Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft - Behindertenparkplatz

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Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft - Behindertenparkplatz

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 16.03.2021, 17:28

Hallo,

ich möchte hier gerne eine Frage für eine Bekannte stellen, die von ihrem Vermieter, einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft, schlecht betreut bzw. behandelt wird.

Darf eine gemeinnützige Wiener Wohnungsgenossenschaft einen Behindertenstellplatz (es gibt nur einen einzigen Behindertenstellplatz in dieser kleinen Wohnhausanlage) nach ihrem eigenen Ermessen und somit einer gesunden Mieterin überlassen, wissend, dass eine behinderte Mieterin seit dem Erstbezug dort wohnt und auch bei der Vergabe der Stellplätze angegeben hatte, dass sie einen Behindertenausweis und Probleme beim Gehen hat, daher einen gut erreichbaren nahen Stellplatz haben möchte? Nachdem meine Bekannte die letzten drei Jahre beobachten konnte, dass betreffende Mieterin, die den Behindertenstellplatz vor drei Jahre bekommen hatte, keinen gehbehinderten Lebensgefährten hat (wie seitens der Genossenschaft behauptet), hat sie bei der Genossenschaft nochmal um einen ihrer Wohnung näheren Stellplatz bzw. um Vormerkung für den Behindertenstellplatz gebeten, aber die Genossenschaft reagiert nicht darauf. Meine Bekannte hat eine Beeinträchtigung von 70 % und nochmals angegeben, dass ihr Leiden keine Belastungen zulässt, sie nicht weit gehen kann ohne Schmerzen in den Beinen und ihre Einkäufe nur unter größter Anstrengung von ihrem nun weiter entfernten Stellplatz zur Wohnung tragen kann. Der mit Übergabe der Wohnung ursprünglich mitvermietete sehr nahe Stellplatz wurde ihr vor drei Jahren in boshafter Absicht gekündigt und als Ersatz einen dreimal so weit entfernen Stellplatz angeboten (bevor sie keinen Stellplatz mehr hätte, hat sie diesen Alternativ-Stellplatz angenommen).

Welche Rechte hat ein Mieter gegenüber einer Genossenschaft, die in boshafter Absicht einer behinderten Mieterin einen Behindertenstellplatz verwehrt bzw. keinen adäquaten Stellplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Stiege/Wohnung anbietet bzw. warum darf eine Wohnbaugenossenschaft einen Behindertenstellplatz einer gesunden Frau vermieten ohne einen Nachweis zu verlangen, dass sie tatsächlich einen gehbehinderten Lebensgefährten hat, der aber kein einziges Mal am Stellplatz zu sehen war? Es scheint so, dass diese junge Frau nur aus Bequemlichkeit einen nahen und vor allem überdachten Stellplatz haben wollte und daher einen gehbehinderten Lebensgefährten erfunden hat.

Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar!
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Re: Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft - Behindertenparkplatz

Beitrag von alles2 » 16.03.2021, 21:37

Du könntest Dich mit der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten akkordieren, die eventuell auf die Genossenschaft "einwirken" kann:

https://www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle/index.html

bzw.
alles2 hat geschrieben:
16.02.2021, 15:43
Für all jene, die so ein Problem anders lösen wollen, können Kontakt mit der Amtsrätin Kiraly von MA50 Dezenat 2 (Schlichtungsstelle für Wohnrechtangelegenheiten) herstellen. Sie ist für die Bezirke 1-10, 12-19 und 21 zuständig. Die Telefonnummer lautet 01/4000-74538.
Deine Situation betrifft in Wien viele, weshalb es immer wieder in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" gebracht wird. Der letzte Fall ist gar nicht so lange her, doch in der Mediathek halten sich die Videos zeitlich ziemlich beschränkt. Der Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz (vormals Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek) nimmt sich üblicherweise dessen an, wenn man mit dem Anliegen nicht selber bei der Gemeinde durchdringen kann. Durch die Volksanwaltschaft musste die Gemeinde immer wieder neue Abstellplätze für Behinderte schaffen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft - Behindertenparkplatz

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 16.03.2021, 22:06

Danke für deine Antwort, aber die Schlichtungsstelle wurde schon vor mehr als drei Jahren kontaktiert als sich abzeichnete, dass meine Bekannte den Stellplatz verlieren wird. Die Schlichtungsstelle hatte damals gemeint, dass sie in so einem Fall leider nicht helfen könne, weil ein Stellplatz nicht unter das Mietrechtsgesetz falle und daher jede Genossenschaft das Recht hätte einen Stellplatz ohne Angaben von Gründen zu kündigen - so wie es im Mietvertrag für den Stellplatz steht.

