Wohnung kleiner als im MV angegeben

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panda1
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Wohnung kleiner als im MV angegeben

Beitrag von panda1 » 10.06.2021, 01:30

Hallo liebe Community,

es sei zunächst eingangs erwähnt, dass ich nicht vom Fach bin. Ich habe mich aus gegebenem Anlass etwas informiert und versuche, die Situation so gut wie möglich darzustellen..

Über eine Maklerin haben wir am 01.06. einen unbefristeten MV für eine Wohnung in Wien 18 (Altbauhaus um 1900, Dachgeschosszubau mit Baugenehmigung nach 1953 bzw. vor 2001) unterschrieben, das Mietverhältnis beginnt mit 01.08. Meines Wissens kommt hier das MRG voll zum Tragen, allerdings kann ein "angemessener Mietzins" verlangt werden.

Im Exposé der Maklerin ist die "Nutzfläche" (einmal auch als "Bruttofläche" bezeichnet) mit 120qm und die "berechnete Wohnfläche" mit 96qm angegeben. Die Wohnung hat eine Terrasse mit ca. 10qm und Dachschrägen, die bei ca 70 cm beginnen (Betrifft 1,5 Seiten einer nahezu quadratischen Wohnung). der MV wurde mit 120 qm Nutzfläche abgeschlossen. Soweit ich informiert bin, ist die Nutzfläche gleich der Bodenfläche, die Terrasse wird nicht berücksichtigt. Die Wohnfläche ist komplizierter, umfasst die Schrägen ab 1m bis 2m mit 50% und danach vollständig, auch die Terrasse wird anteilig (25% oder 50% ?) mitgerechnet. Allerdings müsste dies in unserem Fall irrelevant sein, zumal der Begriff "Wohnfläche" im MRG ja gar nicht definiert sein soll?! Die unbefristete Nettomiete beträgt 970€, die Gesamtmiete 1400€.

Nun zum eigentlichen Problem: wir haben von der Hausverwaltung bei der Unterzeichnung nach einem Grundrissplan gefragt und bekamen eine Kopie eines "nicht so genauen" Bauplans im Maßstab 1:100. Eigentlich wollten wir uns nur die Einrichtung ein bisschen vorstellen können und haben nicht auf die genauen Maße geachtet. Als wir Zeit hatten, uns dem zu widmen fielen uns fast die Augen aus dem Kopf. Die Gesamtfläche beträgt auf diesem Plan inkl. 11qm Terrasse nur circa 103qm, was einer Nutzfläche von 92qm entspricht, also eine massive Abweichung. Wir dachten, dass die Terrasse wohl zur Nutzfläche dazu zähle und der Rest fiel uns bei den kurzen Terminen nicht auf. Das von der Maklerin angegebene Verhältnis klang ja auch logisch aufgrund der Dachschrägen. Zur Wohnfläche kann ich natürlich keine genauen Angaben machen, sie beträgt meinen Schätzungen nach wahrscheinlich um die 80qm. Aber dies sollte wie gesagt irrelevant sein, oder?

DIe HV meinte auf Bitte um Stellungnahme, dass die Angaben von ihrem Ingenieur stammen würden und es bisher keine Probleme gab. Genaue Angaben wurden noch nicht gemacht, wir baten um Einsicht. Wir hatten keine Mietminderung angesprochen sondern nur die DIskrepanz, aber es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Miete jedenfalls angemessen sei. Sollte die Diskrepanz für uns "wesentlich" sein (bitte, was?? Natürlich!) könnten wir das Mietverhältnis auch auflösen, allerdings würde uns die "Gebühr" nicht retourniert. Wir versuchen nun sobald es uns möglich ist, die Wohnung auszumessen.

Sollte die Nutzfläche um die 120qm sein, kein Problem. Sollte allerdings der Plan stimmen, was dann? 10% sind offenbar tolerierbar, eine Mietzinsreduktion nach Richtwerten steht uns aufgrund der Teilausnahme aus dem MRG ("angemessener Mietzins") nicht zu. Nur die BK sollen ja an die Nutzfläche gekoppelt sein, allerdings ist es lt. Mietervereinigung (wir sind seitdem Mietglied) ebenfalls nicht so einfach, hier eine neue Aufschlüsselung zu erreichen (lt. MV ca. 8%), bzw würde sich das nicht so auszahlen. Ähnlich würde sich das mit dem angemessenen Mietzins verhalten (trotz deutlich weniger Nutzfläche und Dachschrägen).

