unbefristeter mietvertrag-gerichtliche kündigung wegen eigenbedarf

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boxerhund
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unbefristeter mietvertrag-gerichtliche kündigung wegen eigenbedarf

Beitrag von boxerhund » 02.07.2021, 20:48

hallo!

ist es richtig, daß mir der vermieter eine ersatzwohnung anbieten muss falls ich den prozeß verliere oder müssen dafür bestimmte gegebenheiten vorliegen?

und gilt die 10 jährige sperrfrist nur nach kauf einer wohnung oder auch wenn der neue vermieter die wohnung geerbt hat?

und liegt weiters ein selbstverschuldeter eigenbedarf vor, wenn der vermieter nicht das freiwerden seiner anderen mietwohnungen nützt, die ident sind von größe und lage mit meiner?

der vermieter hat einen anwalt, ich kann keinen bezahlen da ich ausgleichszulagenpension beziehe. wenn ich verliere und sämtliche kosten von vermutlich vielen tausend euro tragen muss, kann dann meine pension oder mein altes auto oder mein alter pc gepfändet werden?

vielen dank und grüße



alles2
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Re: unbefristeter mietvertrag-gerichtliche kündigung wegen eigenbedarf

Beitrag von alles2 » 03.07.2021, 02:51

Wenn seitens des Vermieters bei einer gerichtlichen Kündigung nach § 33 Abs.1 MRG (Mietrechtsgesetz) der Kündigungsgrund entsprechend § 30 Abs.2 Z 9 MRG geltend gemacht wird, sollten laut § 32 Abs.2 MRG sogar zwei gleichwertige Wohnungen angeboten werden. Wie das ganze Verfahren ablaufen würde, wird ohnehin unter § 32 MRG beschrieben.

Die 10-jährige Sperrfrist würde nicht zur Anwendung kommen, da dafür der Kündigungsgrund laut § 30 Abs.2 Z 8 MRG angemeldet werden müsste (§ 30 Abs.3 zweiter Satz MRG). Beim Erwerb von Todes wegen läuft die Zeit des Erblassers (Rechtsvorgänger) einfach weiter.

Die Kriterien für eine Kündigung sind schon sehr streng und oft müsste der dringende Eigenbedarf des Vermieters an einer Wohnung bewiesen werden. Es kann gerechtfertigte Gründe geben, warum es gerade Deine Mietwohnung. Erkennt das Gericht diese nicht, würde man - so wie Du - auch zu der Erkenntnis gelangen, dass der Eigenbedarf selbst verschuldet ist. Im Verfahren würden die Interessen beider Seiten abgewogen werden. Würden Deine Nachteile durch die Kündigung schwerer wiegen als seine Vorteile durch gerade Deine Wohnung, solltest Du den Prozess gewinnen. Kommt es zu einer Verhandlung, kannst Du einen Antrag auf unentgeltliche Beigebung eines Verfahrenshelfers stellen.

Dinge des alltäglichen Lebens sollte man Dir nicht wegnehmen können. Dazu ein Zitat aus einem anderen Beitrag (durch Klick auf den nach oben gerichteten Pfeil gelangt man zum Thread):
alles2 hat geschrieben:
19.11.2020, 04:01
Sollte es wirklich zu einer "Pfändung" kommen, wird man üblicherweise von einem uralten Tschesn die Finger lassen, sofern es sich nicht um einen sündhaft teuren Schlitten handelt, welches nicht zu Deinen Verhältnissen passt. Auch das Inventar Deiner Wohnung würde unberührt bleiben, zumal es zur Grundausstattung gehört. Bei "Luxusgüter" würde die Sachlage freilich anders aussehen. Aber davon ist nichts zu entnehmen.
Aber davon wollen wir noch gar nicht reden bzw. wären wir noch zu weit weg!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: unbefristeter mietvertrag-gerichtliche kündigung wegen eigenbedarf

Beitrag von MG » 03.07.2021, 09:24

boxerhund hat geschrieben:
02.07.2021, 20:48


der vermieter hat einen anwalt, ich kann keinen bezahlen da ich ausgleichszulagenpension beziehe.
Beantragen Sie Verfahrenshilfe! Gerade in Verfahren, wo man mit dem Wohnungsverlust bedroht ist, wird diese in den meisten Fällen, auch wenn keine Anwaltspflicht besteht, bewilligt.


https://www.justiz.gv.at/home/service/verfahrenshilfe~960.de.html
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

boxerhund
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Re: unbefristeter mietvertrag-gerichtliche kündigung wegen eigenbedarf

Beitrag von boxerhund » 03.07.2021, 15:21

vielen dank euch, ich sitze gerade an dem formular für verfahrenshilfe.

ich habe echt angst, da der wohnungsmarkt die letzten jahre für mich fast unleistbar geworden ist. und die geförderten wohnungen in NÖ haben unglaublich hohe einmalzahlungen zur bedingung.

wie läuft so ein prozeß eigentlich ab, werde ich nur gefragt oder muß ich auch mündlich meine argumente vorbringen?