Die Volksanwaltschaft wäre vielleicht noch eine Möglichkeit. Jedenfalls herzlichen Dank für diesen Tipp!
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Re: Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft - Behindertenparkplatz

Beitrag von alles2 » 16.03.2021, 23:04

Ok, das konnte ich nicht wissen. Ist aber die typische Argumentationslinie der Gemeinde. Oft ein Grund, warum es nicht schaden kann, dass da mal die Volksanwaltschaft drüberschaut. Leider finde ich den letzten Beitrag diesbezüglich nicht mehr. Aber wenn man "Behindertenparkplätze" auf der Homepage der VA eingibt, findet man als erstes das hier:

https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/kein-behindertenparkplatz-bei-gemeindewohnung

Auf § 8 WGarG (Wiener Garagengesetz) wird man sich in dem Fall aber nicht berufen können, da es sich um eine kleine Wohnanlage handeln und dort ohnehin bereits die Mindestzahl an Behindertenstellplätzen vorzufinden sein soll.

Vielleicht kann man sich auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz stützen. In § 13 BGStG findet man jene Anlaufstellen, die die Einhaltung des Gesetzes überprüfen können.
Zuletzt geändert von alles2 am 16.03.2021, 23:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft - Behindertenparkplatz

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 16.03.2021, 23:48

Habe mich gerade (nachdem ich die Website aufgerufen hatte) daran erinnert, dass ich selbst schon bei der Volksanwaltschaft in dieser Angelegenheit angerufen hatte und die Antwort bekam, dass die Volksanwaltschaft nur bei Problemen mit Behörden hilft - keinesfalls bei Genossenschaften. Wenn es sich um einen Gemeindebau handeln würde, dann würde das unter "Behörde" fallen, aber eine Genossenschaft ist keine Behörde.

Gibt es vielleicht einen menschlichen und vor allem engagierten Anwalt, den jemand empfehlen könnte?

Meine Bekannte hatte schon vor einigen Jahren einen Anwalt wegen dem Stellplatz, aber der hat die Situation noch schlimmer gemacht und meine Bekannte war dann letztendlich die Leidtragende. Es war eine schlimme Zeit für sie als auch noch der zuständige Hausverwalter der Genossenschaft ihr in böswilliger Art eines Abends die Zufahrt zu ihrem ursprünglichen Stellplatz versperrt und gemeint hatte, dass er der Herr über alle Stellplätze wäre und er daher die ganze Nacht auf der Rangierfläche zu ihrem Stellplatz parken könne. Sie hätte kein Anrecht auf die Rangierfläche, weil dort jeder parken dürfe. Aber jetzt steht dort ein Schild, dass jede widerrechtliche Nutzung der Rangierfläche eine Abschleppung zur Folge hätte.

Diese Genossenschaft gehört zu den schlimmsten in Wien. Auch Rezensionen auf Google zeigen, dass dort jeder Mieter, der sich wehrt, in beleidigender, demütigender Art behandelt wird. Der betreffende Mitarbeiter dieser Genossenschaft hat sogar meine Bekannte gefragt, ob sie unbefriedigt sei, weil sie Besitzstörer zu Recht per Anwalt auffordern ließ eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil die Genossenschaft sämtliche Meldungen über Besitzstörungen nicht nur ignoriert, sondern auch noch offiziell verkündigt hatte, dass jeder Besucher auf der Rangierfläche zu ihrem Stellplatz parken dürfe - sodass sie oft ncht mehr raus noch rein konnte. Nachdem sie einen Anwalt eingeschaltet hatte, wurde ihr der Stellplatz gekündigt. Erst nachdem ihr ein Richter geraten hat den Behindertenanwalt einzuschalten, wurde ihr der schlechteste Stellplatz zugesprochen. Sie hat ihn genommen, weil es besser war als keinen zu haben ....
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Re: Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft - Behindertenparkplatz

Beitrag von alles2 » 17.03.2021, 00:04

Leider hat sich Dein Beitrag mit meinem Nachtrag über den Behindertengleichstellungsgesetz überschnitten (letzter Absatz). In dem dort genannten Paragraphen wird auf den Österreichischen Behindertenrat und der Klagsverband hingewiesen.
Die Prüfung sollte in Abgleich mit § 6 Abs. 3 BGStG durchgeführt werden und die benachteiligende/diskriminierende Situation sollte durch zumutbare Maßnahmen zumindest verbessert bis hin zu beseitigt werden. Diese gesetzliche Bestimmungen haben ihre Daseinsberechtigung und sind zu berücksichtigen. Nur dürfte es noch nicht bei allen angekommen sein und diesen Umstand gilt es zu ändern. Wird eine Verletzung geortet, kann nach § 9 BGStG ein Ersatzanspruch geltend gemacht werden. Bevor man den gerichtlichen Weg beschreiten würde, wäre im Sinne von § 10 Abs.2 BGStG die Mediation vorzunehmen.

