Kaution vor Mietvertrag bezahlen?

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onuris106
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Kaution vor Mietvertrag bezahlen?

Beitrag von onuris106 » 23.05.2021, 14:00

Hallo, ich soll die Kaution vor dem Mietvertrag überweisen, wollte fragen ob das so üblich bzw. in Ordnung ist.

" Ich darf Sie aber bitten, die Kaution über € 1.200,00 so auf unser Kontoeinzuzahlen, sodaß sie spätestens bis Donnerstag den 27.5.21 auf unserem Konto aufscheint, damit ich den Mietvertrag noch rechtzeitig in Auftrag geben kann!"



alles2
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Re: Kaution vor Mietvertrag bezahlen?

Beitrag von alles2 » 23.05.2021, 14:13

Normalerweise ist die Kaution erst nach dem unterzeichneten Mietvertrag zu übergeben, welcher eigentlich auch die Regelungen über die Kaution enthält. Abseits von sonstigen mündlichen Vereinbarungen (im Sinne von § 1094 ABGB) ist man vorher noch keiner Verpflichtung eingegangen (§ 884 ABGB). Ist man doch in Vorleistung getreten, kann es nicht schaden, sich einen Quittungsbeleg geben oder es im Vertrag festhalten zu lassen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

onuris106
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Re: Kaution vor Mietvertrag bezahlen?

Beitrag von onuris106 » 23.05.2021, 23:37

Habe jetzt noch mal das hier erhalten:

"Falls Sie die Kaution vorher nicht zur Gänze haben, können Sie auch € 500,00 anzahlen und die restlichen € 700,00 zur Mietvertragsunterzeichnung mitbringen! Ohne Anzahlung kann ich keinen Mietvertrag in Auftrag geben, tut mir leid! Ist auch bei Ihrem Vormieter Herrn - so gehandhabt worden! MfrGr -"

Ist es normal, dass ein Miet-Vertrag so viel kostet?

alles2
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Re: Kaution vor Mietvertrag bezahlen?

Beitrag von alles2 » 24.05.2021, 04:33

Irgendwie schwache Argumente, die da vom Vermieter vorgebracht werden. Was mit dem Vormieter damals vereinbart wurde, hat Dich genau gar nicht zu interessieren. Den Mietvertrag kann der Vermieter selbst aufsetzen. Beauftragt er einen Anwalt und lässt er es ohne vorheriger Absprache mit Dir von diesem errichten, hat er auch für die Kosten aufzukommen. Ich weiß nicht, auf welchen Stand der Vertragspartner ist und um was für ein Mietobjekt es sich handelt. Doch seit einigen Jahren haben Mietvertragserrichtungskosten bei Wohnungen und Wohnhäuser nichts mehr in seither abgeschlossenen Mietverträgen nach dem MRG (Vollanwendungsbereich) verloren, weil diese über die Betriebskosten verrechnet werden. Sollten die Kriterien zustimmen, könnte man den Vermieter darauf hinweisen. Denn vielleicht glaubt er, mit Dir einen Dummen gefunden zu haben. Besonders dreist wäre es dann, wenn Du ihm zuvor mitgeteilt hättest, dass Du gerade max. 500 Euro lockermachen könntest und er sich daher auf diesen Kompromiss einlassen würde. Ich hoffe für Dich, dass es sich um keinen "Leger" handelt. Wirkt alles auf mich nicht gerade seriös. Kenne jedoch die näheren Umstände nicht. Bei Verträgen nach dem Teilanwendungsbereich des MRG oder ABGB bleibt das Bearbeitungshonorar Vereinbarungssache. Ein Rechtsanwalt kann eine Pauschale oder ein Tarif nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) verlangen, dass dann von verschiedenen Kriterien wie den Stundensatz und Mietobjekt abhängt.

Selbst die Mietvertragsgebühr für Wohnräume an das Finanzamt ist mittlerweile Geschichte!
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