Kündigung außerhalb MRG

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Rezida
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Kündigung außerhalb MRG

Beitrag von Rezida » 06.04.2021, 16:14

Folgender Fall: Person A wohnt mit Ex-Partner (Person B) in einem Einfamilienhaus, das ja nicht dem MRG unterliegt. Person B hat den Mietvertrag abgeschlossen, Person A steht nicht im Mietvertrag, zahlt aber seit 4 Jahren Miete und hat die Hälfte der Kaution an den Vermieter gezahlt. Seit Juli letzten Jahres sind Person A und B nicht mehr in einer Partnerschaft. Laut Mietvertrag darf Person B nicht untervermieten, weder entgeltlich oder unentgeltlich. Nun bekommt Person A im Januar ein Schreiben vom Anwalt von Person B. Inhalt: Person A soll innerhalb von 3 Wochen ausziehen, ansonsten müsse er eine Räumungsklage anstrengen. Person A wisse ja, dass sie keinerlei Rechte am Mietobjekt habe. Zudem sei mit dem Vermieter bereits im Juli vereinbart worden, dass Person A ausziehen müsse.

Wie ist ein solches Schreiben aufzufassen? Ist es ein Rauswurf? Muss man Angst vor einer Räumungsklage haben? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man?



Olinda
Beiträge: 14
Registriert: 21.04.2021, 09:04

Re: Kündigung außerhalb MRG

Beitrag von Olinda » 22.04.2021, 00:29

zahlt aber seit 4 Jahren Miete und hat die Hälfte der Kaution an den Vermieter gezahlt.
An wen wird die Miete überwiesen? An B oder direkt an den Vermieter? Ist die Miete verhältnismäßig oder steuert A nur ein bisschen was bei? Und wie verhielt es sich mit der Kaution, an wen wurde diese übergeben? Gibt es eine schriftliche Bestätigung für die Übergabe der Kaution?
Zudem sei mit dem Vermieter bereits im Juli vereinbart worden, dass Person A ausziehen müsse.
Das impliziert für mich, dass der Vermieter weiß, dass A neben B die Wohnung bewohnt.

Prinzipiell hat B dafür Sorge zu tragen, den Mietvertrag und dessen Klauseln zu erfüllen. Also sich auch an das Untervermietverbot zu halten hat. Nur stellt sich mir die Frage, ob A durch die Beteiligung an der Miete und die Übergabe der Kaution nicht einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen haben könnte. Wusste A von der Entscheidung des Vermieters, ausziehen zu müssen?

A sollte sich am besten an die AK oder die Mietervereinigung wenden. Ich bezweifle jedoch, dass A große Chancen hat.

Würde mich wirklich interessieren, wie es ausgegangen ist.

Bitte beachten, dass es sich bei meinem Kommentar um meine absolute Laienmeinung handelt.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Kündigung außerhalb MRG

Beitrag von alles2 » 22.04.2021, 00:41

Es handelt sich um einen Doppelthread. Die Diskussion wurde im neueren geführt:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17188
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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