Mietrechtsverzicht Fernabsatzvertrag
Verfasst: 11.03.2021, 23:43
Guten Abend, folgende Situation ist aufgetreten:
Mieterin A hat ihre Wohnung nach 8 Jahren gekündigt und vor 2 Tagen ein mietrechtsverzicht vom Eigentümer per Mail bekommen welchen sie sogleich unterschrieben zurückschickte um die Kaution zu bekommen. Nun hat sie ihrem Freund B davon erzählt, der sogleich Verdacht schöpft warum ein Verzicht gefragt wird - und merkt das 8 Jahre überhöht Miete gezahlt wurde da die Miete dem MRG unterlag.
Die Frage: ist nun, 2 Tage nachdem so ein Verzicht online gesendet wurde (ohne Hinweis auf ein Widerrufsrecht), ein Widerruf möglich? Zählt ein online Dokument/Erklärung als fernabsatzvertrag? So könnte man diesen einfach widerrufen und das rechtlich anwendbare mrg nutzen.
Grundsätzlich bin ich der Meinung solche Erklärungen sollten verboten werden, da sie die Lage der Mieter ausnutzen, auch wenn der OGH diesbezüglich eine andere Sprechung brachte.
Danke
Mieterin A hat ihre Wohnung nach 8 Jahren gekündigt und vor 2 Tagen ein mietrechtsverzicht vom Eigentümer per Mail bekommen welchen sie sogleich unterschrieben zurückschickte um die Kaution zu bekommen. Nun hat sie ihrem Freund B davon erzählt, der sogleich Verdacht schöpft warum ein Verzicht gefragt wird - und merkt das 8 Jahre überhöht Miete gezahlt wurde da die Miete dem MRG unterlag.
Die Frage: ist nun, 2 Tage nachdem so ein Verzicht online gesendet wurde (ohne Hinweis auf ein Widerrufsrecht), ein Widerruf möglich? Zählt ein online Dokument/Erklärung als fernabsatzvertrag? So könnte man diesen einfach widerrufen und das rechtlich anwendbare mrg nutzen.
Grundsätzlich bin ich der Meinung solche Erklärungen sollten verboten werden, da sie die Lage der Mieter ausnutzen, auch wenn der OGH diesbezüglich eine andere Sprechung brachte.
Danke