Defekter Wasserboiler

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darkwingduck
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Defekter Wasserboiler

Beitrag von darkwingduck » 10.03.2021, 19:57

Ich bin neu hier - allen ein nettes Hallo! :)

Ich wohne seit knapp 10 Monaten in einer Wohnung als Mieter. Nun ist aber der Warmwasserboiler im Bad kaputtgegangen.
Es war 3x innerhalb von knapp 2 Wochen ein Elektriker hier der den Boiler 2x repariert hat. Der Vermieter hat die Reparaturen bezahlt. Allerdings meinte der elekteiker beim dritten Mal, dass der boiler nicht mehr zu reparieren sei und ein neuer her muss. Der Vermieter meinte zu mir, dass ich für die Kosten des neuen Boilers aufkommen muss und für die Installation. Er hat mir ein Angebot von knapp 2000€ gemacht, das ich mir nicht leisten kann. Er sagte zu mir auch, dass im Mietvertrag steht, dass ich für solche Kosten aufkommen muss, da ich für Wartung und Instandhaltung zu sorgen habe.
Ich bin leider etwas überfordert mit der Situation...



alles2
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Re: Defekter Wasserboiler

Beitrag von alles2 » 11.03.2021, 02:14

Ich würde meinen, dass Dir der Vermieter ein Ei legen möchte. Denn eigentlich sollte sich der Vermieter um das wohnwürdige Leben kümmern. Wenn er jedoch nachweisen kann, dass Du Deiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen bist, könnte es was anderes sein. In Bezug auf Silikonfugen hatte ich mal folgendes geschrieben (durch ein Klick auf den nach oben gerichteten Pfeil kommt man zum Thread):
alles2 hat geschrieben:
04.02.2021, 19:32
Für mich klingt es vorerst so, als müsste der Vermieter eigentlich dafür aufkommen, da die Behebung von Schäden bei normaler Abnutzung innerhalb des Mietgegenstandes durch die Miete gedeckt ist. Aber wer weiß! Denn findet § 8 MRG Anwendung, hat der Mieter nicht nur die Wohnung instandzuhalten und zu warten, sondern könnte er sehr wohl zur Verantwortung gezogen werden, wenn er dieser Pflicht nicht nachgekommen ist oder es ihm möglich gewesen wäre, einen drohenden Schaden rechtzeitig zu melden.
Da wir Deinen Vertrag nicht kennen und bevor die große Fragerunde beginnt, würde ich Dir wegen dem Wärmespeicher einfach das hier ans Herz legen:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/miete/Heizthermen_in_Mietwohnungen.html
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darkwingduck
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Re: Defekter Wasserboiler

Beitrag von darkwingduck » 11.03.2021, 08:04

Danke für die Antwort!

Im Vertrag steht;
Die Mieterseite hat den Mietgegenstand und die für diesen Einrichtungen (insbesondere Elektroleitungen-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs-, und sanitären bzw. technischen Anlagen und Geräte) zu warten, instand zu halten und gegebenenfalls zu erneuern, sofern es sich nicht um ernste Schäden des Hauses handelt.

Diesen Punkt hat er als Argument gebracht und mir erklärt, dass ich deswegen für einen neuen Boiler zu zahlen habe.

alles2
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Re: Defekter Wasserboiler

Beitrag von alles2 » 11.03.2021, 09:37

Für Wartung und Instandhaltung oder Service von Heizthermen und anderen Wärmebereitungsgeräten ist der Mieter
verantwortlich. Für Reparaturen und Neuinstallationen der Vermieter. Für mich sieht es eindeutig nach Reparaturen aus, die das Problem nicht behoben haben, und somit das Gerät ausgetauscht werden muss. Also alles Vermieter-Sache!

