Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?

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Blume
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Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?

Beitrag von Blume » 15.06.2021, 05:39

Hallo zusammen!

Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?

. Kurz zur Frage.
Mein Mann und ich leben in getrennten Wohnungen (wichtig: Wur leben NICHT in Scheidung)
Mein Mann wohnt in einer Genossenschaftswohnung und ich in einer Mietwohnung.

Darf mein Mann einen Zweitwohnsitz bei mir in meiner Mietwohnung haben?


Lg
Blume



alles2
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Re: Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?

Beitrag von alles2 » 15.06.2021, 09:42

Nachtrag:
Damit man sich das unsägliche Drama nach diesem Beitrag nicht antun muss, sei gesagt: Ja, er darf (sollte der Mietvertrag nichts anderes besagen).


Nachdem ihm Deine Wohnung nicht gehören dürfte (er sollte nicht im Mietvertrag stehen) und er bei Dir rein wegen dem Meldegesetz den Nebenwohnsitz angemeldet hat, sehe ich keinen Grund, warum die Umstände dem Förderungsgesetz widersprechen sollte. Bin mir jetzt nicht sicher, ob es einen Anlassfall gab, zumal die Genossenschaften zumindest nach Vertragsabschluss die Meldung eines Zweitwohnsitzes prinzipiell nicht überprüfen.
Zuletzt geändert von alles2 am 16.06.2021, 12:45, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

a684dd572b1887661782981659331eed_231
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Re: Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 15.06.2021, 17:15

Blume hat geschrieben:
15.06.2021, 05:39

Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?
So wie ich das verstehe, darf er das nicht!

Nachzulesen hier:
https://www.anwalt-1100.at/blog/genossenschaftswohnung/
Alternativ kann man bei einer x-beliebigen oder auch der betreffenden Genossenschaft anonym nachfragen.
Menschen finden Direktheit exakt so lange gut, bis du etwas sagst, was ihnen nicht passt.

alles2
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Re: Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?

Beitrag von alles2 » 15.06.2021, 20:03

Ach Du heiliger Strohsack, Ignoranz ist auch eine Tugend und das sind ja mal tolle Tipps.

Für diejenigen, die meinen Beitrag noch immer nicht checken:

Mars und Venus sind verheiratet und beide sind Hauptmieter eines Hauses.
Aus irgendwelchen Gründen kann Mars nicht mehr mit Venus zusammenleben.
Mars entschließt sich, seinen Lebensmittelpunkt wegen einem dringenden Wohnbedürfnis in eine Genossenschaftswohnung zu verlagern, gibt den Mietvertrag über das Haus auf und meldet seinen Hauptwohnsitz um.
Somit kann die Genossenschaft dem Mars nichts anhaben.
Probleme könnte Mars erst mit der Genossenschaft bekommen, wenn er weiterhin Hauptmieter des Hauses wäre (als Zweitwohnsitz).

Diese Unterscheidung dürfte hier jemand mal so richtig übersehen haben. Vielleicht nicht nur das, sondern auch meinen Beitrag.
Daher lautet die Antwort recht eindeutig: JA, er darf.
Also vergesst den verwirrenden Link eines Anwaltes und klärt solche Dinge alternativ mit der MA 50 (für Wien).
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Re: Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 15.06.2021, 20:57

alles2 hat geschrieben:
15.06.2021, 20:03
Ach Du heiliger Strohsack, Ignoranz ist auch eine Tugend und das sind ja mal tolle Tipps.

Für diejenigen, die meinen Beitrag noch immer nicht checken:

Mars und Venus sind verheiratet und beide sind Hauptmieter eines Hauses.
Aus irgendwelchen Gründen kann Mars nicht mehr mit Venus zusammenleben.
Mars entschließt sich, seinen Lebensmittelpunkt wegen einem dringenden Wohnbedürfnis in eine Genossenschaftswohnung zu verlagern, gibt den Mietvertrag über das Haus auf und meldet seinen Hauptwohnsitz um.
Somit kann die Genossenschaft dem Mars nichts anhaben.
Probleme könnte Mars erst mit der Genossenschaft bekommen, wenn er weiterhin Hauptmieter des Hauses wäre (als Zweitwohnsitz).
Was für ein dämlicher Typ dieser alles2 ist - kann nicht mal lesen, aber schreibt nur Schwachsinn!

Wo hat die TE geschrieben, dass sie beide Hauptmieter eines Hauses sind? Und wo steht geschrieben, dass einer seinen Mietvertrag über das Haus aufgibt und in eine Genossenschaftswohnung zieht? Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil!

