Wohnungstür in WG absperren?
Verfasst: 21.05.2021, 08:38
Hallo,
ich habe eine Frage zum Zusperren der Wohnungstür in einer WG.
Unsere Wohnung (Ich bin Hauptmieterin einer 2er WG mit einer Untermieterin) hat an der Wohnungstür außen eine Klinke, wodurch bei unabgeschlossener Tür jeder im Haus die Wohnung betreten kann. Wir wohnen in der Innenstadt in einem Wohnhaus mit sieben Parteien. Unsere Zimmertüren sind recht schalldicht, sodass man bei geschlossener Zimmertür nicht hören kann, wenn jemand leise die Wohnung betritt.
Mit den vorherigen Untermietern habe ich es deshalb im gegenseitigen Einvernehmen so gehandhabt, dass wir die Wohnungstür absperren, auch wenn wir in der Wohnung sind. Zur Sicherheit im Brandfall haben wir innen einen Schlüssel im Schloss stecken lassen.
Nun zu meinem Problem: Meine neue Untermieterin möchte die Wohnungstür nicht absperren, obwohl der Sachverhalt bei der Besichtigung erläutert wurde, und hat mir schriftlich verboten, sie "in der Wohnung einzusperren".
Sie verfügt natürlich über einen eigenen Wohnungsschlüssel, den sie auch gerne im Schloss stecken lassen kann, um die Wohnung jederzeit verlassen zu können.
Ist das Verbot meiner Mitbewohnerin zulässig? Kann sie die Miete mindern, fristlos kündigen oder ähnliches, wenn ich trotzdem darauf bestehe, die Wohnung wenigstens nachts abzuschließen?
Es handelt sich um einen unbefristeten Untermietvertrag mit vereinbarter 3-monatiger Kündigungsfrist.
Die Klinke gegen einen Knauf austauschen würde ich eher ungern, weil die neue Mitbewohnerin nur noch einige Monate in der Wohnung wohnt.
Über Ihre Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Annalena
ich habe eine Frage zum Zusperren der Wohnungstür in einer WG.
Unsere Wohnung (Ich bin Hauptmieterin einer 2er WG mit einer Untermieterin) hat an der Wohnungstür außen eine Klinke, wodurch bei unabgeschlossener Tür jeder im Haus die Wohnung betreten kann. Wir wohnen in der Innenstadt in einem Wohnhaus mit sieben Parteien. Unsere Zimmertüren sind recht schalldicht, sodass man bei geschlossener Zimmertür nicht hören kann, wenn jemand leise die Wohnung betritt.
Mit den vorherigen Untermietern habe ich es deshalb im gegenseitigen Einvernehmen so gehandhabt, dass wir die Wohnungstür absperren, auch wenn wir in der Wohnung sind. Zur Sicherheit im Brandfall haben wir innen einen Schlüssel im Schloss stecken lassen.
Nun zu meinem Problem: Meine neue Untermieterin möchte die Wohnungstür nicht absperren, obwohl der Sachverhalt bei der Besichtigung erläutert wurde, und hat mir schriftlich verboten, sie "in der Wohnung einzusperren".
Sie verfügt natürlich über einen eigenen Wohnungsschlüssel, den sie auch gerne im Schloss stecken lassen kann, um die Wohnung jederzeit verlassen zu können.
Ist das Verbot meiner Mitbewohnerin zulässig? Kann sie die Miete mindern, fristlos kündigen oder ähnliches, wenn ich trotzdem darauf bestehe, die Wohnung wenigstens nachts abzuschließen?
Es handelt sich um einen unbefristeten Untermietvertrag mit vereinbarter 3-monatiger Kündigungsfrist.
Die Klinke gegen einen Knauf austauschen würde ich eher ungern, weil die neue Mitbewohnerin nur noch einige Monate in der Wohnung wohnt.
Über Ihre Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Annalena