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Genossenschaftswohnung Kündigung zurückziehen

Verfasst: 14.02.2021, 01:38
von Toc
Liebe Forenteilnehmer,

Ich bräuchte bitte für folgenden Sachverhalt eure Hilfe:

Ich habe innerhalb der Genossenschaft die Wohnung getauscht und leider hat mir der Vormieter wichtige Informationen verschwiegen, bzw falsch dargestellt. Beispielsweise Schimmel, Lärm durch Nachbarn bis spät Nachts.

Im Moment befinde ich mich noch innerhalb der 3 monatigen Kündigungsfrist meiner alten Wohnung bei derselben Genossenschaft. Diese wurde noch an keinen neuen Mieter vergeben.

Ist es möglich die Kündigung der alten Wohnung zu widerrufen und die neue Wohnung zu kündigen und so quasi wieder zurückzutauschen?

Vielen Dank für eure Einschätzung.

LG Toc

Re: Genossenschaftswohnung Kündigung zurückziehen

Verfasst: 14.02.2021, 03:11
von alles2
Das Gesetz sieht zu voreiligen Kündigungen nichts vor und auf die Kündigungsfrist kannst Du Dich da schon gar nicht berufen. Die ordentliche Kündigung ist rechtswirksam, sobald diese dem Vermieter bereits zugegangen ist. Und weil ein Vertrag kaum einseitig rückgängig gemacht werden kann, kannst Du nur mit der Genossenschaft darüber reden und dabei hoffen, dass es selbst bis dahin noch keinen Nachmieter gefunden hat. Die Kündigungsfrist ist schließlich auch dafür gedacht, dass dem Vermieter die Möglichkeit einer nahtlos anknüpfenden Vermietung eingeräumt wird. Du kannst Dich rechtlich nicht darauf stützen, was Dir der vormalige Mieter unterschlagen haben könnte, solange es beim neuen Vertrag der Genossenschaft nichts zu beanstanden gibt (z.B. eine durch sie vorangegangene arglistige Täuschung).