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Wohnrecht

Verfasst: 04.03.2021, 23:43
von Martina
Guten Abend, es geht um folgendes:
mein Vater hat mir vor 15 Jahren (ich war damals 18 Jahre alt) den Altbau (in diesem Haus bin ich aufgewachsen) auf seinem Bauernhof geschenkt (ohne Grundbucheintrag und auch nichts schriftlich festgehalten).
Da er vor einigen Jahren erneut geheiratet hat und diese Frau seit geraumer Zeit Miete verlangt (kein Mietvertrag), stellt sich mir die Fage ob meine Familie und ich ein allgemeines Wohnrecht haben.
vielen Dank vorab für eure Infos

Re: Wohnrecht

Verfasst: 05.03.2021, 01:59
von alles2
Eigentlich ist die mündliche Schenkung nur bei der sofortigen Übergabe gültig. Sollte Dein Vater noch immer im Grundbuch stehen und er nichts mehr von einer Schenkung wissen wollen, wirst Du schwer dagegen ankommen können. Denn dann hätten volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder unter diesen Umständen kein Wohnrecht auf das Elternhaus.

Aber was entgegnet Dir die Dame, wenn Du ihr von der früheren Bekundung berichtest? Und was sagt Dein Vater dazu?