Folgender Fall: Person A wohnt mit Ex-Partner (Person B) in einem Einfamilienhaus, das ja nicht dem MRG unterliegt. Person B hat den Mietvertrag abgeschlossen, Person A steht nicht im Mietvertrag, zahlt aber seit 4 Jahren Miete und hat die Hälfte der Kaution an den Vermieter gezahlt. Seit Juli letzten Jahres sind Person A und B nicht mehr in einer Partnerschaft. Laut Mietvertrag darf Person B nicht untervermieten, weder entgeltlich oder unentgeltlich. Nun bekommt Person A im Januar ein Schreiben vom Anwalt von Person B. Inhalt: Person A soll innerhalb von 3 Wochen ausziehen, ansonsten müsse er eine Räumungsklage anstrengen. Person A wisse ja, dass sie keinerlei Rechte am Mietobjekt habe. Zudem sei mit dem Vermieter bereits im Juli vereinbart worden, dass Person A ausziehen müsse.
Wie ist ein solches Schreiben aufzufassen? Ist es ein Rauswurf? Muss man Angst vor einer Räumungsklage haben? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man?
Kündigung außerhalb MRG
Re: Kündigung außerhalb MRG
An wen wird die Miete überwiesen? An B oder direkt an den Vermieter? Ist die Miete verhältnismäßig oder steuert A nur ein bisschen was bei? Und wie verhielt es sich mit der Kaution, an wen wurde diese übergeben? Gibt es eine schriftliche Bestätigung für die Übergabe der Kaution?zahlt aber seit 4 Jahren Miete und hat die Hälfte der Kaution an den Vermieter gezahlt.
Das impliziert für mich, dass der Vermieter weiß, dass A neben B die Wohnung bewohnt.Zudem sei mit dem Vermieter bereits im Juli vereinbart worden, dass Person A ausziehen müsse.
Prinzipiell hat B dafür Sorge zu tragen, den Mietvertrag und dessen Klauseln zu erfüllen. Also sich auch an das Untervermietverbot zu halten hat. Nur stellt sich mir die Frage, ob A durch die Beteiligung an der Miete und die Übergabe der Kaution nicht einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen haben könnte. Wusste A von der Entscheidung des Vermieters, ausziehen zu müssen?
A sollte sich am besten an die AK oder die Mietervereinigung wenden. Ich bezweifle jedoch, dass A große Chancen hat.
Würde mich wirklich interessieren, wie es ausgegangen ist.
Bitte beachten, dass es sich bei meinem Kommentar um meine absolute Laienmeinung handelt.
Re: Kündigung außerhalb MRG
Es handelt sich um einen Doppelthread. Die Diskussion wurde im neueren geführt:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17188
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