Kategorie Mietzins nach MRG

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Cassandra2
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Kategorie Mietzins nach MRG

Beitrag von Cassandra2 » 27.06.2021, 19:17

Ich bin seit 1991 Mieterin einer unbefristeten Hauptmietwohnung in einem Altbau für die ich Kat. A zahle, obwohl ich sie selbst erst durch den Einbau einer Gasetagenheizung zu Kat. A gemacht habe. Auf Grund gröblicher Benachteiligung durch den Hausbesitzer habe ich bei der Schlichtungsstelle nach der letzten Indexanpassung die Kategorie überprüfen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass die Wohnung sogar nur Kat. C ist, da im Bad keine Lüftung ins Freie ist. Der Hausbesitzer hat den Bescheid nicht anerkannt und ist mit einer Falschaussage vor Gericht gegangen. Er behauptet "Frau W. lügt", bei Einzug in die Wohnung hätte es, wie auch schon bei der Vormieterin, eine zentral schaltbare Elektroheizung gegeben. Tatsächlich hat es einen Gaskonvektor Ofen im Wohnzimmer gegeben, eine Nachtspeicherheizung im Schlafzimmer, in Küche und Vorzimmer je einen Elektroheizkörper, welche getrennt einzuschalten waren, und in Bad und WC keinen Heizkörper. Bei der Vormieterin waren die beiden Elektroheizkörper noch nichteinmal vorhanden. Meine Aussage läßt sich auch dadurch bestätigen, dass im Kostenvoranschlag der Firma, welche die Heizung eingebaut hat, genau aufgeführt ist, welche Heizkörper abtransportiert und entsorgt werden. Die sind ident zu meiner Aussage und der Aufzeichnung im Mietvertrag.

Kann man auf Grund der Falschaussage des Hausbesitzers diesen belangen und eine Einstellung des Verfahrens vor Gericht erzielen, wodurch die Entscheidung der Schlichtungsstelle rechtskräftig wäre?

Wie könnte man auf Grund der Falschaussage gegen den Hausbesitzer vorgehen? Mich der Lüge zu bezichtigen und selbst mit einer Falschaussage vor Gericht zu gehen, ist schon ziemlich heftig.



alles2
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Re: Kategorie Mietzins nach MRG

Beitrag von alles2 » 28.06.2021, 11:04

Solange seine Aussage keine behördliche Verfolgung nach sich zieht, habe ich da wenig Hoffnung, dass man ihn wegen einer Falschaussage oder Verleumdung drankriegen würde. Man könnte es mit dem Straftatbestand des Betrugs versuchen, wenn man hinreichende Belege und Nachweise für die vorsätzlichen Handlungen des Vermieters hat. Um herauszufinden, was wirklich zutreffend sein möge, könnte man einer Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung zukommen lassen, wonach man versuche, durch Vortäuschung falscher Tatsachen unberechtigt zu höheren Mieteinnahmen zu gelangen. Eine erste Tendenz, ob es zum Erfolg führen würde, hättest Du dann. Würde tatsächlich ermittelt werden und es gerichtliche Konsequenzen nach sich ziehen, hättest Du tatsächlich was gegen ihn in der Hand, was auch beim Zivilgericht seine Berücksichtigung finden würde. Aber das ist alles schon sehr weit hergeholt, zumal ein Richter stets zwischen den Stühlen sitzt und bei Aussage-gegen-Aussage der Ausgang ungewiss wäre. Bevor Du irgendwelche dahingelagerte Schritte setzt, würde ich mir zumindest u.a. den Mietvertrag ganz genau durchlesen. Nicht dass Du etwas leichtfertig unterfertigt hattest, was hinsichtlich der Ausstattung damals nicht ganz den Tatsachen entsprach und er nun gegen Dich verwenden könnte. Auf das Thema eidesstattliche Erklärung oder die Vereidigung nach § 1 EidG (Eidesablegung vor Gericht) lasse ich nur im Raum stehen, weil es bei derartigen Angelegenheiten eher unüblich ist.
Zuletzt geändert von alles2 am 02.03.2023, 02:24, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Cassandra2
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Re: Kategorie Mietzins nach MRG

Beitrag von Cassandra2 » 28.06.2021, 13:01

Vielen Dank für die rasche und ausführliche Information.
Der Hauseigentümer hat das Haus geerbt, etwa 9 Jahre nachdem ich den Mietvertrag unterzeichnet habe.
Ich weiß nicht welche Unterlagen er vor Gericht aus dem Hut zaubern wird und warum er diese nicht schon bei der Schlichtungsstelle vorgelegt hat.
Er glaubt wahrscheinlich, dass ich mit Ihm eine Deal eingehe, aber ich werde es auf Seine Aussage vor Gericht ankommen lassen. Eine Lüge ist hier kein Kavaliersdelikt und ich habe Unterlagen, welche meine Aussage - hoffentlich - bestätge können.

Vielen Dank nochmals

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