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Wohnungsübernahme nach Todesfall

Verfasst: 18.03.2021, 14:04
von Govan
Hallo,

ich hätte eine Frage,
meine Mutter war bis vor ihren Tod vor einem Monat Hauptmieterin einer Gemeindewohnung in Wien. Jetzt würde ich die Wohnung gerne übernehmen, da ich auch dort Hauptgemeldet und mich um meine Mutter bis zu ihren Tod auch vor allem finanziell gekümmert habe. Das Problem laut Wr. Wohnen ist nun aber da meine junge Schwester ebenfalls dort Hauptgemeldet ist wir beide die Wohnung wenn als Hauptmieter übernehmen müssen. Laut Wr Wohnen gibt es keine Möglichkeit das eine Person darauf verzichtet. Meine Schwester wohnt aktuell in einer kleinen Wohnung mit ihrem Verlobten und war nur noch dort Hauptgemeldet da sie ein Wiener Jugend Wohn Ticket sich vor etwa 1,5 Jahren genommen hat welches nur möglich war da sie bei ihrer Mutter gemeldet war. Wir würden jetzt beide unsere Wohn Tickets verlieren und sind für mindestens 2 Jahre "gesperrt" sollten einer von uns die Wohnung übernehmen. Dadurch das meine Schwester selbst auf der Suche nach einer größeren Wohnung ist (mit ihren Verlobten und dessen Kind von den sie erst das Sorgerecht bekommen wenn sie eine größere Wohnung haben.) wäre dies ein Horror. Weiters finde ich es absurd das Wr. Wohnen es sozusagen verlangt das ein Erwachsener Bruder mit seiner erwachsenen Schwester für 2 Jahre in einer Wohnung leben muss da man ja das Wohnticket verliert. Gibt es hier nicht irgendeine rechtliche Möglichkeit das eine Partei verzichtet und man das besagte Wohnticket behält?

Re: Wohnungsübernahme nach Todesfall

Verfasst: 18.03.2021, 16:09
von alles2
Alles verstehe ich noch nicht ganz. Ist der alte Mietvertrag noch nicht nach § 14 MRG (Mietrechtsgesetz) bereits an Euch übergegangen? Das erfolgt automatisch (ex lege) bereits 14 Tage nach dem Tod. Um welchen Bezirk geht es denn?

Die Wiener Schlichtungsstelle hat vorerst gemeint, dass es eigentlich kein Problem sein sollte, wenn die Schwester nach Mietrechtseintritt z.B. nach einem Monat vom Vertrag austreten würde. Du solltest die Wohnung dann behalten dürfen, während sie dann wahrscheinlich das Wiener Wohnticket verlieren würde, außer der Mietvertrag wurde als Minderjährige übernommen. Die Wohnberatung Wien hat mir aber auch bestätigt, dass der Mietrechtsaustritt nicht mit einer Kündigung des Mietvertrages gleichgestellt wird. Daher sollte zumindest die Schwester bei der Telefonnummer 01/24111 anrufen und man würde einen Rückruf ausmachen. Die Sache würde von denen individuell entschieden werden, wenn nur Du in der Wohnung bleiben möchtest. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass ihr beide das Wohnticket behalten könnt.