Angeblicher Kontaktversuch eines Notdienstes

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hugoM
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Angeblicher Kontaktversuch eines Notdienstes

Beitrag von hugoM » 04.02.2021, 11:07

Hallo!

Angenommen, ein Mieter entdeckt einen Wasserschaden, den er seinem Vermieter meldet. Der Vermieter beauftragt den Notdienst. Der Notdienst erscheint nicht (kein Klopfen, Klingen, oder Anruf auf der Telefonnummer, die dem Notdienst bekannt ist). Darf der Notdienst dann trotzdem eine Rechnung stellen? Und darf der Vermieter den Rechnungsbetrag an den Mieter weiter reichen?
Schließlich wurde keine Leistung erbracht.

Danke schon im Vorraus!



alles2
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Re: Angeblicher Kontaktversuch eines Notdienstes

Beitrag von alles2 » 04.02.2021, 13:01

Ohne zu wissen, was und wo der Schadensursprung war, kann man das nicht sagen. Und auf der Rechnung werden wohl auch irgendwelche Positionen angeführt sein.

Der Mieter kann zur Haftung herangezogen werden, wenn er der Verursacher ist. Ist grundsätzlich kein Problem, da dieser es an die Hausrats- und Haftpflichtversicherung weitergeben kann.
Wenn es nicht auf Dich zurückzuführen ist und Du den Schaden durch Zufall entdeckt hast und es daher gemeldet wurde, sollte der Vermieter eigentlich die Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen.
War der Schaden nicht vorhersehbar oder liegt keine grobe Fahrlässigkeit oder gar Eigenverschulden vor, sollten die Kosten gedeckt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

hugoM
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Re: Angeblicher Kontaktversuch eines Notdienstes

Beitrag von hugoM » 04.02.2021, 15:46

Danke für die Antwort!

Nur um sicher zu gehen, dass ich das richtig verstehe:
Angenommen die Ursache für den Schaden ist eine rissigen Silikondichtung bei der Badewanne / Dusche.
Auf der Rechnung würde demnach wohl eher nur sowas wie "Versuch der Kontaktaufnahme" stehen.
Kann der Vermieter dennoch dem Mieter diesen "vergeblichen Versuch der Kontaktaufnahme" in Rechnung stellen, obwohl es keinen Nachweis darüber gibt, dass er überhaupt statt fand?
Oder müsste der Vermieter irgendwie erst einen Nachweis für besagten Versuch liefern?

alles2
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Re: Angeblicher Kontaktversuch eines Notdienstes

Beitrag von alles2 » 04.02.2021, 16:45

Es ist irgendwie mühselig, über hypothetische Fälle zu diskutieren.
Wenn eine Reparatur in Auftrag gegeben wurde, aber niemand anzutreffen war, können durchaus Fahrt- oder Notdienstkosten in Rechnung gestellt werden, ohne dass eine Arbeitszeit angefallen ist. Die Bezeichnung der Pauschalen oder Zuschläge auf der Rechnung kann je nach vorgefundene Situation unterschiedlich ausfallen.
Auch das Telefonat mit dem Vermieter kennen wir nicht. Wenn er mit der Bestellung eines Handwerkers beauftragt wurde und es Dir in Rechnung gestellt wurde, weil der Schaden von Dir verschuldet wurde, sehe ich da keine Bedenken. Ansonsten müsstest Du ihn davon überzeugen, dass er einer falschen Annahme unterliegt.

Ich wüsste nicht, warum ein Handwerker eine Rechnung ausstellen sollte, ohne vor Ort gewesen zu sein. Er hat schließlich ein berechtigtes Interesse, Leistung zu erbringen, da er ja daran verdient. Wenn der Auftraggeber zwischenzeitlich den Schaden selbst behoben haben sollte und deshalb niemanden reingelassen hat, oder weil man eine erschreckend hohe Rechnung bekommen hat, kann die Firma nichts dafür. Das nur als Hinweis, weil nicht alles stimmig klingt.
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hugoM
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Re: Angeblicher Kontaktversuch eines Notdienstes

Beitrag von hugoM » 04.02.2021, 18:12

Verzeihung, mir wurde empfohlen in diesem Forum eher hypothetisch zu bleiben.

Also nochmal: Wegen einer defekten Silikondichtung habe ich Vermieter am Abend angerufen, der den Notdienst bestellt hat (zu dem Zeitpunkt war mir die Schadensursache noch nicht bekannt)
1,5 Stunden später rufe ich erneut beim Vermieter an um meinen Fund bezüglich Silikondichtung mitzuteilen. "Notdienst ist schon bestellt" kam als Antwort.
Notdienst kam nicht. Am nächsten Tag rufe ich in der Früh wieder an um zu erfahren dass der Notdienst doch gestern mit dem 2. Anruf storniert wurde.

Nun, ein halbes Jahr später, will mir der Vermieter die Rechnung vom Notdienst auf meinen nächsten Mietzins aufrechnen, mit der Begründung, dass der Notdienst ca 30 min nach meiner Meldung (dh ca 1 Stunde vor meinem 2. Anruf) vergeblich versucht hat mich zu erreichen.
Gestrige Auskunft vom Vermieter ergab auch, dass entgegen der Aussage aus dem 3. Telefonat der Notdienst nie storniert wurde.