ich habe eine ausführliche (die kläger haben bei den angaben zu ihrerer eigenen wohnsituation angaben gemacht die bzgl. personenanzahl nicht wahrheitsgemäß ist) einwendung gegen die kündigung und zu meiner sozialen situation geschrieben.

liest der richter daß alles auch genau oder sollte ich mich lieber kurz und knapp fassen?


ich war bisher in meiner panik bei zwei anwälten zur erstberatung, aber keiner von denen hat das mit den ersatzwohnungen erwähnt, ich hab das zufällig auf der RIS seite gelesen.

alles2
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Re: unbefristeter mietvertrag-gerichtliche kündigung wegen eigenbedarf

Beitrag von alles2 » 03.07.2021, 21:18

Wie bereits im dritten Absatz meines ersten Beitrags erwähnt, beurteilt der Richter nach dem dringenden Eigenbedarf, dem die prekäre Situation rund um den Wohnungsmarkt nicht entgangen sein sollte und diese Umstände freilich einfließen lässt. Dabei wird nicht nur ein strenger Maßstab angelegt, sondern es sollte auch bewiesen werden können. Kannst Du aufzeigen, dass der Vermieter nur was aus dem Hut zaubert und gar kein sonst abwendbarerer Notstand vorliegt, solltest Du gute Karten haben. Wer weiß, vielleicht kommt bei der Sache heraus, dass Dir der Wechsel zur anderen, freien Wohnung angeraten werden würde. Doch dann müsste der Vermieter wirklich sehr gut begründen können, warum es gerade Deine Wohnung sein soll. Sonst wäre nur ein einfacher Eigenbedarf gegeben, der nicht für eine Kündigung ausreicht.

Je nachdem, wie sich das Verfahren entwickelt und wie Ihr Euch verantwortet, kann es zu einer Verhandlung kommen oder auch nicht. Habe schon einfache und klare Angelegenheiten gesehen, bei denen sich das Gericht an den jeweiligen Rechtsvertreter gewendet hatte, während der Anwalt vom Mieter eine Stellungnahme erbat. Sollten die Dinge "ausarten", kann es schon sein, dass Euch der Richter zu sich zitiert und Euch ausfratschelt. Wie gesagt, zum Schein darf der Vermieter kein Eigenbedarf anmelden. Tut er das, kannst Du Dich auch mal ausschweifend äußern, sofern es der Sache dienlich ist. Steht beispielsweise der Verdacht im Raum, dass der Vermieter jemanden weghaben möchte, weil man sich nicht ausstehen kann, darf man schon Mal ins Detail gehen, sollte es der Richter zulassen oder gar einfordern.

Bei den anwaltlichen Erstauskünften könnte man von dem Kündigungsgrund nach § 30 Abs.2 Z 8 MRG ausgegangen sein. Und da braucht es eben keine Ersatzbeistellung. Siehe auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=16542

Daher ist es nicht immer zielführend, wenn man im Netz irgendwelche Stichworte aufschnappt, ohne dass vielleicht die Situation auf einen selbst zutrifft. Wir wissen nicht einmal, ob der Vermieter tatsächlich nach § 30 Abs.2 Z 9 MRG den Eigenbedarf mit Ersatzbeschaffung kundtut.
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boxerhund
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Re: unbefristeter mietvertrag-gerichtliche kündigung wegen eigenbedarf

Beitrag von boxerhund » 03.07.2021, 23:32

danke, ich wurde vor der klage von den erben fast ein jahr lang bedrängt, einen neuen mietvertrag mit 200 euro erhöhung zu unterschreiben.
es ist nichts persönliches nehm ich an, sie möchten einfach mehr geld und das ging nicht durch.

die leere whg. kann ich mit bildern belegen, daß die wohnsituation bei denen nicht so ist beengt ist wie angegeben (5 personen in einer kleinen whg wurde in der klage angegeben), seh ich tägl. da sie in einem haus in der selben straße wohnen.

2 der 4 söhne wohnen nicht mehr zuhause, es ist aber möglich daß sie sich hauptwohnsitzlich nicht abgemeldet haben und dann ist das natürlich nicht wirklich nachzuweisen.

ich bin die letzte mieterin mit einem alten, günstigen vertrag, alle meine ursprünglichen nachbarn sind nach und nach wegen der ständigen forderung nach mehr miete ausgezogen.

alles2
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Re: unbefristeter mietvertrag-gerichtliche kündigung wegen eigenbedarf

Beitrag von alles2 » 04.07.2021, 01:24

Das rund ein Jahr währende Drängen auf höhere Miete könnte man schon erwähnen, zumal es auf eine Tendenz in wirtschaftliche Überlegungen hinter der Kündigung schließen lassen könnte. Ein "21z-2" nach einem Schrägstrich deutet auf eine Geschäftszahl von einem Gericht. Dabei wäre entsprechend § 372 Geo. (Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz) "21" das aktuelle Jahr, "z" ein Prüfzeichen und "2" die Ordnungsnummer. Die "2" könnte eine Entscheidung des Gerichtes sein (eventuell schon ein Zwischenurteil), nachdem eine gerichtliche Aufkündigung eingegangen ist, welche die Ordnungsnummer 1 hätte (ON1):

https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Mietepacht.aspx

Falls Mieteinnahmen nicht ordnungsgemäß versteuert werden, wäre das eine Sache zwischen dem Vermieter und dem Finanzamt (außer Du hattest Dich beim Vertragsabschluss bewusst auf einen "besonderen Deal" eingelassen). Dem Gericht kann es somit im Prinzip egal sein. Sollte an dem Vorwurf was dran sein, kann man es zur Abwendung der Kündigung als Waffe einsetzen. Das würde die Vertrauenswürdigkeit des Vermieters reduzieren. Sind jedoch so Punkte, die man mit dem rechtfreundlichen Vertreter besprechen sollte, wenn man einen zur Seite gestellt bekommt.