Dass mittlerweile die VA und gar der Behindertenanwalt bemüht wurde, konnte ich auch nicht. Die ablehnende Begründung Ersterer ist korrekt. Hätte jedoch sein können, dass die einen Ansatz gefunden hätten, damit sich doch jemand außerhalb der Genossenschaft dessen annehmen muss. Daher der Rat, denen mal darüberschauen zu lassen.
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Re: Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft - Behindertenparkplatz

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 17.03.2021, 09:31

Vielen Danke für all deine Tipps und deine ausführlichen Erklärungen!

Der Behindertenanwalt war schon vor mehr als drei Jahren mal aktiv involviert, aber hatte die Genossenschaft nicht wirklich beeindruckt um den Behindertenstellplatz herzugeben, weil "zufällig" gerade zur selben Zeit (wohl auch Tag und Stunde!) eine junge Mieterin einen gehbehinderten Lebensgefährten gemeldet und somit Anspruch auf den Behindertenstellplatz erhoben hatte. Dass es letztendlich eine Lüge seitens der Genossenschaft bzw. ein "Trick" seitens der Mieterin war, konnte schon nach kurzer Zeit festgestellt werden.
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Re: Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft - Behindertenparkplatz

Beitrag von alles2 » 17.03.2021, 12:48

Naja, zwischen glauben und wissen gibt es noch immer große Unterschiede. Sollten nach der Heranziehung diverser Kontaktstellen wie Volksanwalt, Behindertenanwalt, Klagsverband, Behindertenrat usw. neue Beweise aufgetaucht sein, könnte man denen diese Erkenntnisse nachreichen und um deren Stellungnahme bitten. Ich wüsste nicht, wie Dir ein "gemeinnütziger" Anwalt (tendenziell ein Widerspruch) weiterhelfen könnte, wenn den Aufgeführten die Hände gebunden sind. Alle können sich auch nur derselben Gesetze bedienen.

Man könnte sich die Frage stellen, ob die die Behindertenstellfläche für sich beanspruchende Partei tatsächlich über einen Behinderten-Parkausweis verfügt und ob diese Person tatsächlich in der Wohnanlage gemeldet ist. Treffen die Kriterien nämlich nicht zu, könnte es strafrechtlich relevant werden. Hat die Nachbarin beispielsweise der Genossenschaft für den Anspruch auf den Parkplatz mit einem existierenden Parkausweis ihres Lebensgefährten geltend gemacht, der nicht mal bei ihr gemeldet ist, dann sollte die Sachlage doch im Sinne des Hausverstands und unter Würdigung der Menschlichkeit klar sein. Dann kann man auch mit dem Behindertengleichstellungsgesetz antanzen. Eindeutiger wird es, wenn gar nie ein Ausweis vorgelegt wurde oder dieser gar gefälscht bzw. missbräuchlich verwendet wurde. In allen Fällen könnte man darüber diskutieren, ob die Genossenschaft getäuscht wurde und der Straftatbestand wie Täuschung nach § 108 StGB erfüllt wäre. Benutzt die Mieterin den Ausweis missbräuchlich, um auch außerhalb der Wohnanlage in den ihr nicht zustehenden Genuss von Begünstigungen zu kommen, könnte der missbräuchliche Gebrauch eines fremden Ausweises nach § 231 StGB von strafrechtlicher Relevanz sein. Lustig könnte es werden, wenn der Ausweiseigentümer bereits verstorben ist oder der Ausweis gefälscht wäre. Dann könnte man sogar über Betrug nach § 146 StGB nachdenken.

Wie gesagt, wir wissen die genauen Umstände nicht und können nicht einschätzen, welche Behauptungen als bloße Unterstellung oder als eindeutiger Nachweis einzuordnen sind.
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Re: Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft - Behindertenparkplatz

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 17.03.2021, 14:30

Wie kommst du auf einen "gemeinnützigen" Anwalt? Diese Bezeichnung habe ich nirgendwo verwendet ...

