Studentenheimgesetz - Ist ein vollständiges Besuchsverbot gültig?

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susanna.nik
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Studentenheimgesetz - Ist ein vollständiges Besuchsverbot gültig?

Beitrag von susanna.nik » 02.03.2021, 11:42

Hallo,

Ich wohne seit 3 Jahren in einem Wohnheim im 9. Bezirk in Wien. Auch wenn die Wohnbedingungen nirgends in Ordnung sind (wegen mehreren Zimmern mit Bettwanzen, Geräuschen wegen der alten Heizungsanlagen usw.) haben es viele mit einem kleinen Budget wie ich geschafft, hier zu wohnen. Jedenfalls ist vor kurzem folgendes passiert, aufgrund der COVID-Lockdown im November hat das Studentenheimbetreiber die Richtlinien geändert und beschlossen, dass keine Besuche im Wohnheim erlaubt sind. Diese Regelung wurde auch von der Heimvertretung unterschrieben mit dem Konsens, dass sie nur bis Ende November gültig ist, wo andere Maßnahmen vom Staat stattfinden können. Vor kurzem hat die Heimvertretung, beschlossen, dass die Regelung nicht mehr in Ordnung ist, da sich die COVID-Situation geändert hat und zumindest Freundinnen hierher tagsüber kommen dürfen sollten. Wir haben versucht, im Gespräch mit dem Studentenheimbetreiber einen gemeinsamen Weg zu finden, um die Regelung zu ändern, aber er will zu keinem Zeitpunkt Besuche akzeptieren. Er behauptet, dass er das Heimstatut so oder so ändern kann, ohne sich mit der Heimvertretung zusammenzuschließen. Selbst wenn das in Ordnung wäre, ist es in Ordnung, dass er Besuche bei jemandem komplett verbieten kann? Verstößt das nicht gegen das Verfassungsrecht und jedes grundlegende Menschenrecht?

Vielen Dank für die Hilfe!



alles2
Beiträge: 3268
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Re: Studentenheimgesetz - Ist ein vollständiges Besuchsverbot gültig?

Beitrag von alles2 » 02.03.2021, 15:40

Nach § 15 (1) StudHG dürfte das Organisatorische bisher ordentlich ablaufen. Auch in Justizanstalten gab oder gibt es absolute Besuchsverbote. Studentenheime kann man - überspitzt formuliert - mit Jugendherbergen oder Gasthäuser vergleichen, das als mietrechtsfreier Raum gilt. Auch Hotels dürfen nur ziemlich eingeschränkt in Anspruch genommen werden. Alle haben sie gemein: "Gäste" haben sich an die Hausordnung des Betreibers zu halten. Was anderes wäre es, wenn man in den Beherbergungen eingesperrt werden würde. Ihr könnt weiterhin Besuch empfangen, allerdings eben vorerst nicht in der Einrichtung. Aus § 6 Abs.1 Z.3 StudHG ist abzuleiten, dass der unterschriebene Benützungsvertrag samt Heimstatut vor dem Gesetz steht, zumal es vom Bundesministerium keine einheitliche Vorgaben gibt. Somit haben die Heimträger zu Pandemie-Zeiten quasi Narrenfreiheit. Und ich kann Dich beruhigen, auch in anderen Studentenwohnheimen gelten die ausgesprochenen Besuchs- oder Partyverbote.

Mir ist eine tragfähige Rechtsgrundlage nicht erschließlich, solange der Verbot der Bekämpfung der übertragbaren Krankheit dienlich ist. Was die Menschenwürde anbelangt, kann man sich der Meinung des "Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte" zur Situation während der COVID-19-Pandemie anschließen (2. Punkt "Rechtfertigung der Beschränkungen" ab Seite 11:

https://bim.lbg.ac.at/sites/files/bim/attachments/bim_fremuth_bekampfung_des_coronavirus_und_menschenrechte-final.pdf
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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