Seite 1 von 1

Nachbarschaftliche Rücksichtsnahme oder alltägliche Geräusche?

Verfasst: 19.04.2021, 10:01
von Nes
Hallo ich hoffe dieses Unterforum ist für meine Frage geeignet

Wenn mann z.b. seit über 8 Jahren unter den Lärm seiner Nachbarn leidet und dies dem Vermieter(Wiener Wohnen) endlich mal sagen möchte…ja dann könnte es und wird es wahrscheinlich auch, gleich heißen das sind normale Wohnungsgeräusche. Es geht hier um vermutlich Fenster, Schränke zu knallen, lautes Poltern, rumpeln hantieren in der Wohnung. Das Haus selber ist sehr hellhörig.

Kann ich denn nicht auf nachbarschaftliche Rücksichtnahme plädieren?
danke
lg

Re: Nachbarschaftliche Rücksichtsnahme oder alltägliche Geräusche?

Verfasst: 19.04.2021, 12:07
von alles2
Stell Dir vor, die einen Nachbarn müssen sich zurückhalten, weil andere hinsichtlich Lärm empfindlicher sind. Abgesehen von bauliche Maßnahmen oder im Extremfall der Auszug, fällt mir auch nichts ein, sofern die Geräuschkulisse nicht bewusst generiert wird. Mehr wie im folgenden Thread kann man dann auch nicht wirklich machen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16443

Re: Nachbarschaftliche Rücksichtsnahme oder alltägliche Geräusche?

Verfasst: 21.04.2021, 14:03
von Nes
hallo wieso gibt es dann überhaupt den Begriff der nachbarschaftlichen Rücksichtsnahme? dann ist das obsolet!

bin ich lärmempflindlicher als andere? das ist immer subjektiv! wenn aber der Boden bebt sehe ich mich nicht als das Problem sondern den Nachbarn unter mir! wo fängt laut an? WAS ist normal? wenn ich sie leise im Hintergrund hören würde hätte ich keine Probleme mit dem, aber nein ich muss sein Leben hier leben -mitleben ob ich will oder nicht.

Re: Nachbarschaftliche Rücksichtsnahme oder alltägliche Geräusche?

Verfasst: 22.04.2021, 00:34
von alles2
Nein, ist es nicht. Es ist immer die Frage, wo hört es auf, wo fängt es an. Dieses Rücksichtnahmegebot gilt weiterhin, solange es den § 364 ABGB gibt. Es ist eben Ermessenssache, was man dulden muss und was nicht. Nicht umsonst müsste ein Gericht objektiv (aus der Sichtweise des Durchschnittsmenschen) eine Interessensabwägung vornehmen. Schlägt das Pendel in eine ungebührliche Richtung aus, würde für gewöhnlich auch gehandelt werden.