Wenn ich all die Geschichten meiner Bekannten zusammenfasse, dann bin ich der Meinung, dass die Genossenschaft sehr wohl weiß, dass der Stellplatz von keinem Behinderten benutzt wird. Da meine Bekannte als sehr glaubwürdig angesehen werden kann, glaube ich ihr, dass sie seit nunmehr drei Jahren beobachten konnte, dass der Behindertenstellplatz nur von einer gesunden Frau mit Teenager benutzt wird, sie hat lediglich im ersten Monat der Vermietung des Behindertenstellplatzes einen gehbehinderten Mann vom und zum Stellplatz gehen gesehen, weil er das quasi sehr demonstrativ getan hat. Es muss davon auszugehen sein, dass die Genossenschaft diesen Stellplatz sehr gerne rasch an jede andere Person vermietet hat, um ihn nicht mehr meiner Bekannten anbieten zu müssen. Der Anwalt der Genossenschaft hat noch frech dem Behindertenanwalt geschrieben, dass noch "einige" Behindertenparkplätze verfügbar wären und die Mieterin sich gerne einen davon aussuchen könne - wissend, dass dies eine Lüge ist, weil es nur einen einzigen Behindertenstellplatz gibt. Außerdem wurde ihr von einem Anwalt gesagt, dass die Genossenschaft selbst entscheiden darf wie sie den Behindertenstellplatz vergibt, da er nicht unter das Mietrechtsgesetz falle und die Genossenschaft der Eigentümer wäre. Da sie offiziell pro 50 Wohneinheiten nur einen Behindertenstellplatz zur Verfügung stellen müssen, wird lediglich dem Gesetz Genüge getan.
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Re: Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft - Behindertenparkplatz

Beitrag von alles2 » 17.03.2021, 16:15

Dann muss man sich auch die Frage, warum es den § 8 WGarG gibt. Sicher nicht der Statistik oder der zweckentfremden Nutzung wegen. Auch die Genossenschaft hat sich an die Gesetze zu halten. Tut sie es nicht, weil diese Fläche zur missbräuchlichen Vermietung vorgesehen wäre, kann man das eben der Gemeinde melden oder je nach Entwicklung auch der VA.

Gibt es denn bei der Parkfläche eine Trennung zwischen Mieterstellplätze und Besucherstellplätze? Sind diese irgendwie nummeriert?
Wie ein Behindertenparkplatz genutzt werden darf, ist gesetzlich festgelegt. Wenn das "Phantom" über keinen Parkausweis verfügt und wohnt er nicht mal dort, hat er auch keinen Anspruch darauf. Aber mit diesen Informationen konntest Du uns noch nicht bedienen. Es ist völlig irrelvant, ob jemand gehbehindert ist. Der beantragte Parkausweis setzt voraus, dass man die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen kann.

Habe auch nirgends behauptet, dass in Verbindung mit einem Anwalt von Dir der Begriff "gemeinnützig" verwendet wurde. Nicht umsonst habe ich das unter Anführungsstrichen gesetzt. Wenn jemand von einem "menschlichen" Anwalt spricht, geht es für mich in die ähnliche Richtung. Habe eh spekuliert, ob ich nicht doch eher auf "ehrenamtlich" oder "Vertreter mit Herz" zurückgreifen sollte.
Wie auch immer, was ich von Anwälten halte, werde ich hier nicht nochmal aufwärmen. Meiner Meinung nach geht es denen in erster Linie ums Geld bzw. der Erhaltung der Kanzlei geht und da gerne mal ein X für ein U vorgemacht wird, damit sie ein Mandant unter ihre Fittiche bekommen. Zumindest mir ist noch kein Fall untergekommen, wonach sich ein Anwalt nach einer Niederlange eingestanden hätte, sich mit seiner Einschätzung ordentlich vertan zu haben und dass der Klient daher sein Geld wiederbekommen würde.

Ich habe oft Leuten in Nöten geholfen, wobei meine Mittel beschränkt sind. Wenn ich dann einen Anwalt angeschrieben hatte, weil ich aus den Medien entnommen hatte, dass er sich genau solcher Fälle bereits angenommen hatte, oder um auf damals noch nicht berücksichtigte, entscheidungsrelevante Fakten hinzuweisen, kommt eigentlich nur sowas zurück wie:
Sehr geehrter Herr xxx!

In obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr E-Mail vom xx.yy.zzzz und möchte nur zur Klarstellung mitteilen, dass ich keinerlei Aufträge entgegengenommen habe.

