Provisionsfreier Rücktritt vom Mietanbot | Grund: Abweichende Angaben und unzulässige Klauseln im Mietvertrag
Verfasst: 25.02.2021, 18:43
Hallo,
ich habe bereits im Forum nach ähnlichen Beiträgen recherchiert. Dennoch möchte ich meine Situtation auch kurz schildern und hoffe um hilfreiche Informationen bzw. Vorschläge.
Voller Freude habe ich einen Mietanbot unterzeichnet bevor ich den Mietvertrag erhalten und gelesen habe. Bei dem Mietvertrag musste ich dann leider feststellen, dass die Miete und Nebenkosten nicht mit den Angaben in der Anzeige sowie im Mietanbot übereinstimmen*. Nicht nur das, der Mietvertrag enthält zahlreiche m.E. unzulässige bzw. insbesondere für mich nachteilige Klauseln, z.B.
- Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand laufend ausreichend zu lüften (Stoßlüften) und in der kalten Jahres-zeit ordnungsgemäß zu beheizen, um sicherzustellen, dass Feuchtigkeitsansammlungen oder Schimmelbildungen unterbleiben. Der Mieter verpflichtet sich weiters, die Fugen und Dichtungen in den Nassbereichen laufend auf Beschädigungen, Abnützungen und Undichtheiten zu prüfen und, sofern sie undicht, porös oder sonst schadhaft sind, durch einen befugten Gewerbsmann austauschen zu lassen. Zudem ist der Mieter verpflichtet, den Parkettboden regelmäßig mit einem speziell für Parkettböden geeigneten Bodenreinigungsmittel zu reinigen.
- Der Vermieter oder von ihm beauftragte Personen sind berechtigt, den Mietgegenstand aus wichtigen Gründen nach Voranmeldung zu betreten und vorübergehend zu benützen.
- Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand in einem einwandfreien und gleich guten Zustand wie bei Mietbeginn, frei von Schäden, besenrein und geräumt von allen eigenen Fahrnissen und Einrichtungsgegenständen an den Vermieter zurückzustellen. Entspricht der Mietgegenstand diesem Zustand nicht, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand selbst oder durch Dritte auf Kosten des Mieters in jenen Zustand zu bringen sowie von Fahrnissen und Einrichtungsgegenständen räumen zu lassen.
- Endet das Mietverhältnis vor Ablauf von drei (3) Jahren, hat der Mieter dem Vermieter die Kosten des Neuausmalens des Mietgegenstandes durch einen dazu befugten Gewerbsmann (Malerbetrieb) zu ersetzen.
- .... ist nicht gestattet; ebenso nicht das Halten von Haustieren.
*Im Mietanbot wurde ein Bruttomietzins (inkl. BK und USt) von 929,20 Euro angegeben.
Im Mietvertrag sind die Kosten allerdings wie folgt aufgestellt:
(i) angemessener Hauptmietzins € 685,00
(ii) anteilige Betriebs- (einschließlich der Prämien für angemessene Versicherungen gegen Brand-, Haushalts-, Glas-bruch-, Haftpflicht-, Leitungswasser- und Korrosionsschäden sowie anderer Schäden, wie z.B. Glasbruch oder Sturmschäden) und Liftkosten von derzeit (als Akontozahlung) € 159,60
(iii) Heiz- und Warmwasserkosten von derzeit (als Akontozahlung) € 72,05
(i), (ii), (iii) und (iv) zusammen € 916,65
--------
zzgl gesetzlicher Umsatzsteuer laut Vorschreibung € 98,97
Gesamt inkl. USt € 1.115,62
Das stimmt mit den Angaben des Maklers in der Anzeige und im Mietanbot ganz und gar nicht überein.
Aus diesen Gründen werde ich den Mietvertrag nicht unterzeichnen. Ich bin jedoch auch nicht bereit, den Makler für seine Falschangaben zu bezahlen und frage mich, ob ein provisionsfreier Rücktritt in so einem Fall möglich ist.
Im Maklervertrag wird folgendes festgehalten:
Der Interessent wünscht ein vorzeitiges Tätigwerden (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung
eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Der Interessent nimmt zur Kenntnis, dass er bei
vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag,
Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.
Demnach hätte ich Pflicht zur Provisionszahlung erst nach Zustandekommen des Mietvertrags (was ja nicht der Fall sein wird) Bin ich somit von dieser Pflicht befreit - oder verstehe ich da etwas falsch?