Nicht nur das klingt für mich allerdings nach untauglichen und verzweifelten Mitteln, um eine womöglich berechtigte Kündigung nach § 30 Abs.2 Z 8 MRG. Wie gesagt, diverse Behauptungen sollte man schon beweisen können. Durch irgendwelche wilden Mutmaßungen oder Falschinformationen aus dem Internet von anderen Fällen wird man wahrscheinlich nicht mal eine Verfahrenshilfe bewilligt bekommen, sofern die Sachlage klar sein sollte und keine schwierige Rechtslage vorliegt. Auch Ärzte haben es nicht gern, wenn man sie mit WWW-Wissen konfrontiert, weil das eine mit dem anderen nichts zu tun haben könnte. Daher denke ich schon, dass die Erstberatungen die Angelegenheit richtig beurteilt haben und man einfach nichts mehr machen kann. Denen den zu unterstellen, sie hätten das mit den Ersatzbeschaffungen übersehen, halte ich nicht für unangebracht. Sollte man sich die Kaution für eine neue Wohnung nicht leisten können, gibt es Hilfsorganisationen wie die Caritas, die einem dabei aushelfen können.
Zuletzt geändert von alles2 am 25.07.2021, 10:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: unbefristeter mietvertrag-gerichtliche kündigung wegen eigenbedarf

Beitrag von boxerhund » 04.07.2021, 21:54

ich hab die drängerei in der einwendung erwähnt. einen deal wegen der steuer gab es nicht, aber ich vermute es, da mein mietvertrag nie versteuert wurde und auch nicht die meiner verflossenen nachbarn.
und ich denke das finanzamt hätte mich da angeschrieben. ich hab mit dem FA telefoniert weil ich auch niemand zu unrecht beschuldigen möchte, aber ich bekam nur die sehr unfreundliche antwort, daß ich eben keine auskunft bekomme ob die mieteinnahmen aus meiner whg versteuert werden.

ich soll eine anzeige machen und basta...dazu konnte ich mich bisher nicht durchringen. ich werd das mit dem anwalt besprechen sofern mir einer gewährt wird.

ich habe nicht behauptet daß die anwälte das übersehen haben bei der beratung, ich sagte wörtlich, sie haben es nicht erwähnt.

wenn sich hier jemand angegriffen fühlt, beende ich das thema lieber, nichts für ungut.

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Re: unbefristeter mietvertrag-gerichtliche kündigung wegen eigenbedarf

Beitrag von alles2 » 04.07.2021, 23:07

Das ist immer so eine Sache mit den Mutmaßungen. Daher bin ich immer sehr vorsichtig, wenn nur eine Sichtweise zu einer Angelegenheit aufgetischt wird, wofür es zwei braucht. Es gab kein Gesetz, wonach die Mietvertragsgebühren immer vom Mieter einzuheben gewesen wären. Teilweise kam der Vermieter für die Vergebührung auf. Aber diese Entrichtung an das Finanzamt wurde vor einigen Jahren ohnehin abgeschafft. Dem lag keine Gesetzeswidrigkeit zugrunde, sondern es war eine politische Geschichte. Sowohl die Mieter- als auch Vermieterseite hatte nicht eingesehen, warum man dafür dem Finanzamt eine zusätzliche Einnahmequelle bescheren sollte.

Du solltest Dich auf das Wesentliche konzentrieren, auf das ich bereits hingewiesen habe. Mir wäre nie ein Fall untergekommen, wonach eine Kündigung abgewendet werden konnte, weil die Gebühren an das Finanzamt nicht bezahlt wurden. Wenn Du eine etwaige Verfahrenshilfe damit konfrontieren würdest, kann ich mir seine Reaktion vorstellen, die in etwa auf das Augenroll-Smilie hinauslaufen würde.
Wer wie was genau formuliert hat, tut nun wirklich nichts zur Sache, da es auf dasselbe hinausläuft. Du hast moniert, dass irgendwelche Anwälte etwas nicht erwähnt haben, was Du hingegen recherchiert hattest. Ich habe stattdessen betont, dass die auf nichts eingehen brauchen, was auf Dich sowieso nicht zutrifft.
Spätestens jetzt verstehe alle Mediziner, dessen Patienten ihn mit Netz-Wissen konfrontieren und er sich dann zu Dingen äußern darf, die auf den Erkrankten nicht zutreffen. Das kann echt mühsam sein.
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