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automatische Verlängerung des Mietvertrages

Verfasst: 11.05.2021, 20:23
von pel347
Hallo! Ich habe Fragen zum Theme Verlängerung.

Im Mietvertrag wird vereinbart, dass der Mietvertrag sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern nicht von der Kündigung gebrauch gemacht wird. Darf der Vermieter die Verlängerung ablehnen? Der Kündigungsmöglichkeit ist eingeschränkt wegen Teilanwendung des MRG.

Vielen Dank! LG

Re: automatische Verlängerung des Mietvertrages

Verfasst: 11.05.2021, 20:44
von MG
Wenn es sich tatsächlich um eine Teilanwendung des MRG handelt, dann ist diese Regelung ungültig.
§ 29 Abs 3 lit b MRG:

b) Mietverträge auf bestimmte Zeit, die nach Ablauf der wirksam vereinbarten oder verlängerten Vertragsdauer weder vertraglich verlängert noch aufgelöst werden, gelten einmalig als auf drei Jahre erneuert; der Mieter hat jedoch jederzeit das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht, den erneuerten Mietvertrag jeweils zum Monatsletzten gerichtlich oder schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Wird der Mietvertrag nach Ablauf dieser drei Jahre ein weiteres Mal nicht aufgelöst, gilt er als auf unbestimmte Zeit erneuert.

Im Ergebnis verlängert sich der Vertrag daher um jedenfalls 3 Jahre (Mieter einer Wohnung hat aber das Recht nach Ablauf des ersten Jahres der Verlängerung zu kündigen).

Nicht geprüft habe ich jetzt, ob diese unzulässige Verlängerungsregelung (Unzulässig, weil Mietverträge im Teilanwendungsbereich auf mindestens 3 Jahre abgeschlossen werden müssen und auch Verlängerungen jeweils mindestens 3 Jahre sein müssen) nicht sogar zu einem unbefristeten Mietvertrag führt.

Re: automatische Verlängerung des Mietvertrages

Verfasst: 12.05.2021, 08:59
von pel347
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Ist solche Verlängerungsregelung auch für eine befristete Geschäftsraummiete mit Teilanwendung des MRG unzulässig?
Ich habe ursprünglich dem Mieter einen dreijährigen Mietvertrag angebietet. Er will eine Option automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr zu ergänzen.

LG

Re: automatische Verlängerung des Mietvertrages

Verfasst: 12.05.2021, 10:24
von alles2
Der zitierte Teil des § 29 gilt für Geschäftsräume nur, wenn es der Mieter nach der Befristung nicht geräumt hat und der Vermieter nicht von seinem 14-tägigen Räumungsklagerecht Gebrauch gemacht hat.

Bei Geschäftsräumen kann die Befristungsdauer und Verlängerung frei gewählt werden. Zumindest der Endtermin sollte schriftlich festgehalten werden. Die MRG-Bestimmungen für Wohnungen gelten dahingehend nicht. Nachdem Ihr Euch die Vertragsdauer aussuchen könnt und diese beliebig oft verlängert werden kann, sehe ich da überhaupt kein Problem, dass Ihr es so macht, wie es der Mieter haben möchte.

Re: automatische Verlängerung des Mietvertrages

Verfasst: 14.05.2021, 04:17
von pel347
alles klar. Vielen Dank!