Klausel im Mietvertrag
Verfasst: 11.05.2021, 07:48
Hallo an alle Anwesenden!
Folgendes Szenario: Ein Gartenhäuschen von 27 m² wird in UNTERMIETE um € 640.- vermietet!
Der Vermieter ist nach Deutschland gezogen und behält sich das Recht vor für mindestens 2 mal im Jahr das Häuschen für jeweils 1 bis 2 Wochen für seinen Urlaub in Österreich selbst nutzen zu wollen, das wird auch so im Untermietvertrag stehen!
Ist das gesetzlich gedeckt? Darf er das überhaupt? Was ist wenn jetzt jemand diesen Untermietvertrag unterzeichnet, dann aber dem Vermieter NICHT das Haus für 2 x im Jahr überlässt?
Folgendes Szenario: Ein Gartenhäuschen von 27 m² wird in UNTERMIETE um € 640.- vermietet!
Der Vermieter ist nach Deutschland gezogen und behält sich das Recht vor für mindestens 2 mal im Jahr das Häuschen für jeweils 1 bis 2 Wochen für seinen Urlaub in Österreich selbst nutzen zu wollen, das wird auch so im Untermietvertrag stehen!
Ist das gesetzlich gedeckt? Darf er das überhaupt? Was ist wenn jetzt jemand diesen Untermietvertrag unterzeichnet, dann aber dem Vermieter NICHT das Haus für 2 x im Jahr überlässt?