Mietrechtsverzicht Fernabsatzvertrag

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plump
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Mietrechtsverzicht Fernabsatzvertrag

Beitrag von plump » 11.03.2021, 23:43

Guten Abend, folgende Situation ist aufgetreten:

Mieterin A hat ihre Wohnung nach 8 Jahren gekündigt und vor 2 Tagen ein mietrechtsverzicht vom Eigentümer per Mail bekommen welchen sie sogleich unterschrieben zurückschickte um die Kaution zu bekommen. Nun hat sie ihrem Freund B davon erzählt, der sogleich Verdacht schöpft warum ein Verzicht gefragt wird - und merkt das 8 Jahre überhöht Miete gezahlt wurde da die Miete dem MRG unterlag.
Die Frage: ist nun, 2 Tage nachdem so ein Verzicht online gesendet wurde (ohne Hinweis auf ein Widerrufsrecht), ein Widerruf möglich? Zählt ein online Dokument/Erklärung als fernabsatzvertrag? So könnte man diesen einfach widerrufen und das rechtlich anwendbare mrg nutzen.

Grundsätzlich bin ich der Meinung solche Erklärungen sollten verboten werden, da sie die Lage der Mieter ausnutzen, auch wenn der OGH diesbezüglich eine andere Sprechung brachte.

Danke



alles2
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Re: Mietrechtsverzicht Fernabsatzvertrag

Beitrag von alles2 » 12.03.2021, 04:31

Die Denke ist ein wenig originell, zumal Äpfel mit Birnen verglichen wird. Bei Fernabsatzverträgen, welche fast ausnahmslos ein Rücktrittsrecht oder eine Widerrufsbelehrung mit einschließen sollte, kann man durch eine Erklärung auf seine Rechte ausdrücklich verzichten. Ohne Vertrag keine Verzichtserklärung. So auch beim Mietvertrag, weshalb im Zusammenhang dessen ein expliziter Verzicht möglich ist. Es kann zwar ein Rücktritt von der Verzichtserklärung gemacht werden, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann eigentlich nur im Einvernehmen erfolgen.

Man könnte in dem Fall nicht einmal von einer Zwangslage oder Drucksituation ausgehen, welche so eine Erklärung im besten Fall im Sinne des § 879 ABGB nichtig machen würde. Denn es wurde ja der Mieterin durch den Vermieter nicht unmittelbar mit der Aufforderung vorgelegt, sie solle es gefälligst unterschreiben. Sondern sie bekam es digital und hatte somit ausreichend Zeit, es sich in Ruhe durchzulesen (evtl. vorher auszudrucken), zu unterfertigen und es dann dem Absender zu retournieren.

Somit hat sie sich die Möglichkeit genommen, das Geld bei einer Mietzinsüberschreitung innerhalb der in § 16 Abs.8 MRG genannten Frist zurückverlangen zu können. Nicht zuletzt dahingehend wollte sich der Vermieter gegen nachträgliche Mietzinsüberprüfungen wegen einer etwaigen Verletzung der Mietzinsobergrenze absichern. Das ist legitim, zumal § 27 Abs.3 MRG besagt, dass man nicht vorher auf Rückforderungen verzichten kann.
Daher sollte man bei der Rückstellung des Mietgegenstands im Wohnungsübergabeprotokoll niemals den Verzicht auf die Geltendmachung von Mietzinsminderungen leichtfertig unterschreiben. Trotzdem machen das noch immer so viele Ex-Mieter, denen dann meist eh nicht mehr zu helfen ist. Ich für meinen Teil unterschreibe nichts, was ich nicht verstehe. Das sollten auch andere zu Herzen nehmen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: Mietrechtsverzicht Fernabsatzvertrag

Beitrag von MG » 12.03.2021, 07:13

Eine sehr gute Zusammenfassung aus dem Internet zur Thematik des Verzichtes auf Rückforderungen NACH bzw. IM ZUGE der Beendigung eine Mietvertrages:

https://pkp-law.at/wp-content/uploads/2016/12/Zul%C3%A4ssiger-Verzicht-auf-%C3%BCberh%C3%B6ht-geleistete-Mietzinse.pdf
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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