Kategorie Mietzins nach MRG
Verfasst: 27.06.2021, 19:17
Ich bin seit 1991 Mieterin einer unbefristeten Hauptmietwohnung in einem Altbau für die ich Kat. A zahle, obwohl ich sie selbst erst durch den Einbau einer Gasetagenheizung zu Kat. A gemacht habe. Auf Grund gröblicher Benachteiligung durch den Hausbesitzer habe ich bei der Schlichtungsstelle nach der letzten Indexanpassung die Kategorie überprüfen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass die Wohnung sogar nur Kat. C ist, da im Bad keine Lüftung ins Freie ist. Der Hausbesitzer hat den Bescheid nicht anerkannt und ist mit einer Falschaussage vor Gericht gegangen. Er behauptet "Frau W. lügt", bei Einzug in die Wohnung hätte es, wie auch schon bei der Vormieterin, eine zentral schaltbare Elektroheizung gegeben. Tatsächlich hat es einen Gaskonvektor Ofen im Wohnzimmer gegeben, eine Nachtspeicherheizung im Schlafzimmer, in Küche und Vorzimmer je einen Elektroheizkörper, welche getrennt einzuschalten waren, und in Bad und WC keinen Heizkörper. Bei der Vormieterin waren die beiden Elektroheizkörper noch nichteinmal vorhanden. Meine Aussage läßt sich auch dadurch bestätigen, dass im Kostenvoranschlag der Firma, welche die Heizung eingebaut hat, genau aufgeführt ist, welche Heizkörper abtransportiert und entsorgt werden. Die sind ident zu meiner Aussage und der Aufzeichnung im Mietvertrag.
Kann man auf Grund der Falschaussage des Hausbesitzers diesen belangen und eine Einstellung des Verfahrens vor Gericht erzielen, wodurch die Entscheidung der Schlichtungsstelle rechtskräftig wäre?
Wie könnte man auf Grund der Falschaussage gegen den Hausbesitzer vorgehen? Mich der Lüge zu bezichtigen und selbst mit einer Falschaussage vor Gericht zu gehen, ist schon ziemlich heftig.
Kann man auf Grund der Falschaussage des Hausbesitzers diesen belangen und eine Einstellung des Verfahrens vor Gericht erzielen, wodurch die Entscheidung der Schlichtungsstelle rechtskräftig wäre?
Wie könnte man auf Grund der Falschaussage gegen den Hausbesitzer vorgehen? Mich der Lüge zu bezichtigen und selbst mit einer Falschaussage vor Gericht zu gehen, ist schon ziemlich heftig.