Ich bedanke mich jedoch für die Zumittlung Ihres E-Mails und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
yyy
Für mich bedeutet diese subjektiv empfundene empathielose Ignoranz nichts anderes als "Geh, schleich Di, i wü a Marü segn" bzw. "Ohne Moos, nix los". Aber gut, man gehe zum Hofer und bittet um eine kostenlose Tagesration, weil man finanziell am Sand ist.
Man darf aber auch nicht die traurige Realität vergessen, dass Mitgefühl keine juristische Kategorie ist und "Opfer" von den Behörden daher nur zu gerne in den Verwaltungsrechtsweg und Papierkrieg geschickt werden. Von einem "ich glaube meiner Bekannten mehr als jeden anderen" kannst Du Dir daher nichts kaufen. Klar ist der Ehrgeiz dann größer als gegenüber einem Fremden. Doch es geht um Objektivität und Fakten, die ich aus Dir herauskitzeln wollte.
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Re: Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft - Behindertenparkplatz

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 17.03.2021, 19:15

alles2 hat geschrieben:
17.03.2021, 16:15
Dann muss man sich auch die Frage, warum es den § 8 WGarG gibt. Sicher nicht der Statistik oder der zweckentfremden Nutzung wegen. Auch die Genossenschaft hat sich an die Gesetze zu halten. Tut sie es nicht, weil diese Fläche missbräuchlich vermietet werden könnte, kann man das eben der Gemeinde melden oder in weiterer Folge auch der VA.

Gibt es denn bei der Parkfläche eine Trennung zwischen Mieterstellplätze und Besucherstellplätze? Sind diese irgendwie nummeriert?
Wie schon erwähnt, ist die "Gemeinde" (Schlichtungsstelle) nur für Wohnungen zuständig, keinesfalls für Stellplätze, weil diese eben nicht unter das Mietrechtsgesetz fallen. Auch habe ich schon erwähnt, dass die Volksanwaltschaft sich auch nicht als zuständig sieht, weil eine Genossenschaft eben keine Behörde ist!

Was die Parkfläche betrifft: Die Stellplätze sind ausschließlich für Mieter dieser Wohnhausanlage, denn für diese Stellplätze muss jeder, der einen Stellplatz haben möchte, auch Miete bezahlen. Dass die Stellplätze nummeriert sind, sollte auch logisch sein, denn sie müssen jedem Mieter zugeordnet werden können. Es gibt keine Besucherstellplätze! Habe noch nie gehört, dass Wohnbauträger Besucherparkplätze zur Verfügung stellen, zumindest nicht in Wien - vielleicht irgendwo am Land.

Du musst mir nichts rauskitzeln, denn ich habe sowieso die relevanten Dinge bereits wiederholt erwähnt, sodass der Sachverhalt eigentlich klar sein müsste. Da es mich nicht selbst betrifft, möchte ich mich nicht wiederholt im Kreis drehen und denke, dass man dieses Thema abschließen kann, weil sowieso keine hilfreichen Tipps mehr kommen.

Ich danke dir für Deine Zeit und Geduld zum Antworten und betrachte diese Angelegenheit mal als erfolglos erledigt - es sei denn, dass noch hilfreiche Tipps kommen. Momentan schaut es aber leider nicht so aus ...


PS: Würden Besucherstellplätze vorhanden sein, dann hätte es definitiv zu keiner Zeit ein Problem mit Besitzstörungen im Stellplatzbereich gegeben. Kann es sein, dass du das eigentliche Problem nicht erkannt kannst? Vielleicht habe ich mich auch unverständlich ausgedrückt, aber glaube dass ich großteils doch verständlich geschrieben habe.
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Re: Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft - Behindertenparkplatz

Beitrag von alles2 » 18.03.2021, 02:36

Mag sein, dass meine Botschaft nicht angekommen ist. Daher anders!
Wenn eine Genossenschaft mit ihrer Parkfläche tun und lassen kann, was sie will, warum wird dann vorgeschrieben, dass ein Behindertenstellplatz dabei sein muss? Für was gibt es dann dieses Gesetz, wenn der eine Parkplatz willkürlich, ob behindert oder nicht, vergeben wird? Und wer ist dafür zuständig, wenn Gesetze des Bundes/Landes nicht eingehalten werden?
Du erwähnst zwar mehrmals, dass die Fläche nicht dem MRG unterliegt. Das mag ja stimmen, aber darauf zielt ich nicht ab, sondern brachte andere Gesetze ins Treffen.

Ich gebe zu, überlesen zu haben, dass es sich um gemietete Parkplätze handelt. Sonst hätten sich meine Fragen hinsichtlich der Beschriftung der Parkplätze erübrigt. Bei uns ist es nämlich so, dass alle Parkplätze nummeriert sind und jeder Türnummer (Top) den entsprechenden Abstellplatz gehört. Diese werden aber auch nicht extra vermietet. Es handelt sich um relativ neue Wohnanlagen, die nicht am Land sind. Deinem PS-Argument kann ich tatsächlich nicht folgen, da Besucherstellplätze nach meiner Wahrnehmung meist noch weiter weg sind als jene für die Mieter.