Du bist eine äußerst unsympathische, aggressive und hirnlose Kreatur und benötigst dringend eine Therapie!

PS: Es scheint, dass du die Frage der TE überhaupt nicht verstanden hast, denn den Schwachsinn, den du da jetzt zusammengereimt hast, kann nur einem kranken Hirn entspringen!
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alles2
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Re: Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?

Beitrag von alles2 » 15.06.2021, 21:06

Einfach nur peinlich! Du hast nicht mal gemerkt, dass das mit Mars und Venus nur zur Veranschaulichung dient. Aber wenn man nicht mal das versteht, was damit verdeutlicht werden sollte, dann ist einem auch nicht mehr zu helfen. Katastrophe, hier so einen Holler zu verzapfen! Mach nur so weiter! Die Ratsuchenden werden es Dir danken! Keine Ahnung haben, aber mitreden wollen. Leider nicht das erste Mal :roll:
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Re: Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 15.06.2021, 21:23

alles2 hat geschrieben:
15.06.2021, 21:06
Einfach nur peinlich! Du hast nicht mal gemerkt, dass das mit Mars und Venus nur zur Veranschaulichung dient. Aber wenn man nicht mal das versteht, was damit verdeutlicht werden sollte, dann ist einem auch nicht mehr zu helfen. Katastrophe, hier so einen Holler zu verzapfen! Mach nur so weiter! Die Ratsuchenden werden es Dir danken! Keine Ahnung haben, aber mitreden wollen. Leider nicht das erste Mal :roll:
Holler bzw. vielmehr Schwachsinn verzapfst nur du und daher würde ich der TE dringend anraten bei der Genossenschaft nachzufragen - kann man auch anonym nachfragen!

Bitte diesen Besserwisser alles2 NICHT vertrauen, denn er schreibt leider sehr oft nur Schwachsinn! Er kann sich nur auf Paragraphen stützen und wenn er keine findet, dann erfindet er dämliche Geschichten!
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a684dd572b1887661782981659331eed_231
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Re: Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 15.06.2021, 21:29

alles2 hat geschrieben:
15.06.2021, 20:03
Mars und Venus sind verheiratet und beide sind Hauptmieter eines Hauses.
Aus irgendwelchen Gründen kann Mars nicht mehr mit Venus zusammenleben.
Mars entschließt sich, seinen Lebensmittelpunkt wegen einem dringenden Wohnbedürfnis in eine Genossenschaftswohnung zu verlagern, gibt den Mietvertrag über das Haus auf und meldet seinen Hauptwohnsitz um.
Somit kann die Genossenschaft dem Mars nichts anhaben.
Probleme könnte Mars erst mit der Genossenschaft bekommen, wenn er weiterhin Hauptmieter des Hauses wäre (als Zweitwohnsitz).
Was für eine dämliche erfundene Geschichte! Einfach nur lächerlich und peinlich! Aber zum Glück nimmt dich in diesem Forum keiner mehr ernst und ignoriert dich schon seit geraumer Zeit. In einigen PN wurde mir mitgeteilt, dass die meisten User hier darauf warten, dass du dich endlich verabschiedest und in einem anderen Forum trollst!
Menschen finden Direktheit exakt so lange gut, bis du etwas sagst, was ihnen nicht passt.

alles2
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Re: Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?

Beitrag von alles2 » 15.06.2021, 21:34

Nicht nur persönlich werden, sondern auch noch böse Unterstellungen.
Ich habe Dir erklärt, was Du bei dem Link eines Anwaltes, den Du blind vertrauen dürftest, übersehen hast. Dein Problem ist, dass Du nicht nur seinen Artikel, sondern auch meine Beiträge nicht verstanden hast.

Nun bist Du dran. Wo habe ich einen Topfen geschrieben?

Eines meiner Tipps zu kopieren, ist nicht sehr kreativ. Mich erschließt sich auch nicht, was das mit dem "anonym" bringen soll. Will ich auch gar nicht wissen, weil sich die Mietverträge unterscheiden können.

Ähm, ich habe ja ausdrücklich durchblicken lassen, dass das mit dem Mars und Venus für die sinngemäß nicht ganz so hellen Kerzen einer Torte sind!

