Umzug nach AT: Kurzzeitmiete

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Malma
Beiträge: 2
Registriert: 27.04.2021, 08:14

Umzug nach AT: Kurzzeitmiete

Beitrag von Malma » 27.04.2021, 08:30

Hallo!
Ich habe folgende Frage zum Thema Melderecht & Kurzzeitmiete:

Momentan bin ich wohnhaft in DE und fangen in einigen Wochen einen Job in AT an. Da mein Mann erst einige Monate später hinterherkommt, möchte ich gerne für eine möblierte Übergangswohnung in AT beziehen. Diese darf ich jetzt ja nur "zum schriftlich vereinbarten Zweck der Nutzung als Zweitwohnung wegen eines durch Erwerbstätigkeit verursachten vorübergehenden Ortswechsels miete[n]".

Nun stellen sich mir folgende Fragen bzgl. des Melderechts:
Ich muss (und will) ja diese Wohnung ja in AT anmelden. Ist es möglich diese Wohnung als Hauptwohnsitz zu melden? Falls nicht würde das bedeuten, dass ich in AT nur einen Nebenwohnsitz, aber keinen Hauptwohnsitz hätte. Ist sowas in AT möglich? (In DE wäre es das nicht).

Im Idealfall würde ich sogar meinen Wohnsitz in DE schon abmelden wollen, habe ja aber trotzdem hier eine Hauptwohnung (in der ich dann ja nur nicht gemeldet bin). Der Zweck der Nutzung wäre meines Erachtens also nicht verletzt. Ist das möglich? (Also Hauptwohnung in DE existiert, ist aber nicht als Hauptwohnsitz angemeldet. Kurzzeitmiete in AT als Hauptwohnsitz, Nutzung als Nebenwohnung wegen beruflicher Gründe).

Oder anders gefragt: Ist es möglich eine Kurzzeitmiete in AT zu beziehen, wenn man keinen Wohnsitz, aber eine Hauptwohnung in DE hat?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!



MG
Beiträge: 1494
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Umzug nach AT: Kurzzeitmiete

Beitrag von MG » 27.04.2021, 09:26

Statt vieler Worte:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/an__abmeldung_des_wohnsitzes/Seite.1180200.html
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Umzug nach AT: Kurzzeitmiete

Beitrag von alles2 » 27.04.2021, 14:29

Zum Thema Melderecht:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16605#p39513

Zum Thema Kurzzeitmiete:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=14549&p=34486#p34484

Wenn es um die Abwägung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz geht und sich bei der Suche nach der gewünschten Information nicht durch viele Worte arbeiten zu müssen, wäre das der konkretere Link:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/an__abmeldung_des_wohnsitzes/Seite.1180230.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Malma
Beiträge: 2
Registriert: 27.04.2021, 08:14

Re: Umzug nach AT: Kurzzeitmiete

Beitrag von Malma » 28.04.2021, 21:32

Vielen Dank für die Links!

Leider löst jedoch keiner davon mein Problem. Die Bestimmungen zur Anmeldung etc kenne ich alle.

Es steht nirgends deutlich, ob ich auch NUR einen Nebenwohnsitz in AT haben kann und falls ja, ob ich dafür einen gemeldeten Hauptwohnsitz in DE benötige.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Umzug nach AT: Kurzzeitmiete

Beitrag von alles2 » 28.04.2021, 23:31

Zumindest der letzte Link in meinem ersten Posting enthält die Info, dass man ein Hauptwohnsitz haben muss, um mindestens ein Nebenwohnsitz haben zu können. Die Webseite bezieht sich nicht auf einen Hauptwohnsitz in Österreich, sondern generell um den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen, der weltweit sein kann. Um dann in Österreich einen Zweitwohnsitz anmelden zu können (ohne hier einen Erstwohnsitz zu haben), reicht ein Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen aus.

Bitte beachte, dass unser Pendant zu den GEZ Rundfunkgebühren die GIS ist:
https://www.gis.at/information/privater-standort
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Umzug nach AT: Kurzzeitmiete

Beitrag von Das_Pseudonym » 29.04.2021, 16:06

Die GIS muss man aber nur zahlen wenn man einen Fernseher hat und ein Stationäres Radio. :wink:
Hast du NUR Internet musst du diese NICHT zahlen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste