Mietvetrag

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CR91
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Mietvetrag

Beitrag von CR91 » 13.05.2021, 09:42

Sehr geehrte Damen und Herren,



ich schreibe Ihnen wegen meine Mietvertrag und ich habe ein paar Frage für Sie. Ich wohne in eine Wohnung seit 10 Jahre, die unter dem Namen meiner Opa ist, aber meiner Opa 2017 Jahre gestorben hat. Ist es möglich nach Tod ein Mietvetrag zu weitergeben?

Ich war vor ein paar Wochen beim Verwaltung wegen dass. Im büro haben Sie mir gesagt, dass ich ein Antwort wegen diese Frage bekommen werde, aber Sie haben mich noch nicht angerufen und Sie haben noch nicht über meine email antworteten.
Jetzt problem machen mir noch MA35 wegen visum von meine frau.
Sie wollte nicht geben visum weil Sie haben mir gesagt das ich habe kein recht auf diese wohnug. Oma war angmeldet ihn wohnung bis letze jahr, aber sie hat jetzt neu adresse. Ich bin ein einzige wir wohnt mit meiner frau hier.
Meine frage habe ich recht zu wohnen oder nicht in diese wohnung.

Jetzt brauche ich ein Tipp über Lösung diese Situation, was kann ich jetzt tun?

MfG, Cvijetin Radovanovic.



alles2
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Re: Mietvertrag - Mietrecht im Todesfall

Beitrag von alles2 » 13.05.2021, 11:04

Wenn Du von Verwaltung, Büro oder ähnliches sprichst, kann man im Normalfall von einem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ausgehen. Auch bei Genossenschaftswohnungen gilt dabei § 14 MRG. Das bedeutet für Dich, dass Du nach Absatz 3 eintrittsberechtigt sein solltest. Also den Mietvertrag übernommen haben könntest, da auch ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegen dürfte und Ihr zum Todeszeitpunkt zusammen gewohnt haben dürftet. Das ist nicht zu verwechseln mit erbberechtigten Personen, die bei anderen Verträgen von Bedeutung sein könnten (§ 1116a ABGB). Es kann gut sein, dass die Einwanderungsbehörde oder die Hausverwaltung noch nicht wusste/weiß, dass Du eine eintrittsberechtigte Person sein könntest und der Mietvertrag an Dich übergegangen sein könnte. Falls dies alles zutreffend ist, weise auf den genannten MRG-Paragraphen hin und alles sollte gut sein.
Zuletzt geändert von alles2 am 13.05.2021, 12:32, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

CR91
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Re: Mietvetrag

Beitrag von CR91 » 13.05.2021, 12:27

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich interessiere mich was ist am besten in diese Fall in MA35 zu schicken? Ist es möglich dass ich ein Bestätigung in welche steht dass ich mit meine Ehefrau in diese Wohung habe Recht zu wohnen, von Verwaltung bekommen? Was kann ich tun im Falle das Verwaltung diese Bestätigung mir nicht geben möchtet?

alles2
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Re: Mietvetrag

Beitrag von alles2 » 13.05.2021, 12:44

Solange Du an der Adresse Deinen Hauptwohnsitz hast und von der Verwaltung keine Kündigung bekommen hast, kann man davon ausgehen, dass Du Dich aufrecht und ordentlich aufhältst. Du brauchst also niemanden eine Bestätigung geben. Du kannst der Behörde mit Verweis auf § 14 MRG sagen, dass Du den Mietvertrag übernommen hast und Du daher der Hauptmieter bist. Die MA35 muss Dir das auch glauben, solange nicht das Gegenteil bewiesen werden kann. Glaubt man Dir nicht, kannst Du denen eine Bestätigung von der Verwaltung geben. Bekommst Du von denen nichts, dann wäre es gut, wenn Du den Mietvertrag finden könntest oder Dir vom Büro eine Kopie davon geben lassen würdest.
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CR91
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Re: Mietvetrag