Da versucht wer, mich mit meinen eigenen Waffen zu schlagen. Nicht immer ist eine Kopie besser als das Original. Das mit den PNs kam nämlich von mir. Seither beanspruchst Du es für Dich, um es gegen mich zu verwenden. Wer hier trollt, darüber braucht man keine Worte verlieren, da Du gerade Dein wahres Gesicht offenbarst.
Aber danke für die Vorlage, zumal das mit den PNs zu beweisen wäre und Du das mit dem Glashaus noch immer nicht verstanden haben dürftest. Denn dazu fällt mir ein (Stichwort Antisemitismus):
Rhea was ziehst du über Ausländer her? [...] er (Anm.: alles2) hat absolut Recht! der Beitrag von @Rhea ist gehässig! ich bin raus hier, hat keinen Sinn mehr.
Ich wüsste nicht, welchen Gesetzestext ich auspacken sollte, weil ich keine Verletzung erkenne. Ansonsten wäre § 21 Abs.3 Wohnbauförderungsgesetz (WFG) genannt worden, den ich zuvor angedeutet hatte. Du behauptest ja, dass der Gatte der Fragestellerin etwas nicht darf. Nur die Belege dafür fehlen und widerspricht dem genannten Paragraphen.

Aber ich will mal nicht so sein und versuche einen neuerlichen Anlauf exklusiv für vertrottelte Trolle:
Wenn eine Genossenschaft wissen möchte, ob es einen Zweitwohnsitz gibt, geht es denen nicht wirklich darum, dass dem so ist, sondern wem die Adresse "gehört". Hält man sich dort nur gelegentlich auf, steht man nicht im Grundbuch oder was auch immer, sollte die Sache gegessen sein. Nach den Ausführungen des Threadstarters sollte demnach kein wichtiger Kündigungsgrund nach § 28 WFG vorliegen.
Lies Dir doch man den Artikel des Anwaltes durch. Dort steht, dass der Opernsänger gemeinsam mit seiner Frau eine Wohnung hat. Folglich ist auch er Hauptmieter der anderen Wohnung. Das wird grundsätzlich nicht geduldet, weshalb die Genossenschaftswohnung gekündigt werden musste. Das Mitglied "Blume" spricht von ihrer Wohnung und nicht eine, die den beiden gehört. Aber ich soll ja derjenige sein, der nicht mal lesen kann. Natürlich, Du mich auch bzw. hab mich gern!
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Re: Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 16.06.2021, 07:57

Zur Erinnerung, was andere Mitglieder über einen vertrottelten Troll namens alles2 denken:
schanzenpeter hat geschrieben:
15.05.2021, 12:47
an Reha: am besten du ignorierst ihn. Es lohnt nicht, auf seine Blödheiten einzugehen, die er dann in seitenlangen Sermon zu entschuldigen sucht. Lass ihn seinen Unsinn einfach schreiben. Es hat keinen Sinn ihm zu antworten, er kapiert fachliches sowieso nicht.
Solche Tipps erhalte ich auch per PN und freue mich dann darüber, dass die meisten Mitglieder hier die gleiche Meinung über dich haben wie ich!

Alles andere zu kommentieren bzw. zu beantworten lohnt sich bei dir nicht, weil du ein bornierter alter Besserwisser (Zitat) bist, der nicht mal logisch denken kann!

Abschließend noch ein Beispiel für deine dämlichen "Ratschläge", wenn du keine Ahnung von etwas hast, aber unbedingt deinen Senf dazugeben möchtest:

alles2 hat geschrieben:
18.03.2021, 02:36
Was glaubst Du, was passieren würde, wenn die definitiv behinderte Person sich rotzfrech auf den Behindertenparkplatz stellt und den Parkausweis sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringt? Bin mir nämlich nicht sicher, ob man diesen Parkplatz willkürlich und ohne Berücksichtigung der wesentlichen Kriterien einfach so vergeben darf. Wenn ja, würde mich die rechtliche Grundlage interessieren. Ich orte daher nämlich eine Diskriminierung, wenn man weiß, dass bei der Dame eine Behinderung vorhanden ist und man sich dennoch für eine uneingeschränkte Person entschieden hat. Ist der Parkplatz, um den es geht, breiter als alle anderen?
Dieser unqualifizierte "Ratschlag" kam für eine Bekannte, die zwar ein Anrecht auf einen Behindertenstellplatz hätte, aber dieser Stellplatz an eine andere Person (Anrainerin) vermietet wurde. Du weißt ja nicht mal, dass dein dämlicher "Ratschlag" eine Besitzstörung darstellen würde und damit der eigentliche Mieter das Recht hätte ihr Fahrzeug abschleppen zu lassen!

