Beschädigung des Parkettbodens durch Mieter
Verfasst: 14.04.2021, 18:59
Ich wende mich an sie mit einer Frage als Vermieterin und hoffe, dass sie mich diesbezüglich beraten können: Erwähnenswert ist es, dass die Wohnung vor dem Bezug eine komplette Neubauwohnung war!
Der Mieter meiner Eigentumswohnung zieht nun nach 3 Jahren aus der Wohnung aus. Leider hat er einerseits Veränderungen vorgenommen und es sind - meiner Meinung – Beschädigungen passiert, die über eine natürliche Abnützung hinausgehen:
Die Veränderung betrifft eine sehr dunkle, d.h. dunkellila Wandfarbe auf einer zuvor weißen Wand.
Die Beschädigung betrifft den Parkettboden – dieser hat einige tiefe Furchen wie auch Löcher, die laienhaft zugekittet wurden. Die Furchen entstanden durch einen Bankfuß, der offensichtlich keinen Schutz zum Boden (Filz oder Kunststoff) hatte und somit durch das Hin- und Herrücken bei der Benützung der Bank die Furchen im Boden verursachte.
Der Mieter ist der Ansicht, dass diese Beschädigung als eine „natürliche“ Abnützung der Wohnung zu verstehen sei und möchte deshalb nicht für die Reparatur des Bodens aufkommen.
Meine Frage an sie ist, inwieweit es rechtliche Grundlagen gibt, dem Mieter für die Beschädigungen haftbar zu machen.
Der Mieter meiner Eigentumswohnung zieht nun nach 3 Jahren aus der Wohnung aus. Leider hat er einerseits Veränderungen vorgenommen und es sind - meiner Meinung – Beschädigungen passiert, die über eine natürliche Abnützung hinausgehen:
Die Veränderung betrifft eine sehr dunkle, d.h. dunkellila Wandfarbe auf einer zuvor weißen Wand.
Die Beschädigung betrifft den Parkettboden – dieser hat einige tiefe Furchen wie auch Löcher, die laienhaft zugekittet wurden. Die Furchen entstanden durch einen Bankfuß, der offensichtlich keinen Schutz zum Boden (Filz oder Kunststoff) hatte und somit durch das Hin- und Herrücken bei der Benützung der Bank die Furchen im Boden verursachte.
Der Mieter ist der Ansicht, dass diese Beschädigung als eine „natürliche“ Abnützung der Wohnung zu verstehen sei und möchte deshalb nicht für die Reparatur des Bodens aufkommen.
Meine Frage an sie ist, inwieweit es rechtliche Grundlagen gibt, dem Mieter für die Beschädigungen haftbar zu machen.