Was würden Sie an unserer Stelle machen, sollte sich heraus stellen, dass die Wohnung um ca. 28qm weniger Nutzfläche als angegeben hat? die Mietervereinigung meint, das eine Rückabwicklung des MV bei Klage gute Chancen hätte, zumal die Hausverwaltung offenbar schon bei RichterInnen, als auch im Internet (leider zu spät gesehen) einen entsprechenden Ruf genießt. Natürlich hätten wir die Wohnung mit der Grundrissgröße nicht um den Preis genommen.
Was wäre mit der Maklerprovision, falls der MV beidseitig aufgelöst werden sollte (die haben wir noch nicht überwiesen)? Ist in so einem Fall die Maklerin für die Richtigkeit der Infos verantwortlich, oder die Hausverwaltung? Ich nehme an, dass die "Gebühr" auch widerrechtlich war?

Wie würden Sie hier im Forum mit der Situation umgehen? Mietervereinigung ja oder nein? Rechtsschutz ist nicht gegeben.
Zum angemessenen Mietzins: schönes Altbauhaus unweit vom Gürtel im 18., die Wohnung in den 6oer Jahren neu aufgebaut, gepflegt, Plastikfenster eher wackelig, Ruhelage, Fernblick nicht wirklich -Innenhof schön grün aber aus dem 4. Stock; Gasetagenheizung, Küche hochwertig aber gebraucht, sonstige Ausstattung wirkt etwas abgewohnt. Therme ziemlich neu. Dachschrägen s.o. Wieviel würden Sie hier für 92qm Nutzfläche bzw. die entsprechende Wohnfläche, die ich nur grob schätzen kann, als "angemessen" bezeichnen?
Aber eigentlich wollen wir keine "Brösl", die wohl in Zukunft auch zu erwarten wären.


Vielen lieben Dank im Voraus!!
Zuletzt geändert von panda1 am 18.06.2021, 10:05, insgesamt 1-mal geändert.



panda1
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Re: Wohnung kleiner als im MV angegeben

Beitrag von panda1 » 10.06.2021, 01:57

Anhang:

Die Maklerin haben wir kontaktiert. Sie fühlte sich nicht verantwortlich, die Infos zur Fläche habe sie von der HV. Insgesamt ist die junge Dame mMn nur an der Vertragsabwicklung und nicht an ihrer Informationspflicht interessiert. Wusste nicht, was zur Nutzfläche zählt, versuchte auf die angegebene Wohnfläche abzulenken (die natürlich ebenfalls viel zu klein ist), sagte aber gleichzeitig bei der Besichtigung, dass die Dachschrägen ab 1,50m zählen würden. Uns in ihrer Anwesenheit auf die wahrscheinlich unzulässige Gebühr bei der Unterzeichnung hinzuweisen - das wäre wohl utopisch.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Wohnung kleiner als im MV angegeben

Beitrag von alles2 » 10.06.2021, 08:29

Bitte oben rechts den Stift-Button vom jeweiligen Beitrag benutzen, um Ergänzungen vornehmen zu können. Dann braucht es auch nicht bei jedem "Einschuss" nach dem Motto "Das hätte ich noch schreiben können!" einen neuen Beitrag.

Ansonsten möchte ich nur auf jenen Thread verweisen, bei dem es im Prinzip um dasselbe Anliegen ging:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=15028

Und so lautete die Einschätzung des Mietrechtsexperten der AK, wenn es um ein Mietanbot geht:
alles2 hat geschrieben:
11.05.2020, 14:13
Und wenn die Wohnfläche unterschiedlich angegeben werden, handelt es sich lediglich um Nebensächlichkeiten, die einen Vertrag nicht ungültig machen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Cassandra2
Beiträge: 8
Registriert: 08.09.2014, 11:34

Re: Wohnung kleiner als im MV angegeben

Beitrag von Cassandra2 » 11.07.2021, 12:56

Es kann sein, dass es bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien die Möglichkeit gibt, die Betriebskostenabrechnung überprüfen zu lassen und in diesem Zusammenhang (vielleicht auch alleine) eine Überprüfung des "Betriebskostenschlüssels", der sich nach der Nutzfläche richet, beantragen. Eventuell werden hier dann alle Wohnungen neu vermessen. Ich würde mit der Schlichtungsstelle Kontakt aufnehmen und mich diesbezüglich informieren.

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