Eigentum behalten trotz Genossenschaftswohnung?

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silmu
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Eigentum behalten trotz Genossenschaftswohnung?

Beitrag von silmu » 13.02.2021, 10:36

Hallo!

Ich stehe vor folgender Situation:

Ich darf mit meiner Partnerin in eine geförderte 3 Zi-Genossenschaftswohnung einziehen, wir stehen vor der Vertragsunterzeichnung (alle Voraussetzungen wurden erfüllt).
Nun wurde uns eine Verzichtserklärung übermittelt, in der steht, dass vorherige Wohnsitze aufgegeben werden müssen (versteht sich) und eine vorhandene Eigentumswohnung verkauft werden muss, grundbücherlich bestätigt.

Diese Eigentumswohnung (sie ist zu klein und erfüllt somit nicht mehr den Wohnbedarf) soll aber vermietet werden, um so auch die künftige Miete zu unterstützen.

WENN ich die Wohnung verkaufe: ist es legal, an einen Verwandten zu verkaufen?
Wäre eine Miteigentumsübertragung auch effektiv? (meine Mutter zB)

Oder kann ich mit der Genossenschaft reden und die Situation erklären und hoffen, dass ich nicht verkaufen muss?


Vielen Dank für die Hilfe!!

SiLmu



alles2
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Re: Eigentum behalten trotz Genossenschaftswohnung?

Beitrag von alles2 » 13.02.2021, 13:53

Du könntest das mit dem Amt der Landesregierung Deines Bundeslandes klären, das die Wohnbauförderung vergibt, und es davon überzeugen, dass der dringende Wohnbedarf trotz der Eigentumswohnung besteht. Viele zukünftige Bewohner einer gemeinnützigen Wohnung argumentieren, dass man durch die Arbeit auf diese angewiesen sei, weil die eigene Wohnung aufgrund der Distanz nicht zumutbar wäre und die Partnerschaft sonst darunter leiden würde.

An wen Du Deine Wohnung verkaufst, ist völlig irrelevant. Es geht um Deine persönlichen vermögensrechtliche Verhältnisse und Deinem/Eurem Einkommen. Beim Miteigentum sehe ich auch keine Hindernisse, sofern aus der Benützungsvereinbarung so Sachen zu entnehmen sind wie, dass die Wohnung nur z.B. von Deiner Mutter bewohnt werden darf. Bitte beachte, dass man eine geförderte Wohnung eventuell abgeben müsste, wenn es zu einem Erbschaftsfall kommen sollte!
Zuletzt geändert von alles2 am 13.02.2021, 22:19, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

silmu
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Re: Eigentum behalten trotz Genossenschaftswohnung?

Beitrag von silmu » 13.02.2021, 17:23

Danke für die Antwort!

Die Eigentumswohnung befindet sich genau wie die Genossenschaftswohnung in Wien, das Entfernungsargument hilft hier leider nicht.

Ich habe im Mietrechtsgesetz nachgelesen, da finden sich keine Hinweise darauf, dass Verwandte die Wohnung nicht kaufen dürfen. Bin mir aber nicht sicher, weil ich meine, das doch irgendwo anders gelesen zu haben.

Gibt es hier Juristen, die sich auf Genossenschaftsrecht / Mietrecht spezialisiert haben?
Ich glaube ich bräuchte Fachberatung... ;-)

schanzenpeter
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Re: Eigentum behalten trotz Genossenschaftswohnung?

Beitrag von schanzenpeter » 13.02.2021, 20:10

Nicht nur das Mietrech, sondern das Wiener Wohnbauförderungsgesetz käme zur Anwendung: Auszug: § 11.
(1) Geförderte Wohnungen dürfen nur von begünstigten Personen in Benützung genommen werden. Begünstigt ist eine Person
1.
welche die erweisliche oder aus den Umständen hervorgehende Absicht hat, ausschließlich die geförderte Wohnung zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig zu verwenden.

Binn kein Jurist und kann daher nicht beurteilen, ob man die nichtbenützte geförderte Eigentumswohnung behalten darf.
Über den Verkauf an Verwandte hat alles2 bereits geschrieben.

alles2
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Re: Eigentum behalten trotz Genossenschaftswohnung?

