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"Schäden" bei Auszug begleichen, die bereits vorhanden waren

Verfasst: 20.06.2021, 11:05
von KarinS
Liebes Forum,

ich bin derzeit noch Hauptmieterin eines Miethauses, der Vertrag ist bereits gekündigt. Ich habe das Haus mit einer Hundeklappe in der Eingangstür übernommen (was ich auch mittels Fotos inkl. Datum beweisen kann). Nun verlangt die Vermieterin von mir, eine neue Eingangstür zu kaufen und einzubauen - obwohl ich die Hundeklappe gar nicht selbst eingebaut habe. Sie droht damit, die Kaution nicht zurückzuzahlen.

Wie ist hier die rechtliche Situation? Muss ich Schäden begleichen, die bereits bei Übernahme des Hauses bestanden?

Danke schon mal vorab für Auskünfte!

Re: "Schäden" bei Auszug begleichen, die bereits vorhanden waren

Verfasst: 20.06.2021, 11:18
von alles2
Das gilt nicht nur für Wohnungen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=17520&p=42104#p42104

Demnach wäre das Mietobjekt so zurückzustellen, wie es übernommen wurde, sofern der Mietvertrag nichts Gegenteiliges besagt.