Beitrag von CR91 » 13.05.2021, 13:28

Ich verstande, aber ich habe keine Mietvertrag über meine Name. Das Mietvertrag ist an meiner Opa übernamen, der gestorben hat. Hauptmieter ist meine Oma, die jetzt hauptwohnsitz an andere Adresse hat und es ist Problem für MA35.Wir haben von meiner Großmutter eine Wohnrechtsvereinbarung unterschreiben lassen da ihr verstorbener Ehemann im Mietvertrag steht. Da sie jedoch in einer anderen Wohnung lebt haben wir sie aus unserer Wohnung abgemeldet, damit die Ablehnung des Antrags nicht wegen einer zu kleinen Wohnung.


Die Wohnung in der ich derzeit wohne ist seit 1990 auf meinen Großvater gemeldet (Er hat den Mietvertrag unterschrieben). Mein Großvater, meine Großmutter und ich waren einige Jahre gemeinsam gemeldet auf dieser Adresse. Nachdem mein Großvater verstorben ist, bin ich in der Wohnung geblieben. Der Vertag wurde bis heute aber nicht geändert.

Im Dezember habe ich über die Hausverwaltung versucht den Mietvertrag auf meinen Namen ändern zu lassen, das hat die Vermieterin jedoch abgelehnt. Nach Information des Mietschutzverbands gilt lt. § 14 MRG Mietrechtseintritt im Todesfall. Der Einzug der Miete ist bislang noch über das Konto meiner Großmutter gelaufen. Das habe ich jetzt ändern lassen und ab Juni wird die Miete von meinem Konto abgezogen.

Gestern habe ich bei der Hausverwaltung noch eine Bestätigung über mein Wohnrecht lt. dem genannten Paragrafen gebeten. Leider habe ich dazu noch keine Antwort erhalten.
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Re: Mietvetrag

Beitrag von alles2 » 13.05.2021, 19:26

Kenne den § 6 vom Mietvertrag nicht. Womöglich bezieht man sich dabei auf § 11 MRG (Untermietverbote). Familienangehörige gelten eigentlich als Mitbewohner und nicht als Untermieter.
Wusste nicht, dass Deine Oma als Hauptmieterin geführt ist. Stimmt das so oder habe ich da was falsch verstanden? War sie das immer oder erst als ihr Mann gestorben ist?
Ich würde noch auf die Rückmeldung der Hausverwaltung abwarten. Vielleicht klärt sich dann alles.
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Re: Mietvetrag

Beitrag von CR91 » 13.05.2021, 20:54

Nach der Tod meiner Opa, wir haben keine Veranderungen in der Mietvertrag gemacht. Ich habe ganze Zeit in diese Wohnung gewohnt aber meine Oma hat Miete von ihre Konto bezahlt. In der Büro meine Oma gefunden hat, dass nach der Tod ihren Eheman ( mein Opa) sie Hauptmieterin wird sein. Jetzt weiß ich nicht ob ich Recht ein Hauptmieter sein haben?
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Re: Mietvetrag

Beitrag von alles2 » 13.05.2021, 22:22

Wenn nur Dein Opa als Hauptmieter geführt war, dann haben Deine Oma und Du das Eintrittsrecht auf den bestehenden Mietvertrag. Das steht im letzten Satz von § 14 Abs.2 MRG.
Wenn aber vor dem Tod Deines Opas auch seine Frau im Mietvertrag gestanden ist (also beide als Hauptmieter), dann kannst Du nicht in den Mietvertrag eintreten, solange sie noch lebt.
Anders formuliert...schau daher bitte, welche Namen im letzten Mietvertrag stehen. Findest Du nur den Namen Deines Opas, dann solltest Du einen Rechtsanspruch auf den Vertrag haben.