Beitrag von alles2 » 13.02.2021, 22:35

Ist das mit der "geförderte Eigentumswohnung" ein Versehen?

Auch mir ist oben ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen, welcher nun korrigiert wurde. Bei "..., dass die Wohnung nur z.B. von Deiner Mutter bewohnt werden darf." stand vorher "Wohnung" statt "Mutter".

An den Ratsuchenden:

Und was spricht dann dagegen, wenn Du bei der Wiener Landesregierung nachfragst? Probiere es bei Gelegenheit mal hier:

https://www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle/index.html

Das mit dem Job war nur ein Beispiel, warum man die Wohnbedürftigkeit erklären könnte. Nachdem ich Dich nicht kenne, könnte das ja auch zutreffend sein. Auf der anderen Seite gibt es Leute, die mit Vorwänden arbeiten oder denen man etwas zu ihrem Glück verhelfen kann. Wie auch immer. Freilich kannst Du auch nur den von Dir genannten Grund anführen.
Zuletzt geändert von alles2 am 16.03.2021, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.
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silmu
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Re: Eigentum behalten trotz Genossenschaftswohnung?

Beitrag von silmu » 16.02.2021, 13:21

Danke für Eure Antworten!

Mein Fazit nach Rücksprache mit einem Anwalt und Tipp für künftige Problembären:

- Meldeadresse vor Bewerbung ändern, dann hat man kein Problem.

- Eigentumswohnung muss nun veräußert werden und darf aber auch an Verwandte geschenkt werden. Notarielle Beglaubigung ist notwendig, Grundbuchänderung ebenso.

.... Hätt ich das mal vorher gewusst!!

Aber Gott sei Dank ist es die neue Wohnung wert, das auf uns zu nehmen... :-)

Auf Wiederlesen!

alles2
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Re: Eigentum behalten trotz Genossenschaftswohnung?

Beitrag von alles2 » 16.02.2021, 15:43

Danke für die Nachreichung, auch wenn es noch nicht Deine Fragen beantwortet hat. Du hattest ja konkrete Vorstellungen und wolltest wissen, ob diese praktikabel sind. Die Suche nach alternative Möglichkeiten hattest Du nach meinem Wissen nicht anklingen lassen. Wenn Du nun die Schenkung vorziehst, decken sich die Angaben mit § 943 ABGB.

Für all jene, die so ein Problem anders lösen wollen, können Kontakt mit der Amtsrätin Kiraly von MA50 Dezenat 2 (Schlichtungsstelle für Wohnrechtangelegenheiten) herstellen. Sie ist für die Bezirke 1-10, 12-19 und 21 zuständig. Die Telefonnummer lautet 01/4000-74538.
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MG
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Kontaktdaten:

Re: Eigentum behalten trotz Genossenschaftswohnung?

Beitrag von MG » 16.02.2021, 20:26

Und für alle, die mit der für Wohnbauförderungen des Landes Wien WIRKLICH zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen möchten, empfehle ich, nicht die (dafür unzuständige) Schlichtungsstelle zu behelligen, sondern sich an die dafür zuständige "Gruppe Neubauförderung" zu wenden:

Kontakt
Callcenter der Gruppe Neubauförderung
Telefon: +43 1 4000-74840, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Fax: +43 1 4000 99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Eigentum behalten trotz Genossenschaftswohnung?

Beitrag von alles2 » 16.02.2021, 23:27

Von dort wird man auch nur an die jeweilige Ansprechperson weiterverbunden. Ich gelangte dort auch nur über die Durchwahl 3 (förderungsrechtliche Angelegenheiten) endlich zu der entsprechenden Information. Daher ist es im Prinzip wirklich egal, wo man bei der MA50 anruft. Hatte vor einiger Zeit selbst wegen einem ähnlichen Fall mal bei der Zentrale angerufen und dort wurde ich an die Schlichtungsstelle verwiesen, die mir damals weiterhelfen konnte. Wegen der hiesigen Sache rief ich am Montag an. Da wollte man nicht nur wissen, um welchen Bezirk es sich handelt, sondern meinte auch, dass es mit der Juristin (Amtsleiterin) zu klären wäre, dem ich auch nachkam. Sie hat mir kompetente Auskunft gegeben und keine Zweifel daran gelassen, dass man es eigentlich nicht mit wem anderen klären bräuchte.
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