Widerspruch gegen eine unrechtmäßige Kündigung des Mietvertrages
Verfasst: 04.05.2021, 16:39
Guten Tag,
ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob eine unrechtmäßige Mietvertragskündigung widersprochen werden muss oder kann sie einfach ignoriert werden? Welche Fristen gibt es für einen solchen Widerspruch und wie ist die Form?
In unserem Fall mieten wir eine Wohnung. Es handelt sich dabei um einen auf drei Jahre befristeten Vollausnahme MRG Mietvertrag. Es sind keine gesonderte Gründe (nur der Standard) für eine Kündigung durch den Vermieter im Vertrag festgelegt, trotzdem habe ich vom Vermieter ein Kündigungsschreiben bekommen. Als Grund gibt ist der Eigenbedarf angegeben.
Wenn ich mich nicht irre, ist diese Kündigung unrechtmäßig oder habe ich da etwas übersehen?
Hier ist noch ein Auszug aus meinem Vertrag:
"Vertragsdauer:
Das Mietverhältnis endet durch Ablauf der Zeit ohne Kündigung.
Dem Mieter kommt jedoch das Recht zur vorzeitigen Aufkündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten zu.
Dem Vermieter kommt das Recht zur vorzeitigen Aufkündigung des befristeten Mietverhältnisses unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten zu, falls die Mietpartei das Bestandsobjekt entgegen der vertraglichen Vereinbarung untervermietet oder in welcher Form auch immer, an Dritte weitergibt.
Die Möglichkeit zur vorzeitigen Vertragsauflösung gemäß §§1117, 1118 ABGB bleibt von der Fristvereinbarung unberührt."
Für eure Hinweise dazu wäre ich dankbar.
ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob eine unrechtmäßige Mietvertragskündigung widersprochen werden muss oder kann sie einfach ignoriert werden? Welche Fristen gibt es für einen solchen Widerspruch und wie ist die Form?
In unserem Fall mieten wir eine Wohnung. Es handelt sich dabei um einen auf drei Jahre befristeten Vollausnahme MRG Mietvertrag. Es sind keine gesonderte Gründe (nur der Standard) für eine Kündigung durch den Vermieter im Vertrag festgelegt, trotzdem habe ich vom Vermieter ein Kündigungsschreiben bekommen. Als Grund gibt ist der Eigenbedarf angegeben.
Wenn ich mich nicht irre, ist diese Kündigung unrechtmäßig oder habe ich da etwas übersehen?
Hier ist noch ein Auszug aus meinem Vertrag:
"Vertragsdauer:
Das Mietverhältnis endet durch Ablauf der Zeit ohne Kündigung.
Dem Mieter kommt jedoch das Recht zur vorzeitigen Aufkündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten zu.
Dem Vermieter kommt das Recht zur vorzeitigen Aufkündigung des befristeten Mietverhältnisses unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten zu, falls die Mietpartei das Bestandsobjekt entgegen der vertraglichen Vereinbarung untervermietet oder in welcher Form auch immer, an Dritte weitergibt.
Die Möglichkeit zur vorzeitigen Vertragsauflösung gemäß §§1117, 1118 ABGB bleibt von der Fristvereinbarung unberührt."
Für eure Hinweise dazu wäre ich dankbar.