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Parkettschäden bei Auszug - was tun

Verfasst: 17.03.2021, 22:00
von plump
Guten Abend,

folgende Situation bei einer Bekannten aktuell:
Auszug aus einer Wohnung in der sie 1,5 Jahre gewohnt hat. Bei Wohnungsübergabe wurde nun festgestellt dass das Parkett Schäden aufweist - siehe dazu Bilder. Vor Einzug waren bereits kleinere Kratzer vorhanden und vermerkt, aber es ist deutlich das nun doch ein paar mehr dazu gekommen sind.
Der Vermieter möchte nun einen Fachmann kommen lassen der die "Schäden" reparieren soll - dies soll von der Kaution abgezogen werden, das kann natürlich schnell 4-stellig werden.

Hierbei stellen sich mir einige Fragen:
- normale Abnutzung wird im normalen Mietzins abgegolten, übermäßige Abnutzung muss hingegen vom Mieter getragen werden. Aus meiner Sicht sind einige Kratzer hier als übermäßig zu bezeichnen, die Frage ist wo die Definition davon anfängt
- Die Wohnung ist 7 Jahre alt, das Parkett damit also zur Hälfte seiner Lebensdauer abgeschrieben. Es wird meines Wissens nach nur der Zeitwert kostenverrechnet genutzt (vom Gesetz her), was aber passiert mit einer Handwerkerrechnung zur Reparatur oder Erneuerung in diesem Fall - muss diese gesamt gezahlt werden?
- Mieterin und Vermieter haben in diesem Punkt keine gleichen Ansichten, die Mieterin meint sie könnte die Kratzer selbst füllen und versiegeln (mit Materialien dafür die es im Paket zu kaufen gibt), der Vermieter möchte einen Fachmann die Lage beurteilen lassen und diesen dann die Arbeit übergeben, mit der "Gefahr" eben das dieser die für sich teuerste Methode wählt - abschleifen und neu versiegeln, das wären dann sicher 2000 Euro, zu bezahlen aus der Kaution

Hat jemand Erfahrung mit solch einer Situation? Ich würde vermuten, da das Parkett bereits 7 Jahre in der Wohnung ist und somit zu 50% abgeschrieben (Gerichte gehen von einer Nutzungsdauer von 12-20 Jahren aus), dass jegliche Rechnung zu dem Parkett (Verbesserungsarbeiten etc.) auch nur zu 50% auf die Mieterin umgemünzt werden können. Ist dies korrekt?

Liebe Grüße

Re: Parkettschäden bei Auszug - was tun

Verfasst: 18.03.2021, 00:56
von alles2
Vielleicht habt Ihr die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle für Wohnangelegenheiten des Bundeslandes zu wenden. Auf jeden Fall würde ich den Fall an die Haftpflichtversicherung übergeben, die den Auftrag zur Beseitigung übernehmen könnte. Sollte diese keinen wirklichen Schaden feststellen, könnte sich der Mieter auch auf die gewöhnliche Abnutzungsspuren berufen. Eine klare Grenzlinie ist schwer zu ziehen und könnte vermutlich in letzter Konsequenz nur von einem Gericht getroffen werden.

Natürlich würde der Vermieter versuchen wollen, alles auf Kosten anderer erneuern zu lassen. Doch diese Aufwertung kann nicht auf Kosten des letzten Mieters gehen. Wenn der Fachmann nur die eigentlichen Beschädigungen behebt, die vermutlich vom Mieter ausgegangen sind, müsste wohl Letzterer dafür aufkommen. Wird aber mehr fachmännisch ausgebessert, sollte der Vermieter selbst dafür aufkommen.

Re: Parkettschäden bei Auszug - was tun

Verfasst: 18.03.2021, 18:13
von plump
Hallo,

hier ein paar weitere Bilder die die Sachlage verdeutlichen:
https://ibb.co/2FDHPtX
https://ibb.co/zG4gCLw
https://ibb.co/4gL4cND
https://ibb.co/G2YRpg1
https://ibb.co/8rM2rDb
https://ibb.co/7NTMDqS
https://ibb.co/KxYTMKJ
https://ibb.co/WktTc6M
https://ibb.co/6YjkYg1
https://ibb.co/6FxQJt2
https://ibb.co/RTN3qpk
https://ibb.co/FDB7Hmd
https://ibb.co/zxT4xhc
https://ibb.co/ZhWsMLG

Danke für Antwort soweit.
Ich selbst bin schon der Meinung das man das als übermäßige Abnutzung definieren könnte, die Frage bleibt welche Art/Form eines Ausgleichs angemessen erscheint. Ist es nicht so, dass der Mieterin die Möglichkeit gegeben sein muss selbst die Schäden fachmännisch zu beseitigen? In so einem Fall könnte sie selbst Füllmaterial und Versiegelung auftragen. Ein Handwerker berechnet dafür halt x-Stunden.