Diskutieren könnte man darüber, ob der Reparaturbedarf während den Wartungsarbeiten aufkam oder der Bedarf akut entstand. So oder so, wenn der Vermieter verständigt wurde und er es in Auftrag gegeben hat, schaut es sehr danach aus ,dass er auch für die Kosten aufzukommen hat.
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Re: Defekter Wasserboiler

Beitrag von MG » 11.03.2021, 09:47

Die erste Frage in solchen Fällen ist immer nach der Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes und damit nach den "Eckdaten" der Wohnung.

Ist Ihre Wohnung eine Dienstwohnung oder nur auf Zeit (bis maximal 6 Monate) gemietet oder ein Freizeit-Zweitwohnsitz?

Wieviele andere Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten befinden sich in dem Haus, in dem sich auch Ihre Wohnung befindet?

Wann ungefähr wurde das Gebäude errichtet?

Ist an der Liegenschaft Wohnungseigentum begründet?
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Defekter Wasserboiler

Beitrag von alles2 » 11.03.2021, 15:54

Um genau das zu vermeiden und für die Vorabklärung hätte ich eigentlich den Link der Arbeiterkammer eingefügt. Auch die Ausnahmen werden dort erwähnt:
Bei Wohnungen in Ein- & Zweifamilienhäusern und bei Ferien- oder Dienstwohnungen kann die gesetzliche Erhaltungspflicht des Ver­miet­ers für mitvermietete Heizthermen, Warmwasserboiler und sonstige Wärmebereitungsgeräte unter bestimmten Umständen ver­trag­lich abgeändert werden.
Ferner wird beschrieben, wie man vorgeht, sollte der Vermieter nicht reparieren wollen!
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darkwingduck
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Re: Defekter Wasserboiler

Beitrag von darkwingduck » 22.03.2021, 17:21

Ich habe mich mit diesem Problem beim Konsumentenschutz gemeldet. Die habe sich dann bei ihm gemeldet. Der Vermieter ist nicht einsichtig - hat angeboten 50/50 zu machen, da seine "lust" an Mieter "zu investieren" die unregelmäßig Miete zahlen gering ist.

Kurze Erklärung: Es kam mal vor, dass ich ihm 2 Tage später die Miete überwiesen habe, da es ein Problem mit der Bank gab. Ich habe am nächsten Tag, nachdem die Miete fällig gewesen wäre, eine Mail von ihm bekommen mit einer Mahnung und Mahnwesen, die ich direkt eingezahlt habe.

Der Konsumentenschutz antwortete ihm dass sein 50/50 angebot nicht zulässig ist und er für die Kosten aufkommen muss.

Heute schrieb er mir per Mail, dass er mich nicht telefonisch erreichen konnte (eine Lüge) und dass er aufgrund der letzten Unannehmlichkeiten bzw Vorkommnisse den Mietvertrag (mit Auszug ende April) einvernehmlich und frühzeitig beenden möchte.

Ich kann mich leider erst morgen früh wieder bei der AK melden...
hätte ich etwas zu befürchten? Könnte er mich, wenn ich nicht eingehe, so einfach aus der Wohnung kriegen? Ich wohne erst seit 10 Monaten hier...

alles2
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Re: Defekter Wasserboiler

Beitrag von alles2 » 22.03.2021, 17:47

Ich teile die Sicht des Konsumentenschutzes und würde meinen, dass es reine Willkür ist, was der Vermieter da aufführt. Er probiert es einfach und hofft vielleicht, mit Dir einen Dummen gefunden zu haben. Seine Argumente sind völlig daneben und nicht rechtlich gedeckt. Auch wenn die Mietzahlung nur mit einer Verzögerung von einigen Tagen erfolgte, ist es noch kein Grund für ein Gericht, den Mietvertrag auflösen zu lassen. Mehr dazu hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=16890

Die einseitige Kündigung durch den Vermieter ist nicht so einfach möglich, wie er sich das vorstellt. Dazu mehr dort:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=16774

Meiner Einschätzung bist Du mit seinen Trotzreaktionen konfrontiert, die zu nichts führen sollten. Bezahlst Du brav die Miete und kann er den Nachweis nicht erbringen, dass der Schaden von Dir ausgegangen ist, brauchst Du Dir auch keine Gedanken machen, sollte mal was vom Gericht kommen. Den Konsumentenschutz hast Du nun auf Deiner Seite, wenn es darum geht, dass es der Vermieter mit der Einhaltung des Gesetzes nicht so genau nehmen dürfte.
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darkwingduck
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Re: Defekter Wasserboiler

Beitrag von darkwingduck » 24.03.2021, 12:57

Der Konsumentenschutz hat mir nun geraten auf seinen Vorschlag einzugehen, da es für mich kostengünstiger wäre.

