergabe, ich sehe nicht ein, warum ich eine halbe Monatsmiete zahlen soll, wenn bereits jemand darin wohnt.

Bei mir wurde eine ambulante Magenspiegelung durchgeführt. Ich habe mir nochmal den Aufklärungsbogen durchgelesen. Dort steht das man wegen der Sedierung 24 Stunden nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf. Das man auch nicht geschäftsfähig ist, steht dort nicht. Deshalb meine Frage. Denn meine Unterschrift fiel in diesen Zeitraum.

Zu den im Vertrag angeführten Vertragsgebühren um 100 Euro, handelt es sich um Betrug aus juristischer Sicht oder ist der Termini dafür ein anderer?

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Re: Rücktritt Mietvertrag

Beitrag von alles2 » 04.07.2021, 14:54

Der Vermieter kann die Schlüssel auch vor dem Mietbeginn übergeben, sollte die Wohnung bereits leer und zurückgegeben worden sein. Von mir aus, wenn es um das Ausmessen der Wohnung für die Einrichtungsgegenstände geht. Wann der Nachmieter dort wirklich lebt, richtet sich nach dem Mietbeginn laut Vertrag. Alles andere wäre noch nicht offiziell und man dürfte dort auch noch nicht wohnsitzgemeldet sein. Unredlich wäre es, wenn für den ein und denselben Zeitraum doppelt für die Miete gezahlt werden würde. Finanzielle Aufwendungen für den neuen Vertrag (z.B. Mietvertragserrichtungskosten außerhalb des MRG-Vollanwendungsbereiches) bzw. die ganzen Umstände, die Du verschuldet hast, könnten eventuell schon in Rechnung gestellt werden.

Ja, diese Art der Betäubung ist so ausgerichtet, dass es sich mit der ungefähren Behandlungsdauer deckt und man wird gleich wieder entlassen. Daher wird man sicherheitshalber auch gefragt, ob man eh abgeholt wird. Dass man deshalb nicht urteils- oder entscheidungsfähig sein soll, wäre wirklich überzogen.

Grundsätzlich liegt verbotenen Klauseln kein strafrechtlich relevanter Tatbestand vor, wobei man die Ausgestaltung der Forderung näher beleuchten müsste. Darüber könnten wir diskutieren, wenn er Dich trotz Hinweis auf die Unrechtmäßigkeit dazu zwingt. Ansonsten unberechtigte Gebühren einfach nicht zahlen!
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Mietsache
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Re: Rücktritt Mietvertrag

Beitrag von Mietsache » 04.07.2021, 21:15

Welche Umstände habe ich verschuldet??

Am 1. sollte ich einziehen. Aufgrund der Lüge vom vorigen Mieter nicht möglich . Mir entstehen Kosten da ich ohne festen Wohnsitz dastehe .Am 2.habe ich bereits einen neuen Mieter gefunden . Heute habe ICH dem Mieter die Schlüssel übergeben. Kurze Nachfrage bei ihm, er hat bereits für das ganze Monat bezahlt.
Ich soll eine halbe Monatsmiete zahlen. Den Vermieter habe weder ich noch der neue Mieter je zu Gesicht bekommen.

Sind die unter Vertragsgebühr angegeben 100 Euro der Mietvertragsvergebührung zuzuordnen oder Mietvertragserichtungskosten?

alles2
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Re: Rücktritt Mietvertrag

Beitrag von alles2 » 04.07.2021, 22:39

Das war nur ein Hinweis, sollte da noch was finanzieller Natur kommen. Für entgangene Mieteinnahmen (Verluste) wüsste ich nicht, warum nicht Du dafür geradestehen solltest. Noch kann ich keine Verfehlungen seitens des Vermieters erkennen, während die Sache noch schlimmer hätte ausgehen können. Nahm es der Vormieter womöglich mit der Wahrheit nicht so genau, kann doch der Vermieter nichts dafür.

Man scheint es in dem Fall mit dem typischen Protokoll nicht so genau genommen zu haben, das zu einem Tohuwabohu geführt haben könnte. Hat der Nachmieter quasi für Dich die Miete für den Juli bereits bezahlt, wovon der Vermieter vielleicht noch nichts wusste, solltest Du aus der Nummer fein raus sein. Was es mit den 100 Euro auf sich hat, müsstest Du schon denjenigen fragen, der diese einheben möchte. Es ist nicht ausgeschlossen, dass er Dich für einen Narren hält und es einfach mal versucht. Unter diesen Umständen würde ich noch nichts bezahlen, solange nicht transparent erkennbar ist, wofür noch Forderungen offen sein sollen.
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Re: Rücktritt Mietvertrag

Beitrag von Mietsache » 08.07.2021, 22:39

Alles zurückerhalten bis auf die 100 Euro Vertragsgebühr. Auf meine Forderung diese zurück zu erhalten inkl. gesendeten Link der AK bezüglich ungültige r Mietvertragsgebühren, schrieb er nein, da wir einen gültigen Vertrag hatten...
Was nun?