Sind die o.a. "Gründe" dafür zulässig?
ich habe bereits im Forum nach ähnlichen Beiträgen recherchiert. Dennoch möchte ich meine Situtation auch kurz schildern und hoffe um hilfreiche Informationen bzw. Vorschläge.
Voller Freude habe ich einen Mietanbot unterzeichnet bevor ich den Mietvertrag erhalten und gelesen habe. Bei dem Mietvertrag musste ich dann leider feststellen, dass die Miete und Nebenkosten nicht mit den Angaben in der Anzeige sowie im Mietanbot übereinstimmen*. Nicht nur das, der Mietvertrag enthält zahlreiche m.E. unzulässige bzw. insbesondere für mich nachteilige Klauseln, z.B.
- Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand laufend ausreichend zu lüften (Stoßlüften) und in der kalten Jahres-zeit ordnungsgemäß zu beheizen, um sicherzustellen, dass Feuchtigkeitsansammlungen oder Schimmelbildungen unterbleiben. Der Mieter verpflichtet sich weiters, die Fugen und Dichtungen in den Nassbereichen laufend auf Beschädigungen, Abnützungen und Undichtheiten zu prüfen und, sofern sie undicht, porös oder sonst schadhaft sind, durch einen befugten Gewerbsmann austauschen zu lassen. Zudem ist der Mieter verpflichtet, den Parkettboden regelmäßig mit einem speziell für Parkettböden geeigneten Bodenreinigungsmittel zu reinigen.
- Der Vermieter oder von ihm beauftragte Personen sind berechtigt, den Mietgegenstand aus wichtigen Gründen nach Voranmeldung zu betreten und vorübergehend zu benützen.
- Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand in einem einwandfreien und gleich guten Zustand wie bei Mietbeginn, frei von Schäden, besenrein und geräumt von allen eigenen Fahrnissen und Einrichtungsgegenständen an den Vermieter zurückzustellen. Entspricht der Mietgegenstand diesem Zustand nicht, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand selbst oder durch Dritte auf Kosten des Mieters in jenen Zustand zu bringen sowie von Fahrnissen und Einrichtungsgegenständen räumen zu lassen.
- Endet das Mietverhältnis vor Ablauf von drei (3) Jahren, hat der Mieter dem Vermieter die Kosten des Neuausmalens des Mietgegenstandes durch einen dazu befugten Gewerbsmann (Malerbetrieb) zu ersetzen.
- .... ist nicht gestattet; ebenso nicht das Halten von Haustieren.
*Im Mietanbot wurde ein Bruttomietzins (inkl. BK und USt) von 929,20 Euro angegeben.
Im Mietvertrag sind die Kosten allerdings wie folgt aufgestellt:
(i) angemessener Hauptmietzins € 685,00
(ii) anteilige Betriebs- (einschließlich der Prämien für angemessene Versicherungen gegen Brand-, Haushalts-, Glas-bruch-, Haftpflicht-, Leitungswasser- und Korrosionsschäden sowie anderer Schäden, wie z.B. Glasbruch oder Sturmschäden) und Liftkosten von derzeit (als Akontozahlung) € 159,60
(iii) Heiz- und Warmwasserkosten von derzeit (als Akontozahlung) € 72,05
(i), (ii), (iii) und (iv) zusammen € 916,65
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zzgl gesetzlicher Umsatzsteuer laut Vorschreibung € 98,97
Gesamt inkl. USt € 1.115,62
Das stimmt mit den Angaben des Maklers in der Anzeige und im Mietanbot ganz und gar nicht überein.
Aus diesen Gründen werde ich den Mietvertrag nicht unterzeichnen. Ich bin jedoch auch nicht bereit, den Makler für seine Falschangaben zu bezahlen und frage mich, ob ein provisionsfreier Rücktritt in so einem Fall möglich ist.
Im Maklervertrag wird folgendes festgehalten:
Der Interessent wünscht ein vorzeitiges Tätigwerden (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung
eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Der Interessent nimmt zur Kenntnis, dass er bei
vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag,
Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.
Demnach hätte ich Pflicht zur Provisionszahlung erst nach Zustandekommen des Mietvertrags (was ja nicht der Fall sein wird) Bin ich somit von dieser Pflicht befreit - oder verstehe ich da etwas falsch?
Sind die o.a. "Gründe" dafür zulässig?