Heute war ich mit meiner Mutter beim Rechtsanwalt, der sich den Vertrag und den emailverlauf zwischen dem Konsumentenschutz und dem Vermieter kopfschüttelnd angesehen hat und meinte, dass ich -sofern ich mir künftig nichts zu Schulden kommen lasse- innerhalb von den 5 Jahren nichts zu befürchten habe. Er sagte auch, dass dieser Fall eigentlich veröffentlicht werden sollte. Davon, was er zum Vermieter als Person hält erwähne ich hier lieber nichts weiteres. :,D
Nach dem gespräch mit dem Anwalt war ich beruhigt.

Ich habe mich dann beim Konsumentenschutz gemeldet um die auf den Stand zu halten. Die Dame war und ist immer noch der Meinung, dass ich lieber auf sein Angebot eingehen sollte...
Jetzt bin ich wieder verunsichert.
Sie sagte auch, dass sie sich derzeit mit ihm in eine Art Verhandlung befindet, da er mich unbedingt aus der Wohnung haben will... sie hat mich gefragt ob es für mich möglich wäre, nach einem halben Jahr auszuziehen... ist es nicht.

Was auch blöd ist, ist, dass ich keinen Rechtsschutz habe und mir vermutlich Anwaltskosten nicht leisten kann.
Ich hätte nie gedacht dass ich mal so etwas benötigen würde... jetzt bin ich schlauer.
Ich werde mir zwar einen zulegen, aber die können mir aufgrund des laufenden Problems dennoch nicht helfen weil eine Wartezeit besteht...

lexlegis
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Re: Defekter Wasserboiler

Beitrag von lexlegis » 24.03.2021, 18:22

Trifft die Wartungspflicht bei MRG Anwendbarkeit bzgl. Therme nicht den Vermieter? Par 3 Abs 2 Z 2a MRG und zwar ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsschlusses gem. Par 49g Abs 3 MRG.

darkwingduck
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Re: Defekter Wasserboiler

Beitrag von darkwingduck » 24.03.2021, 20:24

Beim Einzug hat er, auf meine Frage hin ob ich die Klimaanlage und den Boiler denn nicht warten muss, schulterzuckend reagiert. Ich habe ihn damals gefragt weil er die Wartung mit keinem Wort erwähnt hat und ich es von meinen bisherigen Wohnungen kenne, dass ich dafür zuständig bin dass dies durchgeführt wird.

Im emailverlauf mit dem Konsumentenschutz die letzten Tage kam allerdings raus, dass am 07.03. ein Techniker kommt für die Klimaanlage... Diesen hat er bisher nie erwähnt.

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Re: Defekter Wasserboiler

Beitrag von alles2 » 25.03.2021, 02:05

Du liegst mit der Erfahrung richtig und deckt sich mit dem, was ich bereits erwähnt hatte:
Für Wartung und Instandhaltung oder Service von Heizthermen und anderen Wärmebereitungsgeräten ist der Mieter
verantwortlich. Für Reparaturen und Neuinstallationen der Vermieter.
Die Frage des Vorposters könnte aus einer irrigen Definition des Begriffes "Erhaltung" herrühren. Die Wartung und Instandhaltung wird in § 8 MRG beschrieben, während nach gängiger Meinung mit "Erhaltung" nach § 3 Abs.2 MRG die Reparatur und der Austausch gemeint ist.
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