Was mich jedoch verunsichert ist, dass Du von einem "Behindertenausweis" schreibst. Du meinst wahrscheinlich den Behindertenpass. Hat die Bekannte zusätzlich den Parkausweis? Wenn ja, hätte ich da eine Idee! Was glaubst Du, was passieren würde, wenn die definitiv behinderte Person sich rotzfrech auf den Behindertenparkplatz stellt und den Parkausweis sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringt? Bin mir nämlich nicht sicher, ob man diesen Parkplatz willkürlich und ohne Berücksichtigung der wesentlichen Kriterien einfach so vergeben darf. Wenn ja, würde mich die rechtliche Grundlage interessieren. Ich orte daher nämlich eine Diskriminierung, wenn man weiß, dass bei der Dame eine Behinderung vorhanden ist und man sich dennoch für eine uneingeschränkte Person entschieden hat. Ist der Parkplatz, um den es geht, breiter als alle anderen?
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Re: Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft - Behindertenparkplatz

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 18.03.2021, 10:13

alles2 hat geschrieben:
18.03.2021, 02:36
Mag sein, dass meine Botschaft nicht angekommen ist. Daher anders!
Wenn eine Genossenschaft mit ihrer Parkfläche tun und lassen kann, was sie will, warum wird dann vorgeschrieben, dass ein Behindertenstellplatz dabei sein muss? Für was gibt es dann dieses Gesetz, wenn der eine Parkplatz willkürlich, ob behindert oder nicht, vergeben wird? Und wer ist dafür zuständig, wenn Gesetze des Bundes/Landes nicht eingehalten werden?
Du erwähnst zwar mehrmals, dass die Fläche nicht dem MRG unterliegt. Das mag ja stimmen, aber darauf zielt ich nicht ab, sondern brachte andere Gesetze ins Treffen.
Keine Sorge, alle deine Botschaften sind bei mir klar angekommen!
Genau diese zwei Fragen stellen wir uns auch, aber zielführende Antworten bzw. zuständige Behörden (außer einen x-beliebigen niedergelassenen Anwalt, der aber keine Behörde ist) wurden bis heute nicht gefunden.

alles2 hat geschrieben:
18.03.2021, 02:36
Ich gebe zu, überlesen zu haben, dass es sich um gemietete Parkplätze handelt. Sonst hätten sich meine Fragen hinsichtlich der Beschriftung der Parkplätze erübrigt. Bei uns ist es nämlich so, dass alle Parkplätze nummeriert sind und jeder Türnummer (Top) den entsprechenden Abstellplatz gehört. Diese werden aber auch nicht extra vermietet. Es handelt sich um relativ neue Wohnanlagen, die nicht am Land sind. Deinem PS-Argument kann ich tatsächlich nicht folgen, da Besucherstellplätze nach meiner Wahrnehmung meist noch weiter weg sind als jene für die Mieter.

Dass die Stellplätze auch bei ihr nummeriert sind, habe ich doch bereits erwähnt und auch dass ihr Stellplatz gemietet ist. Es ist doch eigentlich logisch, weil kein Vermieter (zumindest nicht in Wien) Stellplätze unentgeltlich zur Verfügung stellt. In einem separaten Mietvertrag für den Stellplatz wird der zugewiesene Stellplatz mittels Stellplatznummer (Bodenmarkierungen kennzeichnen die einzelnen Stellplätze mit fortlaufender Nummer) festgehalten. Außerdem habe ich schon erwähnt, dass meiner Bekannten ihr ursprünglich vermieteter naher Stellplatz seitens der Genossenschaft weggenommen - also gekündigt - wurde. Das wäre nicht möglich, wenn es dazu keinen eigenen Mietvertrag gäbe - weil die Stellplätze in diesem Fall dann unentgeltlich zur Verfügung gestellt wären, was aber hier nicht zutrifft. In diesem (vor dir ursprünglich vermuteten) Fall könnte sie ihr Fahrzeug zu jeder Zeit irgendwo hinstellen, wo es ihr gerade angenehm ist.

Bei deiner Wohnhausanlage ist es wahrscheinlich so, dass der Vermieter die Wohnung und den Stellplatz als "Gesamtpaket" vermietet, d.h. dass du für den Stellplatz sehr wohl Miete bezahlst, aber dieser in der monatlichen Mietvorschreibung inkludiert ist - also ein Mietvertrag für zwei Objekte (Wohnung und Stellplatz).

Wäre das bei meiner Bekannten auch so, also nur ein Mietvertrag für Wohnung und Stellplatz, dann hätte die Genossenschaft den Stellplatz gar nicht kündigen dürfen, weil er dann ebenfalls - wie die Wohnung - unter das Mietrechtsgesetz gefallen wäre. Aber das wollte die Genossenschaft offensichtlich unbedingt vermeiden, damit sie jederzeit Stellplätze kündigen und neu vermieten können.

