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Kontrolle der Fördermittel in Zuge mgl. Missbrauch von Fördermittel

Verfasst: 02.07.2021, 23:36
von Schizopremium
Folgende Situation:
Person A wohnt mit Person B und 2 gemeinsamen Kindern in einer Wohnung. Person A ist arbeitslos und bezieht Sozialhilfe. Person B geht einer Beschäftigung nach, ist aber mit der höhe der von Person A bezogenen Fördermittel unzufrieden und ändert somit seine Wohnadresse auf 1 Wohnblock daneben. Person A kommt dadurch nun in den Genuss von dem Mietkostenzuschuss. Person A und - B unterhalten nach wie vor eine gemeinsame Beziehung, nur am Papier eben nicht mehr!

Frage, -wer kontrolliert in so einem Fall die Fördermittelvergabe?

Re: Kontrolle der Fördermittel in Zuge mgl. Missbrauch von Fördermittel

Verfasst: 03.07.2021, 01:45
von alles2
Sind es eigenständige Personen (keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft), können sie tun und lassen, was sie wollen. Es sagt ja keiner, dass Mutter und Vater zusammenleben müssen. Die Wohnbeihilfe bekommt im Prinzip nur der Hauptmieter, der die Miete bezahlt und an der Adresse seinen Hauptwohnsitz hat. Wenn der Freund auf eine andere Adresse ausweicht, wo er vielleicht auch gratis oder gegen ein kleines Entgelt unterkommt (wäre ja sonst unlogisch), muss er mit den Nachteilen leben, dass sie eben nicht mehr auch mal länger gemeinsam an einem Ort aufhalten können. Kommt nämlich auf, dass er (Person B) sich überwiegend bei ihr (Person A) aufhält, könnte er Probleme mit dem Meldegesetz bekommen und sie mit dem Verdacht des Förderungsmissbrauches oder Sozialleistungsbetruges konfrontiert werden.

Re: Kontrolle der Fördermittel in Zuge mgl. Missbrauch von Fördermittel

Verfasst: 03.07.2021, 07:33
von Schizopremium
Danke vorerst!
muss er eben mit den Nachteilen leben, dass sie eben nicht mehr länger an einem Ort aufhalten können
Dieser Nachteil wurde eben vermutl. bewusst angestrebt um somit einen Wohnkostenbeitrag zu lukrieren.
Aber im ernst, - ginge dass wirklich so einfach? Das würde bedeuten, ich ziehe mal schnell um die Ecke (in den vorliegenden Fall, 10m Luftlinie) und die Partnerin kassiert fortan einen fetten Mietkostenzuschuss zum Notstand noch dazu! Klar bedarf es hier einer dritten Person, eben Person C, die das ganze Konstrukt billigt!
Kommt nämlich auf, dass er (Person B) sich überwiegend bei ihr (Person A) aufhält, könnte er Probleme mit dem Meldegesetz bekommen und sie mit dem Verdacht des Förderungsmissbrauches oder Sozialleistungsbetruges konfrontiert werden.
Welcher Art von Beweismittel würde es bedürfen, um hier eine Prüfung zu veranlassen?

Re: Kontrolle der Fördermittel in Zuge mgl. Missbrauch von Fördermittel

Verfasst: 03.07.2021, 10:22
von alles2
Gerne wird der Sozialstaat ausgenutzt, indem man bspw. nicht in einem Haushalt wohnt. Leben sie zusammen, bekommt die sozial schutzwürdige Person im Prinzip geringere bedarfsorientierte Mindestsicherung, Förderungen oder Beihilfen, zumal es eben ein gemeinsames Einkommen gäbe und weniger Kosten für alles rund um die Unterkunft anfallen.

Angenommen der Erwerbstätiger denkt sich, er zieht weg, damit die Lebensgefährtin mehr vom "Steuerzahler ausezuzeln" kann, wäre es nicht gerade schlau, wenn er dadurch auch noch Miete für seine Wohnung nebenan zahlen müsste. Die Strategie könnte daher nur wirklich aufgehen, sollte er woanders maximal "kostengünstig" Unterschlupf finden würde.

