Ist lebenslanges Wohnrecht bei Verstoß kündbar?
Verfasst: 07.02.2021, 16:18
Liebe Community,
Ich habe eine interessante Situation. Ich schreibe in der Ich-Form zur leichteren Lesbarkeit. Folgende Situation: ich habe eine Wohnung vererbt bekommen, in der mein Onkel, lebenslanges Wohnrecht (Im Grundbuch eingetragen uns per Notar bestätigt) hat. Mein Onkel hat mich gefragt, ob er die Wohnung vermieten darf, da er sich ein paar Monate im Ausland befindet. Ich habe ihm gesagt, dass er sie NICHT vermieten darf. 2 Monate später bin ich in die Wohnung gefahren da ich von der Hausverwaltung eine Information bekommen habe, das es ein Problem mit der Mieterin gibt. Verwundert bin ich hingefahren und habe festgestellt das mein Onkel die Wohnung an eine 17 jährige Studentin vermietet hat (natürlich schwarz ohne irgendein schriftliches Dokument). Die Studentin war natürlich massiv irritiert da sie glaubte er jst der Inhaber der Eigentumswohnung. Aber sie hat sich mit ihm ausgemacht bis Ende des Jahres drin zu bleiben und das will sie auch machen.
3 Fragen:
1) ich möchte die Studentin aus der Wohnung entfernen lassen (reicht hier eine Anzeige bei der Polizei, da es ja keine Verträge etc gibt)?
2) Kann ich meinem Onkel das lebenslange Wohnrecht entziehen lasssen, aufgrund dieses Rechtsverstoßes?
3) Mit welchen Strafen kann er rechnen?
Viel Spaß beim diskutieren
Ich habe eine interessante Situation. Ich schreibe in der Ich-Form zur leichteren Lesbarkeit. Folgende Situation: ich habe eine Wohnung vererbt bekommen, in der mein Onkel, lebenslanges Wohnrecht (Im Grundbuch eingetragen uns per Notar bestätigt) hat. Mein Onkel hat mich gefragt, ob er die Wohnung vermieten darf, da er sich ein paar Monate im Ausland befindet. Ich habe ihm gesagt, dass er sie NICHT vermieten darf. 2 Monate später bin ich in die Wohnung gefahren da ich von der Hausverwaltung eine Information bekommen habe, das es ein Problem mit der Mieterin gibt. Verwundert bin ich hingefahren und habe festgestellt das mein Onkel die Wohnung an eine 17 jährige Studentin vermietet hat (natürlich schwarz ohne irgendein schriftliches Dokument). Die Studentin war natürlich massiv irritiert da sie glaubte er jst der Inhaber der Eigentumswohnung. Aber sie hat sich mit ihm ausgemacht bis Ende des Jahres drin zu bleiben und das will sie auch machen.
3 Fragen:
1) ich möchte die Studentin aus der Wohnung entfernen lassen (reicht hier eine Anzeige bei der Polizei, da es ja keine Verträge etc gibt)?
2) Kann ich meinem Onkel das lebenslange Wohnrecht entziehen lasssen, aufgrund dieses Rechtsverstoßes?
3) Mit welchen Strafen kann er rechnen?
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