Übernahme Hauptmietvertrag

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Mieter
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Übernahme Hauptmietvertrag

Beitrag von Mieter » 11.02.2021, 18:10

Ich lebe mit meinen beiden Töchtern (15 + 19) seit 2003 in einer Genossenschaftswohnung. Hauptmieter ist mein Ex-Lebensgefährte und Vater der Kinder, dieser ist 2018 nach unserer Trennung ausgezogen, für meine Töchter und mich ist die Wohnung Hauptwohnsitz, laufende Kosten wie Miete etc. zahle ich. Nun möchten wir, dass ich als Hauptmieterin endlich die Wohnung , also den Mietvertrag übernehme, was lt. Gesetzeslage offenbar nur für eine der Töchter möglich ist da wir nicht verheiratet waren und die Lebensgemeinschaft nicht eingetragen ist.
Dazu kommt, dass vor 7 Jahren in einem Zimmer eine Rigips-Wand von uns errichtet wurde um ein zusätzliches Kinderzimmer zu erhalten.
Die Angst meines Ex-Partners ist nun, dass die Genossenschaft im Zuge eines eventuellen Hauptmieterwechsels eine Besichtigung veranlasst und den Rückbau der Wand verlangt - obwohl meine Töchter und ich weiter in der Wohnung verbleiben werden (zumindest die jüngere der beiden noch einige Zeit). Auch möchte diese unbedingt immer in dieser Wohnung bleiben.
Meine Bedenken sind, dass ich selbst nun absolut nicht abgesichert bin: Mein Ex ist immer noch Hauptmieter, kann also jederzeit Zutritt einfordern, kann andererseits nirgends anders Hauptmieter sein, mir gehört gar nichts. Wie kann man eine vernünftige Lösung finden?
Vielen Dank im Voraus für Inspiration, wie es nun weitergehen kann.



Olinda
Beiträge: 14
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Re: Übernahme Hauptmietvertrag

Beitrag von Olinda » 22.04.2021, 23:58

Was konkret ist mit deinem Ex-Freund nun besprochen?
Für mich klingt es so, als hätte er die Wohnung an dich untervermietet - gänzliche Weitergabe - mit mündlicher Absprache, also ein mündlicher Mietvertrag. Oder habt ihr eine schriftliche Vereinbarung getroffen? Du zahlst ja auch die Miete. An wen überweist du diese?
Für mich als MRG interessierter Laie wäre es interessant zu wissen, ob deine Wohnung dem MRG ganz oder teilweise unterliegt, oder in den Vollausnahmebereich fällt.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Übernahme Hauptmietvertrag

Beitrag von alles2 » 23.04.2021, 02:14

Bei Genossenschaftswohnungen gelten die Bestimmungen des Wohn­ungs­ge­mein­nützig­keits­ge­setz­es (WGG), bei der es einige Überschneidungen mit dem Mietrechtsgesetz (MRG) gibt, sodass die Wohnungen aus rechtlicher Sicht gerne mal als in dessen Vollanwendungsbereich betrachtet werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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