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Kautionsabzug für Parkettschäden ohne das etwas ausgebessert wurde

Verfasst: 28.04.2021, 21:18
von plump
Guten Tag,

eine Bekannte Y ist aus ihrer Wohnung ausgezogen und hat nun, sehr verspätet und ohne eine Meldung oder Rechnung, einen Abzug ihrer Kaution erhalten. Dies auch nur nachdem die Kaution nur anteilig zurückgezahlt wurde und sie selbst nach mehrmaligen Anrufen erst die Information erhalten habe dies sei für Schäden am Parkett gewesen.
Als Y ausgezogen ist, ist direkt ein Nachmieter X eingezogen. Es wird nun vermutet das am Parkett überhaupt keine Reparaturarbeiten, wenn sie denn überhaupt von Nöten waren, geleistet wurden.

Wäre dies in so einem Fall dennoch rechtens? Also darf ein Vermieter Kautionsbeträge als Schadensbegleichung einbehalten, ohne eine Reparatur (für die diese vorgesehen ist) zu leisten?

Danke und Liebe Grüße

Re: Kautionsabzug für Parkettschäden, ohne dass etwas ausgebessert wurde

Verfasst: 28.04.2021, 23:50
von alles2
Grundsätzlich muss der Vermieter die Schadenshöhe nachweisen, wenn diese in Frage gestellt wird. Daher kann eine angemessene Frist von mindestens zwei Wochen gesetzt werden, wonach Ihr die Belege oder stattdessen die Auszahlung der restlichen Kaution fordert, da ansonsten außergerichtlich die Kautionsrückforderung über eine Schlichtungsstelle oder ein Verfahren beim Bezirksgericht angestrengt werden würde.