Nicht nur persönlich werden, sondern auch noch böse Unterstellungen.
Ich habe Dir erklärt, was Du bei dem Link eines Anwaltes, den Du blind vertrauen dürftest, übersehen hast. Dein Problem ist, dass Du nicht nur seinen Artikel, sondern auch meine Beiträge nicht verstanden hast.
Nun bist Du dran. Wo habe ich einen Topfen geschrieben?
Eines meiner Tipps zu kopieren, ist nicht sehr kreativ. Mich erschließt sich auch nicht, was das mit dem "anonym" bringen soll. Will ich auch gar nicht wissen, weil sich die Mietverträge unterscheiden können.
Ähm, ich habe ja ausdrücklich durchblicken lassen, dass das mit dem Mars und Venus für die sinngemäß nicht ganz so hellen Kerzen einer Torte sind!
Da versucht wer, mich mit meinen eigenen Waffen zu schlagen. Nicht immer ist eine Kopie besser als das Original. Das mit den PNs kam nämlich von mir. Seither beanspruchst Du es für Dich, um es gegen mich zu verwenden. Wer hier trollt, darüber braucht man keine Worte verlieren, da Du gerade Dein wahres Gesicht offenbarst.
Aber danke für die Vorlage, zumal das mit den PNs zu beweisen wäre und Du das mit dem Glashaus noch immer nicht verstanden haben dürftest. Denn dazu fällt mir ein (Stichwort Antisemitismus):
Rhea was ziehst du über Ausländer her? [...] er (Anm.: alles2) hat absolut Recht! der Beitrag von @Rhea ist gehässig! ich bin raus hier, hat keinen Sinn mehr.
Ich wüsste nicht, welchen Gesetzestext ich auspacken sollte, weil ich keine Verletzung erkenne. Ansonsten wäre § 21 Abs.3 Wohnbauförderungsgesetz (WFG) genannt worden, den ich zuvor angedeutet hatte. Du behauptest ja, dass der Gatte der Fragestellerin etwas nicht darf. Nur die Belege dafür fehlen und widerspricht dem genannten Paragraphen.
Aber ich will mal nicht so sein und versuche einen neuerlichen Anlauf exklusiv für vertrottelte Trolle:
Wenn eine Genossenschaft wissen möchte, ob es einen Zweitwohnsitz gibt, geht es denen nicht wirklich darum, dass dem so ist, sondern wem die Adresse "gehört". Hält man sich dort nur gelegentlich auf, steht man nicht im Grundbuch oder was auch immer, sollte die Sache gegessen sein. Nach den Ausführungen des Threadstarters sollte demnach kein wichtiger Kündigungsgrund nach § 28 WFG vorliegen.
Lies Dir doch man den Artikel des Anwaltes durch. Dort steht, dass der Opernsänger gemeinsam mit seiner Frau eine Wohnung hat. Folglich ist auch er Hauptmieter der anderen Wohnung. Das wird grundsätzlich nicht geduldet, weshalb die Genossenschaftswohnung gekündigt werden musste. Das Mitglied "Blume" spricht von ihrer Wohnung und nicht eine, die den beiden gehört. Aber ich soll ja derjenige sein, der nicht mal lesen kann. Natürlich, Du mich auch bzw. hab mich gern!