Umzug nach AT: Kurzzeitmiete
Verfasst: 27.04.2021, 08:30
Hallo!
Ich habe folgende Frage zum Thema Melderecht & Kurzzeitmiete:
Momentan bin ich wohnhaft in DE und fangen in einigen Wochen einen Job in AT an. Da mein Mann erst einige Monate später hinterherkommt, möchte ich gerne für eine möblierte Übergangswohnung in AT beziehen. Diese darf ich jetzt ja nur "zum schriftlich vereinbarten Zweck der Nutzung als Zweitwohnung wegen eines durch Erwerbstätigkeit verursachten vorübergehenden Ortswechsels miete[n]".
Nun stellen sich mir folgende Fragen bzgl. des Melderechts:
Ich muss (und will) ja diese Wohnung ja in AT anmelden. Ist es möglich diese Wohnung als Hauptwohnsitz zu melden? Falls nicht würde das bedeuten, dass ich in AT nur einen Nebenwohnsitz, aber keinen Hauptwohnsitz hätte. Ist sowas in AT möglich? (In DE wäre es das nicht).
Im Idealfall würde ich sogar meinen Wohnsitz in DE schon abmelden wollen, habe ja aber trotzdem hier eine Hauptwohnung (in der ich dann ja nur nicht gemeldet bin). Der Zweck der Nutzung wäre meines Erachtens also nicht verletzt. Ist das möglich? (Also Hauptwohnung in DE existiert, ist aber nicht als Hauptwohnsitz angemeldet. Kurzzeitmiete in AT als Hauptwohnsitz, Nutzung als Nebenwohnung wegen beruflicher Gründe).
Oder anders gefragt: Ist es möglich eine Kurzzeitmiete in AT zu beziehen, wenn man keinen Wohnsitz, aber eine Hauptwohnung in DE hat?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Ich habe folgende Frage zum Thema Melderecht & Kurzzeitmiete:
Momentan bin ich wohnhaft in DE und fangen in einigen Wochen einen Job in AT an. Da mein Mann erst einige Monate später hinterherkommt, möchte ich gerne für eine möblierte Übergangswohnung in AT beziehen. Diese darf ich jetzt ja nur "zum schriftlich vereinbarten Zweck der Nutzung als Zweitwohnung wegen eines durch Erwerbstätigkeit verursachten vorübergehenden Ortswechsels miete[n]".
Nun stellen sich mir folgende Fragen bzgl. des Melderechts:
Ich muss (und will) ja diese Wohnung ja in AT anmelden. Ist es möglich diese Wohnung als Hauptwohnsitz zu melden? Falls nicht würde das bedeuten, dass ich in AT nur einen Nebenwohnsitz, aber keinen Hauptwohnsitz hätte. Ist sowas in AT möglich? (In DE wäre es das nicht).
Im Idealfall würde ich sogar meinen Wohnsitz in DE schon abmelden wollen, habe ja aber trotzdem hier eine Hauptwohnung (in der ich dann ja nur nicht gemeldet bin). Der Zweck der Nutzung wäre meines Erachtens also nicht verletzt. Ist das möglich? (Also Hauptwohnung in DE existiert, ist aber nicht als Hauptwohnsitz angemeldet. Kurzzeitmiete in AT als Hauptwohnsitz, Nutzung als Nebenwohnung wegen beruflicher Gründe).
Oder anders gefragt: Ist es möglich eine Kurzzeitmiete in AT zu beziehen, wenn man keinen Wohnsitz, aber eine Hauptwohnung in DE hat?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!