Hallo liebes Forum!
Folgende Frage: Wenn im April ein befristeter Mietvertrag (Teil-mrg) verlängert wird auf weitere 3 oder 4 Jahre, kann ich dann trotzdem den Mietvertrag kündigen oder erst nach einem Jahr plus 3 Monate Kündigungsfrist - somit nach 16 Monaten erst gekündigt werden? Ich müsste relativ dringend noch 2021 aus der Wohnung raus..
Vorab vielen Dank und lg
Denat
Verlängerung Mietvertrag, anschließend Kündigung?
Re: Verlängerung Mietvertrag, anschließend Kündigung?
Ist es denn nicht möglich, mit dem Vermieter eine Einigung auf eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu erzielen?
Ansonsten würde es grundsätzlich so ablaufen, wie Du es befürchtest. Theoretisch kannst Du schon vorher raus, wobei die Miete weiterhin zu zahlen wäre, sofern es nichts zu beanstanden gibt.
Ansonsten würde es grundsätzlich so ablaufen, wie Du es befürchtest. Theoretisch kannst Du schon vorher raus, wobei die Miete weiterhin zu zahlen wäre, sofern es nichts zu beanstanden gibt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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