mietvertrag mietvorschreibung nachträglich ausgestellt bekommen (illegal vermietete geförderte Wohnung)

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zyzz24
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mietvertrag mietvorschreibung nachträglich ausgestellt bekommen (illegal vermietete geförderte Wohnung)

Beitrag von zyzz24 » 16.02.2021, 08:24

Liebe Jusliner

folgender Sachverhalt: 2 Personen haben aktuell für die Österreichische Staatsbürgerschaft über die MA35 angesucht. Es fehlt jedoch ein Mietvertrag von einem Zeitraum sowie die damalige Mietvorschreibung. (wird von der MA35 lückenlos verlangt). In diesem Zeitraum haben die 2 Personen in einer Wohnung gewohnt, die sich nachträglich als geförderte Wohnung herausgestellt hat(mit klarem Vermietverbot). Nun verweigert der ehemalige Vermieter die Ausstellung dieser Dokumente, da damals der Mietvertrag nur mündlich geschlossen wurde und er sich fürchtet da er weiß dass er die Wohnung nicht vermieten hätte dürfen. Beim Meldeamt waren unterschiedlichste Personen in der Wohnung gemeldet, was mir gezeigt hat dass er nicht nur einmal vermietet hat.

Primäres Ziel ist es diese Dokumente ausgestellt zu bekommen damit man den Staatsbürgerschaftsantrag vervollständigen kann.

wie kann man das nun schaffen, inwieweit ist er dazu gesetzlich verpflichtet derartige dokumente nachträglich auszustellen?

danke für eure antworten



alles2
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Re: mietvertrag mietvorschreibung nachträglich ausgestellt bekommen (illegal vermietete geförderte Wohnung)

Beitrag von alles2 » 16.02.2021, 11:43

Nach § 883 ABGB können Verträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen für eine schriftliche Ausführung, um etwaige (Klage-)Rechte durchsetzen zu können. Beim Mietvertrag gibt es keine Rechtsvorschrift für die schriftliche Ausführung.

In so einer Situation würde ich mich jedoch an ein Beratungszentrum für Migranten wenden. Die Leute sind meistens sehr kompetent und kennen alle Schmähs, weil sie es tagtäglich mit solchen Fällen zu tun haben. Während sich der Verein in OÖ "migrare" nennt, dürfte es in Wien "migrant" sein:

https://www.migrant.at/
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: mietvertrag mietvorschreibung nachträglich ausgestellt bekommen (illegal vermietete geförderte Wohnung)

Beitrag von MG » 16.02.2021, 11:45

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine derartige Bestätigung auszustellen.

Wenn die Betroffenen in der Wohnung gemeldet waren, dann wäre die Unterschrift des Unterkunftgebers zum Nachweis der "Unterkunftsnahme" also auf Deutsch des "tatsächlichen Einzugs" in die Wohnung auf dem Meldeformular notwendig gewesen. Dieses sollte man uU über die Behörde beschaffen können, dann hätte man auf diesem Weg den Nachweis.
RA Mag. Michael Gruner
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alles2
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Re: mietvertrag mietvorschreibung nachträglich ausgestellt bekommen (illegal vermietete geförderte Wohnung)

Beitrag von alles2 » 16.02.2021, 13:09

Oh man, hiermit bestätigt sich einmal mehr:
alles2 hat geschrieben:
14.02.2021, 13:41
Aber wenn wir schon dabei sind, packe ich die gängige Meinung aus, dass Akademiker weltfremd sind, im Alltag überfordert und keine Ahnung vom echten Leben haben. Ist nicht persönlich gemeint. Diese nicht pauschal geltenden Zeilen, die ich unlängst aus den Medien (TV) entnommen haben, geben das wieder, was ich hier immer wieder angedeutet habe.
Und wie sagten einst die Araber so trefflichst: "Du kannst scheißen gehen"! Ach ne, das stammt ursprünglich von einem anderen Menschentypus.
Es scheint hier irgendwie aktuell ein Trend zu sein, dass man meine Inhalte - in andere Worten verpackt - wiederholt. Oder es werden ausschweifend Themen behandelt, nach denen der Ratsuchende gar nicht gefragt hat. Das macht nicht nur die betroffenen Beiträge überflüssig, sondern zeigt auch auf, wie überflüssig die Meinung von Anwälten zu gewissen Themen sein kann, weil es diese Berufsgruppe dazu nicht braucht.

