Ist lebenslanges Wohnrecht bei Verstoß kündbar?

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Herrmüller
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Ist lebenslanges Wohnrecht bei Verstoß kündbar?

Beitrag von Herrmüller » 07.02.2021, 16:18

Liebe Community,

Ich habe eine interessante Situation. Ich schreibe in der Ich-Form zur leichteren Lesbarkeit. Folgende Situation: ich habe eine Wohnung vererbt bekommen, in der mein Onkel, lebenslanges Wohnrecht (Im Grundbuch eingetragen uns per Notar bestätigt) hat. Mein Onkel hat mich gefragt, ob er die Wohnung vermieten darf, da er sich ein paar Monate im Ausland befindet. Ich habe ihm gesagt, dass er sie NICHT vermieten darf. 2 Monate später bin ich in die Wohnung gefahren da ich von der Hausverwaltung eine Information bekommen habe, das es ein Problem mit der Mieterin gibt. Verwundert bin ich hingefahren und habe festgestellt das mein Onkel die Wohnung an eine 17 jährige Studentin vermietet hat (natürlich schwarz ohne irgendein schriftliches Dokument). Die Studentin war natürlich massiv irritiert da sie glaubte er jst der Inhaber der Eigentumswohnung. Aber sie hat sich mit ihm ausgemacht bis Ende des Jahres drin zu bleiben und das will sie auch machen.

3 Fragen:

1) ich möchte die Studentin aus der Wohnung entfernen lassen (reicht hier eine Anzeige bei der Polizei, da es ja keine Verträge etc gibt)?

2) Kann ich meinem Onkel das lebenslange Wohnrecht entziehen lasssen, aufgrund dieses Rechtsverstoßes?

3) Mit welchen Strafen kann er rechnen?

Viel Spaß beim diskutieren 😊



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Ist lebenslanges Wohnrecht bei Verstoß kündbar?

Beitrag von alles2 » 07.02.2021, 19:50

Unter § 521 ABGB ist festgehalten, dass nur der Dienstbarkeitsberechtigte die Wohnung benutzen darf, wenn das Servitut (Wohnrecht) als Gebrauchsrecht bestimmt ist. Eine Vermietung darf auch entsprechend § 511 ABGB bei einem vorhandenen Fruchtgenussrecht erfolgen.

Angenommen beim Onkel handelt es sich nicht um einen Fruchtnießer (auch Nutznießer oder Nießbraucher genannt), dann kann das Wohnungsgebrauchsrecht durch seinen Verzicht oder durch dessen Ableben (§ 529 ABGB) aufgelöst werden. Ansonsten könnte die Kündigung über den gerichtlichen Klagsweg durchgesetzt werden. Das wird aber unter diesen Umständen nicht leicht, da im Abwägungsprozess die dingliche Bindung berücksichtigt werden würde und der Vorfall durch eine untragbar gewordene Lage das Miteinander verleidet haben sollte. Sprich, der Verstoß müsste schon gravierend sein, damit das Wohnrecht durch ein Richter erlischt. Das wäre die einzige Strafe, die mir einfällt, wenn sonst kein Schaden (durch schonungslose Nutzung des Wohnobjektes) entstanden ist.

Gegen die Studentin könntest Du mit einer Räumungsklage vorgehen, wobei Du sie vorher unter Klagsandrohung mahnen solltest, die Wohnung unter einer schicklichen Frist zu verlassen. Wüsste nicht, was die Polizei da machen kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Olinda
Beiträge: 14
Registriert: 21.04.2021, 09:04

Re: Ist lebenslanges Wohnrecht bei Verstoß kündbar?

Beitrag von Olinda » 23.04.2021, 19:38

Vermietung an Minderjährige? Ist das Mädchen selbsterhaltungsfähig oder haben seine Eltern die Zustimmung erteilt? Wenn nicht, sollte der mündliche Mietvertrag "schwebend unwirksam" sein. Lass uns wissen, wie das ausgegangen ist.

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