Seite 1 von 1

Aufforderung zur Rückzahlung einer doppelten Überweisung

Verfasst: 01.04.2021, 17:42
von MiLuk
Nach Beendigung meines Wohnmietvertrages hat mir die Wohngesellschaft fälschlicherweise nochmals die Miete abgebucht.
Diese haben sie mir dann wieder gutgeschrieben, leider auch 2 mal (also 1 mal zu oft).
Der Mietvertrag ist seit Ende November denke ich beendet.
Nun verlangt die Wohngesellschaft, dass ich ihnen die einmal zu oft durchgeführte Gutschrift rücküberweise.
Hab ich das Recht die Rückzahlung an sie zu verweigern und das Geld zu behalten oder muss ich den überschüssigen Betrag rücküberweisen? Lg

Re: Aufforderung zur Rückzahlung einer doppelten Überweisung

Verfasst: 02.04.2021, 10:55
von alles2
Das Unternehmen hat offensichtlich einen berechtigten Rückzahlungsanspruch geltend gemacht, weil die Zahlung irrtümlich an Dich eingelangt ist, während es Deinerseits keinen Rechtsgrund gibt, dem nicht Folge zu leisten. Um eine Klage auf Rückzahlung zu vermeiden, sollte man der Forderung nachkommen, wenn einem das Geld nicht geschenkt wurde und es sich nicht um eine mögliche Kaution oder ähnliches handelt.

Re: Aufforderung zur Rückzahlung einer doppelten Überweisung

Verfasst: 02.04.2021, 11:12
von MiLuk
Vielen Dank. Wird sofort gemacht :)

Re: Aufforderung zur Rückzahlung einer doppelten Überweisung

Verfasst: 02.04.2021, 13:00
von MG
Ich finde es bemerkenswert, dass man bei der gegebenen Ausgangslage überhaupt eine solche Frage stellt.

Teilweise scheint jegliches Gefühl für Anstand oder "Gerechtigkeit" abhanden gekommen zu sein.

Re: Aufforderung zur Rückzahlung einer doppelten Überweisung

Verfasst: 03.04.2021, 11:08
von alles2
Ich würde das nicht so eng sehen. Völlig normal, dass man wohl noch ausloten und fragen darf, wie weit man gehen kann. Mache ich nicht anders. Selbst die Politik geht dahingehend mit gutem Beispiel voran. Wenn mir jemand zu viel überweist, denke ich mir, dass er selber schuld ist und muss auch mit den Konsequenzen leben. Hätte der Absender des Betrages nicht schludrig gearbeitet, wäre das nicht passiert. Viele mussten schon Lehrgeld bezahlen und den kürzeren ziehen. Wenn man in seinem selbst mit vielen negativen Erfahrungen konfrontiert wurde, prägt es und man wandelt vielleicht nicht mehr ganz so sozial durchs Leben. Auch kennen wir das Verhältnis zwischen damaligen Mieter und Vermieter nicht, zumal so eine Wohnungsauflösung schon ein Grund haben kann. War dieses Verhältnis vorbelastet (auch Vermieter nutzen gerne die Unwissenheit von Mietern aus), wäre so ein Verhalten absolut nachvollziehbar.