Losungswort Kautionssparbuch

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MikeCamillo
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Losungswort Kautionssparbuch

Beitrag von MikeCamillo » 06.02.2021, 00:52

Hallo.

Ich habe eine für mich recht verzwickte Situation.
Vor ca. 2,5 Jahren bin ich auch einem mir vermieteten Haus ausgezogen. Beim Einzug wurde eine Kaution in höhe von 5000 Euro auf einem Sparbuch mit Losungswort übergeben. Beim Auszug hat der Vermieter mir die restliche Kaution (Es wurde ein Abzug für Betriebskosten geltend gemacht) in Bar ausbezahlt. Das Auflösen des Sparbuchs lehnte er, aus welche Gründen auch immer ab.

Im Mietvertrag wurde das Sparbuch nicht erwähnt nur das eine Kaution in höhe von 5000 Euro hinterlegt wurde.

Jetzt nach 2,5 Jahren erhalte ich ein Schreiben in dem der Vermieter die Herausgabe des Losungsworts verlangt. Leider habe ich auch nach längeren Suchen dieses nicht mehr gefunden. Da ich den Vermieter nur zu gut kennen gelernt habe, Es gab da einige Probleme mit Zugänglichkeit zu mit vermieteten Nebenräumen die anschließend versperrt wurden, Eigentum des Vermieters wurde nicht vom Grundstück geräumt etc, vermute ich hier nichts gutes.

Kann der Vermieter da noch etwas rechtlich geltend machen ? Wie sollte ich auf dieses Schreiben reagieren? Auch im Betracht dessen das ich das Losungswort für das Sparbuch nicht mehr habe.

Vielen Dank für die Hilfe.

lg



alles2
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Re: Losungswort Kautionssparbuch

Beitrag von alles2 » 08.02.2021, 03:02

Der Vermieter hat Dir den restlichen Betrag im guten Glauben ausgehängt, auf das Sparbuchgeld uneingeschränkt gelangen zu können. Nun hat er feststellen müssen, dass dem wohl nicht so ist. Kommt von Dir nicht das Losungswort, wäre es nur fair, wenn der Vermieter den bar bezahlten Betrag wieder zurückbekommen würde, während Du das Mietkautionssparbuch ausgehändigt bekommst. Schließlich ist es nicht sein Verschulden, dass Du das Passwort verschlampt hast. Freilich kann man es auch anders sehen, da sich der Vermieter mit der Übernahme ohne Losungswort einverstanden erklärt haben dürfte. Vielleicht hat er nach der Mietvertragskündigung das Mietkautionskonto aus Gründen etwaiger Zinsen nicht gleich auflösen wollen, obwohl diese genau genommen Dir zustehen würden. Sicher kann er vor Gericht ziehen und das Losungswort einklagen, solltest Du unnachgiebig sein. Wie erfolgsversprechend das wäre, vermag ich nicht zu beurteilen.

Eine ähnliche Situation hatten wir schon hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=2615

Zwei Wochen später ging es so weiter:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=2622
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MG
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Re: Losungswort Kautionssparbuch

Beitrag von MG » 08.02.2021, 13:24

Zuerst würde ich mit der Bank, bei der Sie das Sparbuch eröffnet hatten, abklären, ob und ggf. in welcher Form Sie auch ohne Losungswort den erlegten Betrag beheben könnten. Wenn Sie sich zB bei der Eröffnung legitimiert hatten, es Unterschriftsproben von Ihnen gibt usw., dann gibt es da wahrscheinlich Möglichkeiten, das Geld heraus zu bekommen, auch wenn man das LW nicht mehr weiß.

Wenn dem so ist, dann könnte man sich mit dem Vermieter gemeinsam einen Termin bei der Bank Ausmachen, wo er das Sparbuch mitnimmt, Sie den Betrag abheben und ihm aushändigen.