Deine Wahrnehmung ist richtig: "Besucherparkplätze" sind auch weiter weg als gemietete Stellplätze, weshalb man für diese Annehmlichkeiten (nicht weit gehen zu müssen) auch Miete bezahlen muss - außer man hat ein Eigenheim mit eigener Garage oder Abstellplatz, welche man Besuchern gratis zur Verfügung stellen könnte. Diese sogenannten Besucherparkplätze befinden sich auf öffentlichen Straßen - jeder Fahrzeughalter/Besucher und auch Anrainer, der keinen Stell- oder Garagenplatz mieten möchte, darf sich auf öffentlichen Straßen einen freien Parkplatz suchen und auch besetzen.

alles2 hat geschrieben:
18.03.2021, 02:36
Was mich jedoch verunsichert ist, dass Du von einem "Behindertenausweis" schreibst. Du meinst wahrscheinlich den Behindertenpass. Hat die Bekannte zusätzlich den Parkausweis? Wenn ja, hätte ich da eine Idee! Was glaubst Du, was passieren würde, wenn die definitiv behinderte Person sich rotzfrech auf den Behindertenparkplatz stellt und den Parkausweis sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringt? Bin mir nämlich nicht sicher, ob man diesen Parkplatz willkürlich und ohne Berücksichtigung der wesentlichen Kriterien einfach so vergeben darf. Wenn ja, würde mich die rechtliche Grundlage interessieren. Ich orte daher nämlich eine Diskriminierung, wenn man weiß, dass bei der Dame eine Behinderung vorhanden ist und man sich dennoch für eine uneingeschränkte Person entschieden hat. Ist der Parkplatz, um den es geht, breiter als alle anderen?
Bitte keine Wortklaubereien, denn es ist doch eigentlich egal ob ich Behindertenausweis oder Behindertenpass schreibe - ist nämlich beides das Gleiche! Benutze bitte die Google-Suche und schon findest du mehr Ergebnisse für "Behindertenausweis"! So hieß der Pass nämlich ursprünglich und findet in Kommunikationen noch immer Verwendung.

Also, deine Idee - sie solle einfach auf den Behindertenstellplatz parken - kann ich jetzt nicht ernst nehmen, denn dass das eine Besitzstörung darstellen würde, wird dir sicherlich bewusst sein! Wer möchte, dass sein Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird (und genau das würde nämlich passieren) oder gar Ärger mit seinen Nachbarn bekommen? Wer möchte freiwillig zum Gespött anderer werden - überhaupt in einer Mehrparteien-Wohnhausanlage, wo man respektvoll miteinander umgehen sollte und sich quasi tagtäglich über den Weg läuft? Diese Idee kann nicht von einer vernünftig denkenden Person stammen - ganz sicher nicht!

Selbstverständlich ist der Behindertenstellplatz breiter und hat auch eine entsprechende Bodenmarkierung, andernfalls wäre es kein Behindertenstellplatz! In diesem Fall ist der Behindertenstellplatz sogar überdacht, weshalb er so begehrt ist.

Bitte um Verständnis, dass ich dir nun nicht mehr antworten werde, denn das bringt nichts mehr. Es würden nur noch mehr skurrile Vorschläge kommen und von meiner Seite unnötige Wiederholungen. Ich dachte, dass hier auch Rechtsexperten Tipps geben würden, aber mit so einem Feedback habe ich ehrlich nicht gerechnet. Es ist mir ehrlich schade um meine Zeit, mich ständig wiederholen zu müssen oder dir Situationen zu erklären, die eigentlich klar sein müssten - umso mehr als es mich nicht persönlich betrifft!

Danke für deine Zeit, aber beenden wir nun dieses Thema. Es ist besser, wenn meine Bekannte einen Anwalt aufsucht und sich nochmals über ihre Rechte von professioneller Seite beraten lässt.
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Re: Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft - Behindertenparkplatz

