Studentenheimgesetz - Ist ein vollständiges Besuchsverbot gültig?
Verfasst: 02.03.2021, 11:42
Hallo,
Ich wohne seit 3 Jahren in einem Wohnheim im 9. Bezirk in Wien. Auch wenn die Wohnbedingungen nirgends in Ordnung sind (wegen mehreren Zimmern mit Bettwanzen, Geräuschen wegen der alten Heizungsanlagen usw.) haben es viele mit einem kleinen Budget wie ich geschafft, hier zu wohnen. Jedenfalls ist vor kurzem folgendes passiert, aufgrund der COVID-Lockdown im November hat das Studentenheimbetreiber die Richtlinien geändert und beschlossen, dass keine Besuche im Wohnheim erlaubt sind. Diese Regelung wurde auch von der Heimvertretung unterschrieben mit dem Konsens, dass sie nur bis Ende November gültig ist, wo andere Maßnahmen vom Staat stattfinden können. Vor kurzem hat die Heimvertretung, beschlossen, dass die Regelung nicht mehr in Ordnung ist, da sich die COVID-Situation geändert hat und zumindest Freundinnen hierher tagsüber kommen dürfen sollten. Wir haben versucht, im Gespräch mit dem Studentenheimbetreiber einen gemeinsamen Weg zu finden, um die Regelung zu ändern, aber er will zu keinem Zeitpunkt Besuche akzeptieren. Er behauptet, dass er das Heimstatut so oder so ändern kann, ohne sich mit der Heimvertretung zusammenzuschließen. Selbst wenn das in Ordnung wäre, ist es in Ordnung, dass er Besuche bei jemandem komplett verbieten kann? Verstößt das nicht gegen das Verfassungsrecht und jedes grundlegende Menschenrecht?
Vielen Dank für die Hilfe!
Ich wohne seit 3 Jahren in einem Wohnheim im 9. Bezirk in Wien. Auch wenn die Wohnbedingungen nirgends in Ordnung sind (wegen mehreren Zimmern mit Bettwanzen, Geräuschen wegen der alten Heizungsanlagen usw.) haben es viele mit einem kleinen Budget wie ich geschafft, hier zu wohnen. Jedenfalls ist vor kurzem folgendes passiert, aufgrund der COVID-Lockdown im November hat das Studentenheimbetreiber die Richtlinien geändert und beschlossen, dass keine Besuche im Wohnheim erlaubt sind. Diese Regelung wurde auch von der Heimvertretung unterschrieben mit dem Konsens, dass sie nur bis Ende November gültig ist, wo andere Maßnahmen vom Staat stattfinden können. Vor kurzem hat die Heimvertretung, beschlossen, dass die Regelung nicht mehr in Ordnung ist, da sich die COVID-Situation geändert hat und zumindest Freundinnen hierher tagsüber kommen dürfen sollten. Wir haben versucht, im Gespräch mit dem Studentenheimbetreiber einen gemeinsamen Weg zu finden, um die Regelung zu ändern, aber er will zu keinem Zeitpunkt Besuche akzeptieren. Er behauptet, dass er das Heimstatut so oder so ändern kann, ohne sich mit der Heimvertretung zusammenzuschließen. Selbst wenn das in Ordnung wäre, ist es in Ordnung, dass er Besuche bei jemandem komplett verbieten kann? Verstößt das nicht gegen das Verfassungsrecht und jedes grundlegende Menschenrecht?
Vielen Dank für die Hilfe!