LG

Re: Parkettschäden bei Auszug - was tun

Verfasst: 19.03.2021, 10:40
von alles2
Was die Einschätzung über den Zustand anbelangt, bin ich ganz bei Dir. Wer das nun übernimmt, vertrete ich den Standpunkt (weil ich es nicht anders kenne), dass es der Mieter selber herrichten kann, solange der Mietvertrag nichts anderes hergibt und die Wohnung noch nicht überstellt wurde. Wurde die Wohnung bereits übergeben, darf es der Eigentümer auf Kosten des Vermieters beheben. Es soll zwar ordentlich gemacht werden, doch die Gesetzeslage gibt nicht her, dass es auch fachmännisch zu erfolgen hat. Also wenn der Mieter oder sein Umfeld über ausreichend Geschick oder Kenntnisse verfügen, können die es machen. Dann sieht man eh, ob der Vermieter damit einverstanden ist. Hat er weiterhin was auszusetzen, kann man weiter darüber diskutieren oder es gar durch ein Gericht abklären lassen, sollte der Vermieter einfach nicht davon abrücken, es durch "seinen bevorzugten Bekannten" ausbessern zu wollen. Überzogene Vorstellungen würde das Gericht ohnehin nicht durchgehen lassen.

Re: Parkettschäden bei Auszug - was tun

Verfasst: 19.03.2021, 11:21
von bergfan
Mit einer ähnlichen Geschichte war ich vor Gericht. Mein einziges Gerichtsverfahren.
Der Vermieter wollte mir die Gesamte Kaution nicht geben.

Allerdings waren da Vorschäden und ich habe natürlich alles fotografiert.

Dazu kam, dass der Boden sehr empfindlich war (das ist auch nicht ganz unwichtig. Wie leicht enstehen solche Schäden bei dem Boden in dem es in diesem Beitrag geht?).

Bei mir ist es damals um viel Geld gegangen weil der Vermieter mir das Objekt nur gegeben hat weil ich bereit war 6 Monatsmieten Kaution zu bezahlen.

Ich habe vor Gericht dann angeboten die halbe Kaution zu bezahlen. Der Vermieter war mit einem Vergleich nicht einverstanden.

Letztendlich habe ich die ganze Kaution bekommen mit dem Urteil. Das hatte mich überrascht. Mein RA damals hat das auch so vorausgesagt, weil er meinte, dass auch Kratzer zur normalen Abnützung gehören vor allem wann vorher schon welche drinnen waren.

Re: Parkettschäden bei Auszug - was tun

Verfasst: 19.03.2021, 12:10
von alles2
Ja, das probieren die Vermieter nur zu gerne, weshalb solche Fälle gerne bei Gericht landen. Das ist aber gar nicht notwendig. Auch einen Anwalt braucht es dafür nicht, wenn man sich vorher an die Arbeiterkammer, die zig Musterprozesse wegen Kratzern im Parkett gewonnen hat, oder der Schlichtungsstelle wendet:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/miete/Kautionsstreitigkeiten.html

bzw.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090324_OTS0068/ak-erfolg-mehr-sicherheit-fuer-mieter-im-streitfall-bei-kautionen

Re: Parkettschäden bei Auszug - was tun

Verfasst: 19.03.2021, 12:22
von bergfan
Mir war das relativ egal. Ich hatte eine Rechtschutzversicherung.

Re: Parkettschäden bei Auszug - was tun

Verfasst: 19.03.2021, 12:29
von alles2
Das ist natürlich was anderes. Den Rechtsschutz hat aber auch nicht jeder und man muss es nicht auf einen womöglich langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang ankommen lassen. Daher der entsprechende Hinweis meinerseits für all jene Mitleser, die sich auch mit so einer Situation auseinandersetzen müssen.

Re: Parkettschäden bei Auszug - was tun

Verfasst: 19.03.2021, 13:26
von bergfan
Den Rechtschutz hatte ich nur wegen dem Vermieter.
Der Vertrag enthielt so schräge Klauseln, dass ich mich damals von einem RA beraten habe lassen. Ich wusste nicht, ob ich den Vertrag überhaupt unterschreiben sollte. Der RA meinte, ich soll unterschreiben und eine Versicherung mit Mieterschutz nehmen falls mal was kommt. Hat sich ausgezahlt.

Re: Parkettschäden bei Auszug - was tun

Verfasst: 20.03.2021, 01:24
von alles2
Aaah, super, danke für das Teilen der gar nicht so schlechten Idee :) Ist zwar immer bescheuert, wenn man mit einem fragwürdigen Mietvertrag konfrontiert ist und zur eigenen Absicherung für den Rechtsschutz weitere Kosten anfallen. Doch wenn man aufgrund des eher schwierigen Wohnungsmarktes nicht unbedingt die Qual der Wahl hat und es nicht zuletzt aufgrund der Miethöhe um was geht, sicher eine überlegenswerte Option.

Re: Parkettschäden bei Auszug - was tun

Verfasst: 23.03.2021, 09:25
von SK
Also ob das noch in die ordentliche Abützung fällt ist sicher strittig.

Wurden beim Einzug Fotos gemacht um vergleichen zu können welche Schäden neu sind?

Du schuldest (wenn dann) als Mieter Schadenersatz in Form der Naturalrestitution, also Wiederherstellung des vorherigen Zustandes. Der Vermieter hat daher keinen Anspruch wie dies vonstatten geht.