Beitrag von alles2 » 18.03.2021, 13:13

Uff, gleich so gereizt. Das war alles andere so gemeint, wie es aufgefasst wird. Solche Unterstellungen wie Wortklauberei mag ich schon gar nicht. Dabei verfolgte ich gut gemeinte Ideen und wollte daher gewisse Dinge abklären, bevor die nächsten Schritte angegangen werden. Nur dazu wollte ich sichergehen, dass es einen Parkausweis gibt. Aus dem umgangssprachlichen Begriff "Behindertenausweis" ist das für mich nicht zu entnehmen. Daher ist die Antwort nach wie vor offen. Und ganz gewiss werde ich nicht die Google-Maschine anwerfen, weil es überhaupt keine Aussagekraft hat. Es würde auch die deutschen Ergebnisse umfassen, bei denen die Bezeichnung (Schwer-)Behindertenausweis quasi offiziell ist. Ich hatte wegen dieser Sache bereits Kontakt mit der Behindertenanwaltschaft aufgenommen und wir kamen überein, dass ich denen per Mail alles zusammenfassen soll. Nur wollte ich dazu sämtliche Fakten aufnehmen, damit möglichst keine offenen Fragen bleiben. Aber wenn man bei so einer vorwurfsfreien Frage schon gekränkt sein könnte, ist einem eh nicht mehr zu helfen.

Das mit der Nummerierung von Parkplätzen hatte ich ohnehin vernommen. Hatte lediglich den Grund angeführt, warum ich gefragt habe und dargelegt, wie ich es sonst kenne. Mehr steckte nicht dahinter. Da tut es nicht Not, gereizt zu reagieren.
Ich habe nur um eine Einschätzung gefragt, wie es sich verhalten könnte, wenn man sich mit einem Parkausweis auf den begehrten Platz stellen würde. Also mir ist noch kein Fall bekannt, dass man dann abgeschleppt worden wäre. Und die Frage kam nicht von irgendwo her, sondern nach einigen Telefonaten. Anscheinend könnte es eine Stärke gewisser Personen darstellen, nur falsche Mutmaßungen anzustellen, anstatt der Sache auf den Grund zu gehen. Kein seriöser Anwalt hätte eine Freude damit, wenn alles nur auf Spekulationen aufgebaut ist und eh alle die Bösen sind. Das färbt auch hier irgendwie ab. Jeder wie er meint. Wenn man sowas nicht mehr fragen darf und man dann als nicht nicht vernünftig denkend abgestempelt wird, ist es nicht mehr mein Kaffee.

Bei der Sache mit der Breite wollte ich nur sichergehen, ob der Parkplatz noch immer für den eigentlichen Zweck gestaltet ist. Es kann ja sein, dass sich die Befugnisse geändert haben und nicht mehr alle ursprüngliche Markierungen aufrecht sind. Denn wenn jemand damit alles machen könnte, was er will, könnte man auch die Breite ändern. Auch diente die Frage einer potentiellen Argumentationslinie. Denn für was braucht eine gesunde Person einen breiteren Parkplatz, wenn für wen anderen eine größere Notwendigkeit besteht? Aber auch das ist nicht mehr mein Bier.

Gut, das hat sich dann erledigt. Weiß zwar nicht, wie da ein Anwalt weiterhelfen kann, weil er sich auch nicht über gewisse Bestimmungen, die von anderen (Behörden, Land, ...) ausgehen, hinwegsetzen kann. Aber jeder kann das gerne machen. Vor allem die, bei denen das Geld eh locker sitzt.

Wie auch immer, der Thread gehört nicht dem Fragesteller und daher reiche ich einige Informationen nach, die auch andere Mitleser bzw. Betroffene von Bedeutung sein könnten. Auch sind zumindest noch zwei weitere konkrete Fragen offen, an die der Ratsuchende zumindest hier nicht mehr interessiert sein dürfte, sofern es nicht von professioneller Seite kommt. Mein Credo lautet: Wer nicht kämpft, der hat schon verloren. Und weil ich kein Profi bin, ziehe ich die entsprechenden Experten oder Juristen heran. Ich werde daher diesbezüglich keine Anrufe tätigen und stattdessen mögliche Anlaufstellen preisgeben.

Für alle, die noch nicht den Hut draufgehauen haben und noch mehr "skurrile" Vorschläge haben wollen, können sich in solchen Fällen an die Baupolizei wenden. Die hat nämlich Einsicht in die Baubewilligungen und ist zuständig für die bauliche Ausgestaltung. Die können auch sagen, ob die Parkfläche früher mal der Stadt gehört hat und es von der Genossenschaft aufgekauft wurde oder ob es noch immer den gesetzlichen Bestimmungen unterliegt. Meines Wissens gibt es dort auch einen Behindertenbeauftragten.

Und dann gibt es noch den Herrn Nowotny von der Aufsicht der gemeinnützigen Bauvereinigung (MA 50). Zuständig mitunter für den 21. Bezirk und erreichbar über die Nummer 01/4000-74921. Er kümmert sich um die Gebarung und wirtschaftliche Sachen. Was die Reihung eines Parkplatzes anbelangt, könnte er nach Auskunft der Amtsrätin am ehesten intervenieren.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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