Die Behörde schreibt "§ 6 des vorgelegten Mietvertrages". Bei Deinem Bild ist aber nur der Punkt 6 zu sehen. Das ist nicht das, was gemeint ist!
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Re: Mietvetrag

Beitrag von CR91 » 14.05.2021, 04:07

Nein, in Mietvertrag steht nur name von Opa.
Vielen Dank!
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Re: Mietvetrag

Beitrag von alles2 » 14.05.2021, 11:05

Dann hast Du meiner Meinung nach eine falsche Auskunft von der Hausverwaltung bekommen. Die könnte übersehen haben, dass es mindestens zwei Eintrittsberechtigte gibt. Deine Oma UND Du! Das ist vielleicht der Grund, warum das Büro sich selbst nicht sicher ist und sich eine Rückmeldung verzögert.

Die Ausländerbehörde scheint irgendwie gegen Euch zu arbeiten. Zumindest in Österreich leider normal. Kenne das Problem sehr gut und auch von anderen Wienern. Diese Behörde hat alles gegen Euch ausgelegt. Ihr müsst denen mitteilen, dass keine Untervermietung nach § 11 MRG vorliegt, weil Du das Eintrittsrecht in den bestehenden Mietvertrag überhast und Deine Gattin Mitbewohnerin ist. Auch hast Du laut Mietervereinigung nach § 14 MRG einen Rechtsanspruch auf die Wohnung und somit auf die ortsübliche Unterkunft. Du darfst auch Deine Frau in die Wohnung einbringen, ohne den Vermieter fragen zu müssen. Auch wenn das nicht aus dem Mietrechtsgesetz zu entnehmen ist, ergibt sich das zumindest aus der Menschenrechtskonvention. Folglich sollte auch die Gattin eine Rechtsanspruch haben.

Wenn Du das nicht mit der Behörde klären kannst, wende Dich bitte an ein Beratungszentrum für Migranten. In Wien wäre es z.B. der Verein "migrant":

https://www.migrant.at/

Auf jeden Fall solltest Du Dich auch an die Verwaltung wenden und sagen, die sollen Dich in die Mietzinsvorschreibung anführen. Das ist nämlich wichtig, damit auch Du darüber informiert wirst, wenn die Miete steigt oder sowas. Anscheinend weiß man nicht, dass auch Du in den Mietvertrag eingetreten bist. Fülle dazu beispielsweise das folgende Formular aus und gebe es im Büro ab:

https://www.arbeiterkammer.at/infopool/Verstaendigung_vom_Mietrechtseintritt.docx

Mehr Informationen zu Deinen Rechten findest Du hier:

https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/miete/Die_Mietwohnung_weitergeben.html
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Re: Mietvetrag

Beitrag von CR91 » 14.05.2021, 12:04

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Die Informationen, die Sie mir gegeben haben, waren für mich sehr hilfreich. Ich bedanke noch einmal.

Donhoffer
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Re: Mietvetrag

Beitrag von Donhoffer » 09.06.2021, 14:01

Zu allererst sollte geklärt werden, wer im Zeitpunkt des Todes des ursprünglichen Hauptmieters mit ihm im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Wenn auch Sie damals bereits dort gelebt haben, ist das Mietverhältnis auch auf Sie übergegangen. Dann schadet es auch nicht, wenn Ihre Großmutter ausgezogen ist.

Sollte dies nicht der Fall sein, kann versucht werden über § 12 MRG eine Anerkennung als Hauptmieter zu erreichen, wobei dies fraglich ist.

In jeden Fall ist eine Abklärung bei einem Rechtsanwalt oder einer Mieterorganisation dringend zu empfehlen. Hinsichtlich der Abweisung des Antrags Ihrer Ehefrau, kann durchaus ein Rechmittel erfolgreich sein, wenn nachgewiesen wird, dass Sie einen rechtsverbindlichen Anspruch auf Aufenthalt in der Wohnung haben. Hier bitte an die bereits genannten Organisationen wenden!

Mit freundlichen Grüßen
Erhard Donhoffer
1030 Wien, Ungargasse 4/11
01 710 76 85
www.donhoffer.at

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