Und ja, diverse Bevölkerungsschichten nutzen diesen Schmäh bewusst aus, bei dem man sich ordentlich "zampackelt". Und diejenigen, die dabei verhältnismäßig den größten Schaden in unserer Wirtschaft anrichten, sind laut diversen Studien die "Gstopften". Sie sind nicht nur von guten Beratern umgeben sind und verfügen über ein gutes Netzwerk, sondern nutzen in habgieriger Manier nur allzu gerne die Lücken des Rechtsstaates aus.

Selbstverständlich kannst Du jeden Verdacht bei den Behörden melden. Unterm Strich schaut dabei meist nichts heraus, weil die zumeist gewieften und kreativen Betroffenen auch schon eine plausible Ausrede parat haben, dessen Gegenteil schwer beizukommen ist. Außer etwaige "Sozialschmarotzer" stellen sich wirklich patschert an. Aber sonst werden dann so Dinge gesagt, dass es in der Beziehung gerade nicht so läuft und man bei sonstiger Obdachlosigkeit eine Auszeit bräuchte. Oder die dritte Person, die vielleicht auch noch den sterbenden Schwan spielt, gerade ziemlich hilfs- oder pflegebedürftig sei. Alles schon gehabt!

Re: Kontrolle der Fördermittel in Zuge mgl. Missbrauch von Fördermittel

Verfasst: 03.07.2021, 12:37
von Schizopremium
Die Strategie könnte daher nur wirklich aufgehen, sollte er woanders maximal "kostengünstig" Unterschlupf finden würde.
Ganz genau, Person B hat sich ein Zimmerl beim Mieter einer Genossenschaftswohnung, der Person C, genommen.
Auch wieder so ein Punkt, der eigentlich im Mietvertrag mit sofortiger Kündigung erwähnt wird.

Die gemeinsam erlösten Fördergelder werden eifrig vorwiegend in Drogen investiert und konsumiert. - Mann gönnt sich sonst Nichts, möchte man meinen!

So wachst diese Schicht an Bevölkerung in behüteten Verhältnissen auf, überträgt natürlich ihre praxis- und erfolgserprobte Vorgehensweise des Sozialmissbrauchs an deren Kindern und den Nächsten. Der Glaube, dass eh immer die anderen zahlen müssen, wird somit in Stein gemeißelt!

Das Gesetz ist das was es ist, ein situationselastisches Maß an Vorschreibungen, dass sich in der Auslegung immer an der Verhältnismäßigkeit orientiert,- mehr nicht!

Re: Kontrolle der Fördermittel in Zuge mgl. Missbrauch von Fördermittel

Verfasst: 03.07.2021, 20:32
von alles2
Dann wäre die Frage, ob auch der Dritte im Bunde gegenüber den Behörden oder Institutionen irgendwas verschwiegen hat, was er hätte melden müssen. Wenn bei ihm niemand einen Hauptwohnsitz gemeldet haben darf (außer Angehörige oder weil die Wohnfläche es nicht zulässt), könnte man klären, wo er wirklich offiziell gemeldet ist. Vielleicht hilft das Stichwort Meldeauskunft:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/personen__meldeauskunft/Seite.940100.html#AllgemeineInformationen

So hätte man was in der Hand, sollte der Mietvertrag nicht eingehalten werden. Da können aber die Gesetzgebung und Vorschreibungen nichts dafür, wenn sich andere nicht daran halten. Außer deren Gebaren würde bei Auffliegen ohne Sanktionen bleiben.