Lassen Sie uns wissen, wie das gelöst werden konnte.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Losungswort Kautionssparbuch

Beitrag von alles2 » 08.02.2021, 14:30

Der gute Vorschlag ist definitiv möglich. Wenn einem das Losungswort nicht mehr einfällt, gibt die Bank Tipps, damit man vielleicht doch noch darauf kommt. Will das nicht und nicht gelingen, verlangt die Bank zumindest den Ausweis und vergleicht es mit jenem, welches das Institut im Rahmen der Sparbucheröffnung als Kopie im System hinterlegt hat. Dann bekommt man auch das Losungswort von der Bank. Ohne Sparbuch oder die Nennung der Sparbuchnummer wird das aber bei einem Betrag bis 14.999 Euro wegen dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz nicht möglich, weil es aufgrund der fehlenden Legitimierung im System nicht mit dem Namen des Sparbuchinhabers aufscheint.

Es stellt sich die Frage, warum der frühere Vermieter das Sparbuch nicht auflösen wollte/will. Zudem möchte er wohl nicht jedesmal mit dem damaligen Mieter bei der Bank antanzen, wenn es darum geht, irgendwelche Beträge abzuheben. Ob der Sparbuchinhaber auch tatsächlich das Losungswort aus der Hand geben möchte, auch wenn er könnte, ist eine andere Frage. In der Praxis, und das wird auch hier so empfohlen, macht man das nicht. Allerdings erhält man bei der Mietvertragsauflösung üblicherweise auch das Sparbuch zurück. Warum das der Mieter nicht wollte und sich die Kaution stattdessen bar auszahlen ließ, erschließt sich mir nicht. Daher mein Ansatz, sich "des Biacherl" wieder (gegen Bares) zurückzuholen, zumal man ohne dem normalerweise bei der Bank eh nicht weit kommt.
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MikeCamillo
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Re: Losungswort Kautionssparbuch

Beitrag von MikeCamillo » 09.02.2021, 20:51

Danke für die Antworten und Hilfe.

Also es war damals bei der Übergabe des Hauses so das der Vermieter das Sparbuch nicht herausgeben wollte.
Ich als Mieter bekam dann nach den Abzügen (Betriebskosten etc.) den Betrag bar. Der Vermieter hat von mir das Losungswort für das Sparbuch erhalten ( Auch schon bei der Übergabe des Sparbuchs am Anfang des Mietverhältnis). Danach war dann Funkstille und ich habe seit dem nichts mehr gehört.

Ich werde einfach vorschlagen gemeinsam zur Bank zu gehen und schauen was dabei raus kommt.

Danke.

Mieterbieter
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Re: Losungswort Kautionssparbuch

Beitrag von Mieterbieter » 03.02.2022, 11:07

Hallo,
das klingt teilweise verzwickt. Leider liest man es häufiger, dass es um Streitigkeiten oder Probleme bezüglich der Mietkaution geht. Mit einer Mietkautionsversicherung umgeht man solche Probleme und auch muss kein Kautionssparbuch angelegt werden. Hat da jemand Erfahrungen mit? Grüsse

alles2
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Re: Losungswort Kautionssparbuch

Beitrag von alles2 » 03.02.2022, 23:01

Bin mir gerade nicht sicher, ob das schlechte Werbung sein soll. Einen wirklichen Vorteil kann ich für den Mieter nicht erkennen, außer er kann selbst nicht rechtzeitig (über sein Umfeld oder der Bank) die Kaution zusammenkratzen. Einen Mieterschutz gibt es kaum. Und sollte es zu Komplikationen kommen, stellt sich dann die Frage, ob man sich die Versicherung oder den Vermieter zur Brust nimmt. Ist nun mal so, je mehr Unternehmen oder Personen ihre Finger im Spiel haben. Auch sollte man sich vor vielen Online-Angeboten hüten.
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Mitti
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Re: Losungswort Kautionssparbuch

Beitrag von Mitti » 22.04.2022, 09:28

Als Alternative zu einer Mietkaution wäre eine <a href="https://www.gocaution.ch/de/mietkautionsversicherung">Mietkautionsversicherung</a>
sicher in dieser Situation.

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