Widerspruch gegen eine unrechtmäßige Kündigung des Mietvertrages

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Widerspruch gegen eine unrechtmäßige Kündigung des Mietvertrages

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_235 » 04.05.2021, 16:39

Guten Tag,

ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob eine unrechtmäßige Mietvertragskündigung widersprochen werden muss oder kann sie einfach ignoriert werden? Welche Fristen gibt es für einen solchen Widerspruch und wie ist die Form?

In unserem Fall mieten wir eine Wohnung. Es handelt sich dabei um einen auf drei Jahre befristeten Vollausnahme MRG Mietvertrag. Es sind keine gesonderte Gründe (nur der Standard) für eine Kündigung durch den Vermieter im Vertrag festgelegt, trotzdem habe ich vom Vermieter ein Kündigungsschreiben bekommen. Als Grund gibt ist der Eigenbedarf angegeben.
Wenn ich mich nicht irre, ist diese Kündigung unrechtmäßig oder habe ich da etwas übersehen?

Hier ist noch ein Auszug aus meinem Vertrag:
"Vertragsdauer:
Das Mietverhältnis endet durch Ablauf der Zeit ohne Kündigung.
Dem Mieter kommt jedoch das Recht zur vorzeitigen Aufkündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten zu.
Dem Vermieter kommt das Recht zur vorzeitigen Aufkündigung des befristeten Mietverhältnisses unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten zu, falls die Mietpartei das Bestandsobjekt entgegen der vertraglichen Vereinbarung untervermietet oder in welcher Form auch immer, an Dritte weitergibt.
Die Möglichkeit zur vorzeitigen Vertragsauflösung gemäß §§1117, 1118 ABGB bleibt von der Fristvereinbarung unberührt."

Für eure Hinweise dazu wäre ich dankbar.



MG
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Re: Widerspruch gegen eine unrechtmäßige Kündigung des Mietvertrages

Beitrag von MG » 04.05.2021, 17:30

Die geschilderte "private" Kündigung durch den Vermieter entfaltet für sich keine Wirkung.

Um sicherheitshalber zu vermeiden, dass der Eindruck entsteht, Sie seien mit der Kündigung einverstanden und man daraus dann eine "einvernehmliche" Beendigung konstruieren wollte, empfehle ich, der Kündigung schriftlich zu widersprechen ("Kündigungsschreiben erhalten, anerkenne die Kündigung nicht, Kündigungsgründe liegen nicht vor, Kündigung erfolgt nicht gemäß Vertrag, etc....".

Wenn der Vermieter trotzdem der Ansicht ist, dass seine Kündigung zurecht erfolgt wäre, dann wird er nach Ablauf des Kündigungstermins, wenn Sie dann noch immer im Objekt sind, eine Räumungsklage allenfalls eine gerichtliche Kündigung beim Bezirksgericht einbringen.

In beiden Fällen müssen Sie dann innerhalb bestimmter Fristen reagieren, bzw. Gerichtstermine wahrnehmen.

Falls Urlaube oder sonstige Ortsabwesenheiten von mehr als 10 Tagen von Ihnen geplant sind, sollten Sie jeweils "Postsperren" beim Postamt veranlassen, es können dann während Ihrer Abwesenheit keine Einschreiben oder RSa/RSb Briefe zugestellt werden.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at


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