"Schäden" bei Auszug begleichen, die bereits vorhanden waren

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KarinS
Beiträge: 3
Registriert: 20.06.2021, 10:59

"Schäden" bei Auszug begleichen, die bereits vorhanden waren

Beitrag von KarinS » 20.06.2021, 11:05

Liebes Forum,

ich bin derzeit noch Hauptmieterin eines Miethauses, der Vertrag ist bereits gekündigt. Ich habe das Haus mit einer Hundeklappe in der Eingangstür übernommen (was ich auch mittels Fotos inkl. Datum beweisen kann). Nun verlangt die Vermieterin von mir, eine neue Eingangstür zu kaufen und einzubauen - obwohl ich die Hundeklappe gar nicht selbst eingebaut habe. Sie droht damit, die Kaution nicht zurückzuzahlen.

Wie ist hier die rechtliche Situation? Muss ich Schäden begleichen, die bereits bei Übernahme des Hauses bestanden?

Danke schon mal vorab für Auskünfte!



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: "Schäden" bei Auszug begleichen, die bereits vorhanden waren

Beitrag von alles2 » 20.06.2021, 11:18

Das gilt nicht nur für Wohnungen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=17520&p=42104#p42104

Demnach wäre das Mietobjekt so zurückzustellen, wie es übernommen wurde, sofern der Mietvertrag nichts Gegenteiliges besagt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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