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Re: Rücktritt Mietvertrag

Beitrag von alles2 » 08.07.2021, 23:38

Bevor sich jetzt andere Mitleser fragen, welchen Link der AK Du meinst, dürfte es vermutlich das hier gewesen sein:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/miete/Mietvertragsgebuehr.html

Es gibt verschiedenste Ansätze, die man verfolgen könnte. Mich würden die genauen Zeilen rund um die vermeintlichen Vertragsgebühren interessieren, sowie, ob diese im Vertrag der Nachmieters enthalten sind. Der Vermieter könnte sich nämlich rausreden, dass damit was anderes gemeint wäre, falls dort nicht unmissverständlich steht, diese wären für das Finanzamt vorgesehen.
Wie hoch wäre die Brutto-Miete gewesen und wie lange wäre der Vertrag gelaufen?

Ich an Deiner Stelle hätte ihm sowas wie folgendes geschrieben:

"Die Arbeiterkammer hat genau diese Reaktion vorhergesagt, da sie ständig mit solchen Fällen beschäftigt sind. Somit erübrigt sich vorerst jede Diskussion und wir werden unter diesen Umständen den noch offenen Betrag einklagen müssen".

Das hat schon so manch Wunder bewirkt. Man könnte es in dem Sinne erweitern, als dass man den aktuellen Mieter anraten werden, sich den Mietvertrag von der AK prüfen zu lassen.

Je nachdem, für welchen Schritt Du entscheidest oder auch nicht, kann man weitere Vorgehensweisen andenken.
Zuletzt geändert von alles2 am 09.07.2021, 23:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rücktritt Mietvertrag

Beitrag von Mietsache » 09.07.2021, 20:28

Hallo,

Im Vertrag steht "einmalige Vertragsgebühr von 100 Euro"

Seine Begründung: Wir hatten einen gültigen Mietvertrag.

Ich habe heute auch noch mal den Konsumentenschutz dazu befragt, der war eigentlich auf Seiten des Vermieters ich solle froh sein, überhaupt die Kaution und Miete zurückerhalten zu haben. Die Antwort hat mich etwas irritiert und getroffen. Hab den Rückzieher ja nicht aus Jux gemacht Darum hab ich den Vermieter nur noch einmal darauf hingewiesen das MVG seit 2017 nicht mehr eingehoben werden und wenn dann nur bei Geschäftsräumen.

Mit Anwalt würde ich ungern drohen, habe Angst das er mit Gegenklage kommt. Das kann ich mir zur Zeit da ich übergangsweise in einem Motel untergekommen bin.

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Re: Rücktritt Mietvertrag

Beitrag von alles2 » 10.07.2021, 00:13

Habe oben eine Korrektur vorgenommen, weil in dem Absatz nach dem Link an einer Stelle "Mieter" statt "Vermieter" stand und es sonst irreführend gewesen wäre.

Hast Du denn mit den Mietrechtsexperten der AK telefoniert? Wenn die das auch so sehen, probiere es doch mal mit der Schlichtungsstelle für Mietrechtsangelegenheiten Deines Bundeslandes.

Habe nirgends erwähnt, dass Du wirklich klagen sollst. Meine Zeilen sollten zur Einschüchterung des Vermieters dienen. Im Sinne von, er soll es zurückzahlen, da sich sonst die AK der Sache entsprechend annehmen würde.
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Re: Rücktritt Mietvertrag

Beitrag von Mietsache » 15.07.2021, 10:09

Die letzte Mail hat gefruchtet. Habe ihn gebeten mir den Paragraphen Link zu schicken, auf dessen Grundlage er die Mietvergebührungskosten einbehält.

Bekomme den Betrag ausgezahlt.
Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Danke !! für die Rückendeckung, ohne hätte ich schon aufgegeben.

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Re: Rücktritt Mietvertrag

Beitrag von alles2 » 15.07.2021, 10:28

Mietsache hat geschrieben:
15.07.2021, 10:09
Hartnäckigkeit zahlt sich aus.
Genau mein Credo! Und ich liebe es, wenn man um seine Rechte kämpft und das nach Möglichkeit selbst in die Hand nimmt. Nicht nur, damit man selbst Gerechtigkeit erfährt, sondern zukünftig weitere mögliche Opfer verschont werden. Manche Falotten probieren es noch dem Motto "Mit dem kann man es machen"! Solange sich niemand auf die "Hinterfiaß" stellt, wird sich an ihrer Fasson wohl kaum was ändern.
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