Brandschutz und Kinderwagen

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Fillerson
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Brandschutz und Kinderwagen

Beitrag von Fillerson » 29.03.2021, 08:12

Guten Morgen ,

ich meine Familie sind wegen Zuwachs in eine Größere Wohnung gezogen vor ca. 15 Monaten , dort hatten wir vor dem Einzug explizit gefragt ob es ein Problem gibt wenn der Kinderwagen im Flur steht , es gab ein klares "Nein kein Problem "

Zum Verständnis es sind 9 Wohneinheiten in dem Haus 3 in jeder Etage (3 Wohnungen stehen leer & und insgesamt leben in den restlichen 6 Wohnungen 12 Personen wir mit eingeschlossen).

Vor einigen Wochen gab es wohl jährliche Begehung mit der jeweiligen Brandschutz Personal, gegen Mittag klingelte dann unser ach so sympathischer Hausverwalter mit der bitte das der Kinderwagen in den Keller gestellt wird oder vor die Tür oder in den Schuppen vor der Haustür ( Da wo kein platz ist weil alle ihre Fahrräder drin stehen haben ) weil die 1.20 Fluchtweg sonst nicht eingehalten werden können .... Ich hab ihn gefragt wie er sich das vorstellt , beim Einzug war das kein Problem und jetzt müssen obwohl weniger Leute im Haus wohnen und das 2. Kind da ist der Kinderwagen weg ? Ich war unten kurz abmessen der gang hat ca. eine Breite von 150cm und Rest breite von den Rädern zur Wand sind 107cm ...

Wir haben 2 Kinder die gr0ße ist 2 Jahre kann aber die Treppen nicht alleine gehen muss der Hand genommen werden und die kleine ist 7/8 Monate muss also getragen werden , dann soll meine frau also beide Kinder nehmen und zb. aus dem Keller dann noch den Kinderwagen nehmen ...

Ich hatte schon einige Sachen gelesen jedoch nichts gefunden was zb. das ganze Gesetzlich regeln könnte wegen Unzumutbarkeit etc.

Die Wohnung sind über eine Genossenschaft gemietet also nicht privat , Fluchtweg sehe ich nicht als versperrt an das ganze ist in OÖ .

Wäre für hilfe sehr dankbar


MfG



MG
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Re: Brandschutz und Kinderwagen

Beitrag von MG » 29.03.2021, 08:32

Stellen Sie sich einfach ein dicht verrauchtes Stiegenhaus vor, durch das Bewohner mit Hilfe der Feuerwehr evakuiert werden müssen und dann beantworten Sie Ihre Frage selbst. Stiegenhäuser, Gänge etc. sind Fluchtwege.

https://www.kfv-brandschutz.at/news/fluchtwege-lebensretter-im-brandfall/

oÖ Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung:

§(7) Gänge, Stiegenhäuser und Fluchtwege sind in ihrer nach den rechtlichen Vorschriften erforderlichen Breite ständig freizuhalten. Es darf auf diesen Flächen zu keiner Gefährdung von Personen durch Gegenstände (zB auf Grund des Brandverhaltens dieser Gegenstände oder der Behinderung der Flucht durch diese Gegenstände) kommen, insbesondere dürfen Fluchtwege nicht von Gegenständen begrenzt werden, die leicht umgestoßen oder verschoben werden können. In brandschutztechnisch abgeschlossenen Stiegenhäusern sind brennbare Lagerungen grundsätzlich unzulässig. 4 Abs 7:
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Brandschutz und Kinderwagen

Beitrag von alles2 » 29.03.2021, 12:30

Der Hausverwaltung würde ich keinen Vorwurf machen und deren anfänglichen Zustimmung ist nicht verbindlich anzusehen, wenn später sich Dritte einmischen und es anders sehen. Ich frage mich nur, woher diese 1,20 Meter kommen. Bisher kannte ich keine pauschale Breitenangabe. Hingegen sollten Gänge und Stiegenhäuser als Flucht- und Rettungswege für die Feuerwehr gern in voller Breite freigehalten werden. Der bereits genannte Paragraph gibt dazu auch nichts Konkretes her. Was als leicht umstoßbar oder verschiebbar gilt, erschließt sich mir ebenso nicht und könnte man in Frage stellen. Denn oft stehen Kinderwägen in einem Eck oder gegen eine Wand, wo es nicht leicht umstoßbar ist. Oder es ist möglich, dass eine Bremse festgezogen werden kann und somit nicht mehr leicht verschiebbar wäre. Wo anhängen darf man es auf der anderen Seite auch nicht, da es im Notfall jederzeit entfernt werden können muss.

