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Befristungsabschlag im Teilanwendungsbereich?

Verfasst: 11.02.2021, 09:11
von melando
Hallo,

gilt der Befristungsabschlag von 25% auf die Miete auch im Teilanwendungsbereich? Müsste ich als Vermieter im Mietvertrag festhalten, dass bei einer 3jährigen Befristung der Befristungsabschlag berücksichtigt wurde, wenn ich vermeiden will, dass der Mieter im Nachhinein eine Rückzahlung verlangt?

LG, melando

Re: Befristungsabschlag im Teilanwendungsbereich?

Verfasst: 11.02.2021, 10:45
von MG
Wenn das betreffende Objekt gem. § 1 Abs. 4 oder 5 MRG von der Mietzinsbildung ausgenommen ist, dann gilt auch nicht der Befristungsabschlag. Dieser ist ja in § 16 Abs 7 geregelt, wobei die Anwendung von § 16 nach den Absätzen 4 und 5 des § 1 ausgeschlossen wird.