Guten Tag!
Ich habe Mitte September 2020 eine Mietwohnung in Österreich bezogen und die Maklerin hat mir gesagt, dass sie mir die Rechnung mit den Bankverbindungsdaten für die Provision (ca. 1300€) schicken wird, damit ich ihr das überweisen kann.... Nunja, bis jetzt habe ich weder per Post noch per Mail oder Telefon von ihr gehört - nicht dass mich das stören würde, ich habe sowas nur bisher nie erlebt.
Ich frage mich aber nun, wie lange die Maklerin Rechtsanspruch auf ihre Provision hat - oder gibt es da überhaupt ein "Ablaufdatum"? Online bin ich irgendwie aus keinen Artikeln (oder Gesetzestexten) schlau geworden.
Vielen Dank für eure Antworten! LG
Rechtsanspruch Maklerprovision
Re: Rechtsanspruch Maklerprovision
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Vertragspartner seine Rechnung hätte legen können. In Ihrem Fall somit rund 1 Woche nach dem erfolgreichen Zustandekommen des Mietvertrages.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Rechtsanspruch Maklerprovision
Vielen lieben Dank für Ihre rasche Antwort! MfG
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