Ach ja, den dämlichen Kommentar von einer Userin hier nochmals aufleben zu lassen, zeigt, dass du diesen Kommentar selbst verfasst bzw. veranlasst hast, weil dieses betreffende Mitglied nicht mal imstande war einen einzigen intelligenten Satz zu schreiben. Daher hatte ich schon damals darauf hingewiesen, dass du der eigentlichen Verfasser dieses dämlichen Satzes warst. Du wolltest unbedingt beweisen, dass du hier anerkannt bist, aber das bist du nicht! Du bist eine lächerliche Witzfigur und wirst sogar aufbrausend, wenn dir ein Mitglied antwortet, dass es bereits eine PN erhalten hat. Daraufhin musstest du sofort wieder mal über alle Anwälte herziehen, dabei kam diese PN von mir (siehe Thread von einem Drittstaaten-Studenten)!
Menschen finden Direktheit exakt so lange gut, bis du etwas sagst, was ihnen nicht passt.

alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?

Beitrag von alles2 » 16.06.2021, 10:12

Witzig, auf die wesentlichen Aussagen zum Thema wird nicht mehr eingegangen, nachdem ich den Plunder eines gewissen "Rhea" aufgedeckt habe und die Person es einmal mehr nicht erkennt und einsieht. Aber ich soll ja nicht kritikfähig sein, obwohl ich nach berechtigten inhaltlichen Einwänden im Forum und per PN Korrekturen vornehme.

Du hast doch behauptet, dass mich in diesem Forum keiner mehr ernst und mich schon seit geraumer Zeit ignoriert. Also habe ich den Gegenbewies angetreten, dass es auch für Dich gilt. Nur erwähnt hast Du es nicht. Du bringst nur Argumente gegen mich und verschweigst Deine eignen Fehltritte. Ich bin hier nicht, um Freunde zu suchen. Und selbst im realen Leben gibt es Leute, dessen Nase mir nicht passt. Das habe ich selbst stets betont. Und was Du hier als PNs verkaufst, stammt aus dem öffentlichen Forum. Dass die meisten User angeblich mein Offline abwarten, wäre auch zu beweisen. Total überzogene Darstellung eines Anti-Fanboys, der selbst nicht zu seinen Ratschlägen steht, zumal sie in keinster Weise fachlich und sachlich verteidigt werden. Fühlt man sich ertappt, geht es ins Persönliche und man wird von Vorwürfen überrollt. Tatsachen werden verzerrt und falsch wiedergegeben. Eine Frage wird als Ratschlag aufgefasst usw. usf.

Aber wir kommen vom Thema ab. Denn Rhea kann noch immer nicht plausibel erklären, warum ein Partner, der in einer Genossenschaftswohnung lebt, nicht an der Adresse der Wohnung seiner Gattin als Zweitwohnsitz angemeldet werden darf.
Und das ist genau einer der Gründe, warum ich hier im Forum bin. Damit so ein Pallawatsch nicht Überhand nimmt und Ratsuchende auch unentgeltlich die erhoffte Rückmeldung bekommen.
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Blume
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Re: Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?

Beitrag von Blume » 16.06.2021, 21:11

Rhea hat geschrieben:
15.06.2021, 17:15
Blume hat geschrieben:
15.06.2021, 05:39

Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?
So wie ich das verstehe, darf er das nicht!

Nachzulesen hier:
https://www.anwalt-1100.at/blog/genossenschaftswohnung/
Alternativ kann man bei einer x-beliebigen oder auch der betreffenden Genossenschaft anonym nachfragen.
Danke, für Deinen Kommentar!
Lg Blume

benisfroms
Beiträge: 16
Registriert: 29.11.2023, 23:49

Re: Darf man als Mieter einer Genossenschaftswohnung einen Zweitwohnsitz haben?

Beitrag von benisfroms » 29.11.2023, 23:52

Bei Genossenschaftswohnungen können die Regeln in der Satzung der Genossenschaft festgelegt sein. Die Genossenschaft kann besondere Regeln oder Beschränkungen für Zweitwohnungen haben. Es ist daher ratsam, die Satzung der Genossenschaft zu lesen oder sich direkt mit der Genossenschaft in Verbindung zu setzen, um sich über die geltenden Regeln zu erkundigen. Hinsichtlich der Vermietung. Wohnraum können sie hier bei corpora-romanica.net mieten https://corpora-romanica.net/ , ich persönlich nutze dieses Projekt schon sehr lange und hatte noch nie Probleme. Es ist auch wichtig zu wissen, dass Sie möglicherweise die Zustimmung des Vermieters benötigen, um in Ihrem Mietobjekt eine Zweitwohnung einzurichten. Es ist ratsam, dies mit Ihrem Vermieter zu besprechen und möglicherweise die entsprechenden Klauseln in Ihrem Mietvertrag zu finden.

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