Da hat jemand wohl noch nie so einen Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft gesehen und weiß nicht, warum man einen Mietvertrag samt Mietvorschreibung möchte. Die Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsbehörde kann jederzeit eine Abfrage an das Meldeamt schicken und bekommt jede Information bezüglich der Aufenthaltsdauer. Es geht aber nicht darum, ob jemand ordentlich gemeldet war, sondern wie kreditwürdig jemand ist. Dabei werden die Einnahmen und Ausnahmen (oft der letzten 3 Jahre) gegenübergestellt. Und dazu braucht es unter anderem die Bestätigung über die Miethöhe. Die Republik sieht es eben nicht gern, wenn jemand auf staatliche Hilfe angewiesen ist (oder womöglich auch noch kriminell wird). Hingegen wird berücksichtigt, ob es unverschuldet war.

Wie gesagt, wendet Euch an die entsprechende Beratungsstelle, weil wir die persönlichen Verhältnisse nicht kennen und die Einsicht in die Unterlagen haben können. Und bevor wieder so Beiträge von Ahnungslosen kommen, möchte ich vorwegnehmen, dass viele Migranten behaupten, dass sie teilweise unentgeltlich bei irgendwelchen Angehörigen oder Bekannten gewohnt haben. Das wird sich wohl aufgrund der gemeldeten und nachweisbaren Adresse wohl kaum umsetzen lassen. Daher dies nur als Anregung, wenn man sich mit dem Vermieter absprechen möchte. Will man nicht riskieren, dass der er mit der Landesregierung oder dem Finanzamt Probleme bekommt und hat man nichts Schriftliches über die Miete in der Hand, sollte man als inhaltlichen Ersatz für den mündlichen Mietvertrag über eine eidesstaatliche Erklärung nachdenken. Das kann die Behörde anerkennen, muss es aber nicht. Daher redet darüber mit dem Migranten-Verein, welcher Weg am besten einzuschlagen wäre.
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MG
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Re: mietvertrag mietvorschreibung nachträglich ausgestellt bekommen (illegal vermietete geförderte Wohnung)

Beitrag von MG » 16.02.2021, 14:11

alles2 hat geschrieben:
16.02.2021, 13:09

Und wie sagten einst die Araber so trefflichst: "Du kannst scheißen gehen"! Ach ne, das stammt ursprünglich von einem anderen Menschentypus.
Mich dünkt, Ihr sprecht im Fieber !
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alles2
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Re: mietvertrag mietvorschreibung nachträglich ausgestellt bekommen (illegal vermietete geförderte Wohnung)

Beitrag von alles2 » 16.02.2021, 14:58

Solche Toiletten-Sprüche helfen genau niemanden weiter. Ich fiebere höchstens Deinem nächsten unqualifizierten Beitrag entgegen. Von Einsicht und Verständnis natürlich wieder keine Spur. Stattdessen im Verbund diffamieren und vom Thema ablenken, wenn man ertappt wird. Aber wenn gewisse Herrschaften wüssten, was im Hintergrund für Zusammenschlüsse stattgefunden haben. Bis dahin trinke ich gemütlich meine Kaffees und sehne den Momenten überflüssiger Beiträge entgegen, auch wenn man manchmal nachhelfen muss ^^
Wenn hier öffentlich gelacht wird, tun das längst andere um das zigfache. Aber pomali !
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Re: mietvertrag mietvorschreibung nachträglich ausgestellt bekommen (illegal vermietete geförderte Wohnung)

Beitrag von Mieter » 18.02.2021, 18:54

@alles2 und MG: Was ist das für eine Fehde, die ihr beiden da via Jusline austragt? Die Kommentare sind zwar (manchmal) lustig zu lesen, helfen aber in keiner Weise den jeweils vorangegangenen - ernst gemeinten - Fragen. Vielleicht könnt ihr beide das beim Fußball/auf der Blutwiese/via TV etc. austragen?

