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Wohnungstür in WG absperren?

Verfasst: 21.05.2021, 08:38
von Lena284
Hallo,

ich habe eine Frage zum Zusperren der Wohnungstür in einer WG.

Unsere Wohnung (Ich bin Hauptmieterin einer 2er WG mit einer Untermieterin) hat an der Wohnungstür außen eine Klinke, wodurch bei unabgeschlossener Tür jeder im Haus die Wohnung betreten kann. Wir wohnen in der Innenstadt in einem Wohnhaus mit sieben Parteien. Unsere Zimmertüren sind recht schalldicht, sodass man bei geschlossener Zimmertür nicht hören kann, wenn jemand leise die Wohnung betritt.

Mit den vorherigen Untermietern habe ich es deshalb im gegenseitigen Einvernehmen so gehandhabt, dass wir die Wohnungstür absperren, auch wenn wir in der Wohnung sind. Zur Sicherheit im Brandfall haben wir innen einen Schlüssel im Schloss stecken lassen.

Nun zu meinem Problem: Meine neue Untermieterin möchte die Wohnungstür nicht absperren, obwohl der Sachverhalt bei der Besichtigung erläutert wurde, und hat mir schriftlich verboten, sie "in der Wohnung einzusperren".
Sie verfügt natürlich über einen eigenen Wohnungsschlüssel, den sie auch gerne im Schloss stecken lassen kann, um die Wohnung jederzeit verlassen zu können.

Ist das Verbot meiner Mitbewohnerin zulässig? Kann sie die Miete mindern, fristlos kündigen oder ähnliches, wenn ich trotzdem darauf bestehe, die Wohnung wenigstens nachts abzuschließen?
Es handelt sich um einen unbefristeten Untermietvertrag mit vereinbarter 3-monatiger Kündigungsfrist.

Die Klinke gegen einen Knauf austauschen würde ich eher ungern, weil die neue Mitbewohnerin nur noch einige Monate in der Wohnung wohnt.

Über Ihre Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Annalena

Re: Wohnungstür in WG absperren?

Verfasst: 21.05.2021, 09:53
von alles2
Kann mir schwer vorstellen, dass die Untermieterin da in irgendeiner Weise erfolgreich sein würde, außer sie leidet beispielsweise unter Agoraphobie (Platzangst). Als Hauptmieterin hast Du Besitzstellung und somit das Recht auf einen absperrbaren Bereich gegenüber dem allgemeinen Stiegenhaus. Dein Besitzrecht dürftest Du zumindest mündlich klar benannt haben. Das sollte man ihr vernünftig vermitteln können. Also dass sämtliche Zimmer zu der Wohnung gehören, auf welche Du das Recht besitzt, es vor der Allgemeinheit abzusperren. Sollte Dich jemand in Deinen Rechten einschränken, könntest wiederum Du gerichtlich dagegen vorgehen.

Re: Wohnungstür in WG absperren?

Verfasst: 21.05.2021, 10:32
von lexlegis
sie hats dir schriftlich verboten. aha und auf was stützt sie sich? solange sie einen schlüssel hat liegt keine freiheitsentz. vor. sie kann sich brausen gehen

Re: Wohnungstür in WG absperren?

Verfasst: 21.05.2021, 11:40
von Lena284
Vielen herzlichen Dank für eure Antworten.

Die Mitbewohnerin schreibt, es sei aus Brandschutzgründen unzulässig, die Wohnungstür abzuschließen, während sie sich in der Wohnung aufhält.

Ich habe ihr mehrfach angeboten, ihren Schlüssel innen an die Tür zu stecken, damit sie die Wohnung auch im Brandfall jederzeit schnell verlassen kann. Auch die Situation, dass durch die Klinke außen Fremde unbemerkt die Wohnung betreten können, habe ich ihr mehrfach erklärt, leider ohne Erfolg.

Re: Wohnungstür in WG absperren?

Verfasst: 21.05.2021, 12:26
von alles2
Man muss nicht jeden Pallawatsch glauben, was andere von sich geben, um seinen Willen durchsetzen zu wollen. Solange Du davon nichts in der Hausordnung oder dem Mietvertrag entnehmen kannst, soll sie Dir das erstmal belegen. Du könntest ihr entgegnen:
So gut wie jede Versicherung (ohne zusätzlichen Schutz) würde die Schadensdeckung entsprechend einschränken oder gar gänzlich aussteigen, wenn sich nach einem Wohnungseinbruch herausstellt, dass man es den Tätern leicht gemacht hat.

Re: Wohnungstür in WG absperren?

Verfasst: 22.05.2021, 15:37
von Lena284
Vielen Dank nochmal für die Hilfe :-)
Ich werd`s mit euren Argumenten nochmal zu klären versuchen.

Re: Wohnungstür in WG absperren?

Verfasst: 22.05.2021, 17:08
von schanzenpeter
Wäre es nicht einfacher, eine andere Untermieterin zu suchen?

Re: Wohnungstür in WG absperren?

Verfasst: 22.05.2021, 18:39
von alles2
Die Aftermieterin soll sowieso nicht mehr lange bleiben. Allein daher macht das Ausfechten etwaiger Rechtsansprüche nicht wirklich viel Sinn.