Brandschutz und Kinderwagen
Verfasst: 29.03.2021, 08:12
Guten Morgen ,
ich meine Familie sind wegen Zuwachs in eine Größere Wohnung gezogen vor ca. 15 Monaten , dort hatten wir vor dem Einzug explizit gefragt ob es ein Problem gibt wenn der Kinderwagen im Flur steht , es gab ein klares "Nein kein Problem "
Zum Verständnis es sind 9 Wohneinheiten in dem Haus 3 in jeder Etage (3 Wohnungen stehen leer & und insgesamt leben in den restlichen 6 Wohnungen 12 Personen wir mit eingeschlossen).
Vor einigen Wochen gab es wohl jährliche Begehung mit der jeweiligen Brandschutz Personal, gegen Mittag klingelte dann unser ach so sympathischer Hausverwalter mit der bitte das der Kinderwagen in den Keller gestellt wird oder vor die Tür oder in den Schuppen vor der Haustür ( Da wo kein platz ist weil alle ihre Fahrräder drin stehen haben ) weil die 1.20 Fluchtweg sonst nicht eingehalten werden können .... Ich hab ihn gefragt wie er sich das vorstellt , beim Einzug war das kein Problem und jetzt müssen obwohl weniger Leute im Haus wohnen und das 2. Kind da ist der Kinderwagen weg ? Ich war unten kurz abmessen der gang hat ca. eine Breite von 150cm und Rest breite von den Rädern zur Wand sind 107cm ...
Wir haben 2 Kinder die gr0ße ist 2 Jahre kann aber die Treppen nicht alleine gehen muss der Hand genommen werden und die kleine ist 7/8 Monate muss also getragen werden , dann soll meine frau also beide Kinder nehmen und zb. aus dem Keller dann noch den Kinderwagen nehmen ...
Ich hatte schon einige Sachen gelesen jedoch nichts gefunden was zb. das ganze Gesetzlich regeln könnte wegen Unzumutbarkeit etc.
Die Wohnung sind über eine Genossenschaft gemietet also nicht privat , Fluchtweg sehe ich nicht als versperrt an das ganze ist in OÖ .
Wäre für hilfe sehr dankbar
MfG
ich meine Familie sind wegen Zuwachs in eine Größere Wohnung gezogen vor ca. 15 Monaten , dort hatten wir vor dem Einzug explizit gefragt ob es ein Problem gibt wenn der Kinderwagen im Flur steht , es gab ein klares "Nein kein Problem "
Zum Verständnis es sind 9 Wohneinheiten in dem Haus 3 in jeder Etage (3 Wohnungen stehen leer & und insgesamt leben in den restlichen 6 Wohnungen 12 Personen wir mit eingeschlossen).
Vor einigen Wochen gab es wohl jährliche Begehung mit der jeweiligen Brandschutz Personal, gegen Mittag klingelte dann unser ach so sympathischer Hausverwalter mit der bitte das der Kinderwagen in den Keller gestellt wird oder vor die Tür oder in den Schuppen vor der Haustür ( Da wo kein platz ist weil alle ihre Fahrräder drin stehen haben ) weil die 1.20 Fluchtweg sonst nicht eingehalten werden können .... Ich hab ihn gefragt wie er sich das vorstellt , beim Einzug war das kein Problem und jetzt müssen obwohl weniger Leute im Haus wohnen und das 2. Kind da ist der Kinderwagen weg ? Ich war unten kurz abmessen der gang hat ca. eine Breite von 150cm und Rest breite von den Rädern zur Wand sind 107cm ...
Wir haben 2 Kinder die gr0ße ist 2 Jahre kann aber die Treppen nicht alleine gehen muss der Hand genommen werden und die kleine ist 7/8 Monate muss also getragen werden , dann soll meine frau also beide Kinder nehmen und zb. aus dem Keller dann noch den Kinderwagen nehmen ...
Ich hatte schon einige Sachen gelesen jedoch nichts gefunden was zb. das ganze Gesetzlich regeln könnte wegen Unzumutbarkeit etc.
Die Wohnung sind über eine Genossenschaft gemietet also nicht privat , Fluchtweg sehe ich nicht als versperrt an das ganze ist in OÖ .
Wäre für hilfe sehr dankbar
MfG