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Re: mietvertrag mietvorschreibung nachträglich ausgestellt bekommen (illegal vermietete geförderte Wohnung)

Beitrag von SK » 18.02.2021, 19:07

Ich glaube alles2 hat das Bedürfnis einen gewissen Minderwertigkeitskomplex auszutragen und hat es hier wohl besonders auf den Berufsstand der Rechtsanwälte abgesehen.

Mich würde es ja wirklich brennend interessieren, welche Erfahrungen er mit Rechtsanwälten gemacht hat. Ich würde ihm gerne den Weg öffnen weltoffen mit Anwälten umzugehen, das schafft er derzeit leider nicht.

alles2
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Re: mietvertrag mietvorschreibung nachträglich ausgestellt bekommen (illegal vermietete geförderte Wohnung)

Beitrag von alles2 » 18.02.2021, 19:56

Wenn Anwälte anfangen zu glauben, ist es nicht nur gewagt, sondern kann für den ein oder anderen auch richtig teuer werden! Selbst Richter maßen sich nicht an, über den Geisteszustand eines Beschuldigten zu beurteilen, und bestellen daher einen Sachverständigen. Anwälte vermitteln den Anschein, alles zu wissen, und machen sich gerne ein Bild von einem Menschen, den sie gar nicht kennen. Chapeau!

Ich habe mich bewusst zurückgehalten, um nicht auf die Frage eines Mitlesers einzugehen. Aber irgendwer war nach nur 17 Minuten einmal mehr ungehalten und konnte es einfach nicht lassen, mit den Sticheleien aufzuhören. Da ich diese öffentliche Äußerung nicht so stehen lassen kann, melde auch ich mich zu Wort. Ich muss mir ernsthaft die Frage stellen, ob es sich ein Anwalt in seiner Freizeit ernsthaft nötig hat, sich auf ein dermaßen niederschwelliges Niveau zu begeben ¿
Nicht überall, wo ein Senf landet, passt es auch!

Aber da sieht man mal wieder, wie hier für jemand Partei ergriffen wird, obwohl man selbst nicht angesprochen ist. Das verdeutlicht zunehmend die von mir hier oft zitierte "Alle gegen einen"-Mentalität. Während hier die psychische Komponente ins Spiel gebracht wird, sehe ich es anders und führe es darauf zurück, dass ich hier von Anwälten als "Fremdkörper" betrachtet werde. Sie haben es nicht gern, wenn man ihnen ins Handwerk "drainpfuscht".

Diese Masche von Anwälten ist mir nicht neu, weshalb es mich nicht verwundert. Ich war persönlich mal von einem Fall betroffen, als es um eine Entscheidung ging, ob Berufung gegen ein Urteil angemeldet werden soll. Wir nahmen uns Bedenkzeit und wir vereinbarten uns eine Frist, bis wann ich ihm diese mitteilen sollte. Leider hatte er sich dabei mit der Berechnung der Frist vertan, weil ein Wochenende dazwischen war. So wie vereinbart bestätigte ich die Berufung, die er weiterleitete .Das Gericht meinte aber, dass es verspätet sein. Und was macht der Anwalt? Er beantragte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und bemühte als Begründung meine Psyche. Das wurde von der nächsten Instanz abgelehnt, weil es seine Anwaltspflicht gewesen wäre, sich um die rechtzeitige Erledigung (durch Telefonie) zu kümmern. In weiterer Folge konnte und wollte niemand mehr weiterhelfen und das Urteil wurde rechtskräftig. Manche Anwälte sind echt falsche Hunde. Und dieser "SK" macht den Anschein, als würde er nicht sehr viel anders ticken: Sich keine Fehler eingestehen und die Schuld auf andere schieben!


PS vom 19.2.2021:
Nach dem nächsten theorielastigen und praxisfernen Beitrag (Stichwort PayPal) von "MG" einmal mehr:
alles2 hat geschrieben:
14.02.2021, 13:41
Aber wenn wir schon dabei sind, packe ich die gängige Meinung aus, dass Akademiker weltfremd sind, im Alltag überfordert und keine Ahnung vom echten Leben haben.
Nur zu gerne gestehen sich Anwälte ihre Mankos nicht ein und werden stattdessen persönlich. Austeilen können sie, aber nicht einstecken!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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