Bei der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" gab es zwei Berichte (Ende 2020 und Anfang 2021) über einen Fall, die in eine ähnliche Richtung ging. Es ging um einen im Hausflur abgestellten elektrischen Rollstuhl, von dem anfänglich eine Brandgefahr ausging:

https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Bemuehungen-der-Volksanwaltschaft-in-zwei-Faellen-erfolgreich

Wie man entnehmen kann, kam man doch noch zu einer Einigung, indem sich die Feuerpolizei nachträglich ein Bild von den Gegebenheiten gemacht hat. Sollten die Vorschläge der Hausverwaltung nicht praxistauglich sein, könnte man diese Option heranziehen und gegebenenfalls eine Abstellgenehmigung einholen, falls keine Person beeinträchtigt werden würde bzw. der Fluchtweg nicht versperrt wird. Denn es gibt kein generelles Verbot, Kinderwägen in Stiegenhäusern abstellen zu dürfen, da es nicht zu den brandgefährlichen Gegenständen zählt. Vielleicht gelingt es so, dass man Eure Situation versteht. Auch im Hinblick darauf, dass der Kinderwagen dort nur kurzzeitig abgestellt werden würde (falls regelbar) und man es über Nacht oder übers Wochenende woanders unterbringen kann.

Wie Du siehst, kann man über diese Situation auf mehreren Ebenen diskutieren und muss nicht alles einfach so hinnehmen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Fillerson
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Re: Brandschutz und Kinderwagen

Beitrag von Fillerson » 30.03.2021, 06:18

Hallo , ich hatte das hier gefunden .

Kinderwagen
Stiegenhaus, ein blauer Kinderwagen steht im Stiegenhaus und verengt den Fluchtweg, Foto: VPales/stock.adobe.com
Mit dem Kinderwagen bleiben Eltern mobil, deshalb dürfen sie diese in der Regel auch im Hausflur abstellen – wenn dadurch nicht der Fluchtweg versperrt wird. Foto: VPales/stock.adobe.com
in großes Thema ist beispielsweise der Kinderwagen. Eltern sind in der Regel auf ihn angewiesen, um mit dem Nachwuchs mobil zu bleiben. Jedoch ist so ein Kinderwagen meist recht groß, sperrig und schwer. Doch sobald der Flur breit genug ist, dass der Kinderwagen den Fluchtweg nicht versperrt, dürfen Mieter ihn laut des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs auch im Stiegenhaus abstellen, da von ihm per se keine Brandgefahr ausgeht. Wichtig ist, dass „bei der Benützung allgemeiner Teile des Hauses durch einen Mieter die anderen Mitbenützer und der Hauseigentümer nicht wesentlich behindert werden dürfen“, sagt Rechtsanwalt Wieneroiter.

Darf ein Hausbewohner einen Kinderwagen im Hausflur stehen haben, so gilt dies auch für Besucher von Mietern, entschied der Oberste Gerichtshof (Az.: 5 Ob 285/65).


https://www.immowelt.at/r/a/kinderwagen-fahrrad-schuhe-was-mieter-im-stiegenhaus-abstellen-duerfen.html


Wenn ich den Kinderwagen zusammenklappe und auf die Seite stelle , was auch kein Problem für meine Frau darstellen sollte den wieder auseinander zuklappen , da das wunderbar mit einer Hand funktioniert sollte man auf ca. 130 cm Flurbreite kommen . ich mein darüber hängen eh die ganzen Postkästen .

alles2
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Re: Brandschutz und Kinderwagen

Beitrag von alles2 » 30.03.2021, 09:30

Sehr gut, danke für die Ergänzung. Wenn Geld keine Rolle spielt und man auf den bisherigen Kinderwagen verzichten kann, wäre das ein guter Kompromiss hoffentlich zur Zufriedenheit aller.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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