Re: Kontrolle der Fördermittel in Zuge mgl. Missbrauch von Fördermittel

Verfasst: 04.07.2021, 11:22
von Schizopremium
Wenn bei ihm niemand einen Hauptwohnsitz gemeldet haben darf (außer Angehörige oder weil die Wohnfläche es nicht zulässt), könnte man klären, wo er wirklich offiziell gemeldet ist.
Das ist der Punkt! Tatsächlich, ist es so, dass sowohl Person B wie auch Person C, den Hauptwohnsitz an der selben Adresse gemeldet haben, die Wohnung läuft auf Person C. Eigentlich ist es ja fast etwas lächerlich, aber dennoch muss ich fragen:

Kann jetzt Person B um mögliche Konsequenzen zu umgehen, sein Wohnverhältnis in der Genossenschaftswohnung von Person C damit begründen, dass er mit diesem eine Partnerschaft unterhält? Damit wäre ja jene Klausel im Mietvertrag, dass die Wohnung nicht weiter- oder untervermietet werden darf, obsolet, -oder?!

Re: Kontrolle der Fördermittel in Zuge mgl. Missbrauch von Fördermittel

Verfasst: 04.07.2021, 12:03
von alles2
Das deckt sich mit dem, was hier thematisiert wurde:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=15836

Was das mit dem Lebensgefährten (im Sinne einer Lebensgemeinschaft mit einem gemeinsamen Lebensmittelpunkt) auf sich hat, findet sich in § 14 Abs.3 MRG und § 15g Abs.3 WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz). In der Tat müsste nachgewiesen werden, dass eine Schein-Zweckgemeinschaft unterhalten wird.

Aber ich denke, Du verrennst Dich da in was, wogegen man nur schwer ankommen könnte. Anscheinend liegen Dir irgendwelche Nachbarn schwer im Magen. In solchen Fällen werden nur zu gerne fantasievolle Theorien aufgestellt, die sich oft nicht bekräftigen lassen. Sollte an der Sache wirklich was dran sein, kann man sich darauf einstellen, dass sie sich offiziell anders verantworten werden würden.

Re: Kontrolle der Fördermittel in Zuge mgl. Missbrauch von Fördermittel

Verfasst: 09.07.2021, 21:57
von Schizopremium
Aber ich denke, Du verrennst Dich da in was, wogegen man nur schwer ankommen könnte. Anscheinend liegen Dir irgendwelche Nachbarn schwer im Magen.
Ich kann mir schon denken, dass hier die Faktenlage nicht eindeutig genug wäre. Den Zeitaufwand, den es nach sich ziehen würde, um hier das Licht auf den "rechten Fleck" zu lenken, kann ich neben meinen Job nur schwer aufwenden. Ich weis schon, vor Gericht zählen wie es im Volksmund heißt nur die Fakten oder eben wer besser die Lügen als Fakten verkaufen zu mag. Es ist einfach nervlich extrem aufwendig und gleichzeitig auch widerlich in direktem Umfeld miterleben zu müssen, wie sich das Sozialschmarotzertum weiter ganz ungeniert an öffentlichen Geldern unentwegt bereichert und ausbreitet.

Re: Kontrolle der Fördermittel in Zuge mgl. Missbrauch von Fördermittel

Verfasst: 09.07.2021, 23:15
von alles2
Du wirst aber die Welt nicht besser machen können. Das sollten wir schon andere überlassen. Mach Dir keinen zu großen Kopf drum und versuche zu akzeptieren, dass auch sie ein Teil der Gesellschaft bilden. Wir haben unsere eigenen Probleme. Da muss man sich nicht auch noch unnötig Gedanken um jene machen, die uns nicht betreffen. Sei froh, dass es Dir besser gehen dürfte als denen. Solange sie Dich (halbwegs) in Ruhe lassen, ist doch alles gut. Da draußen sind weit gravierende Widerwärtigkeiten im Gange, von denen Du womöglich noch gar nichts weißt. Wenn ich das an mich ranlassen würde, wüsste ich noch ein, noch aus. Abhaken und nach vorne blicken...mehr können wir nicht tun, zumal es nicht in unserem Einflussbereich liegt!