Was mich nun einfach wundert ist, dass der Notdienst mich nicht am Handy angerufen hat oder am nächsten Tag erneut versucht hat. Der Notdienst wusste nur dass es sich um einen Wasserschaden handelt. Hier den Mieter so im Stich zu lassen und trotzdem eine Rechnung ausstellen, verwundert mich doch sehr.

alles2
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Re: Angeblicher Kontaktversuch eines Notdienstes

Beitrag von alles2 » 04.02.2021, 19:32

Mich würde interessieren, was der Vermieter entgegnet, wenn Du ihm gegenüber Dein Unverständnis über die oktroyierte Übernahme der Rechnung äußerst. Außerdem:

Und was wurde bei dem ersten Telefon mit dem Vermieter alles gesagt bzw. wie wurde der Schaden beschrieben?
Was wurde als Ursache für den Wasserschaden genannt, bevor Du das mit den Silikonfugen entdeckt hattest?
Wurdest mit Dir abgesprochen, ob der Notdienst bestellt werden soll?
Hatte er Dich damals darauf hingewiesen, dass dessen Bestellung mit Kosten für Dich verbunden wäre?

Für mich klingt es vorerst so, als müsste der Vermieter eigentlich dafür aufkommen, da die Behebung von Schäden bei normaler Abnutzung innerhalb des Mietgegenstandes durch die Miete gedeckt ist. Aber wer weiß! Denn findet § 8 MRG Anwendung, hat der Mieter nicht nur die Wohnung instandzuhalten und zu warten, sondern könnte er sehr wohl zur Verantwortung gezogen werden, wenn er dieser Pflicht nicht nachgekommen ist oder es ihm möglich gewesen wäre, einen drohenden Schaden rechtzeitig zu melden.
Mit welchem Datum wurde denn die Rechnung versehen?
Handelt es sich um eine Genossenschaftswohnung?
Was sieht der Mietvertrag hinsichtlich Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten vor?
Und weißt Du, wann das Gebäude erbaut wurde?
Wie wurde der Schaden eigentlich behoben?
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hugoM
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Re: Angeblicher Kontaktversuch eines Notdienstes

Beitrag von hugoM » 06.02.2021, 13:36

> Mich würde interessieren, was der Vermieter entgegnet, wenn Du ihm gegenüber Dein Unverständnis über die oktroyierte Übernahme der Rechnung äußerst.

Habe ich bereits per email versucht. Mein Unverständnis wurde ignoriert, und ich wurde erneut darauf hingewiesen dass der Notdienst versucht hat mich mehrmals zu erreichen (von dem ich nichts mitbekommen hatte), und mir das nun in Rechnung gestellt wird.


> Und was wurde bei dem ersten Telefon mit dem Vermieter alles gesagt bzw. wie wurde der Schaden beschrieben?

Mein Nachbar unter mir hat gelbe Flecken an seiner Decke beschrieben. Zunächst hatte ich gar keine Möglichkeit unter meine Badewanne zu sehen, da es recht mühsam war diese Abdeckung zu entfernen.


> Was wurde als Ursache für den Wasserschaden genannt, bevor Du das mit den Silikonfugen entdeckt hattest?

Gemeldet habe ich nur dass höchst wahrscheinlich ein Wasserschaden bei mir bereits beim Nachbarn unter mir sichtbar ist.


> Wurdest mit Dir abgesprochen, ob der Notdienst bestellt werden soll?

Abgesprochen ist zu viel gesagt. Ich würde sagen dass ich darüber informiert wurde.


> Hatte er Dich damals darauf hingewiesen, dass dessen Bestellung mit Kosten für Dich verbunden wäre?

Ja, eben leider in genau diesem Fall, eben wenn es sich um eine defekte Silikonfuge handelt und der Notdienst diese repariert kommen auch kosten auf mich zu. Da ich allerdings keine Ahnung von der Schadensursache hatte, war es mir erst mal wichtiger dass der Schaden überhaupt behoben wird.


> Mit welchem Datum wurde denn die Rechnung versehen?

Gleiches Datum wie ich den Schaden gemeldet habe. Auf der Rechnung steht eben auch besagte Uhrzeit zu dem der Notdienst seine Versuche unternehmen haben soll.


> Handelt es sich um eine Genossenschaftswohnung?

Nein, Gemeindebau


> Was sieht der Mietvertrag hinsichtlich Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten vor?

Dass ich diese regelmäßig warten muss sofern es sich nicht um Wärmebereitungsgeräte oder Gesundheitsgefährdende oder ersten Schäden des Hauses, etc handelt.


> Und weißt Du, wann das Gebäude erbaut wurde?

1956


> Wie wurde der Schaden eigentlich behoben?

Ich habe einen Freund gefragt, der sich damit gut auskennt, die Fuge neu zu machen. Oder hätte ich hier eine professionelle Reparatur benötigt?

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Re: Angeblicher Kontaktversuch eines Notdienstes

Beitrag von alles2 » 08.02.2021, 02:15

Zunächst einmal bedanke ich, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, ordentlich auf sämtliche Fragen einzugehen. Leider sind die Antworten nicht so ausgefallen, um irgendwelche Schlupflöcher ausfindig machen zu können. Daher bleibe ich bei den zwei Punkten, die vorher erläutert wurden. Um die Rechnung in Frage zu stellen, müsstest Du schon beweisen können, dass die Tarife zu Unrecht angeführt sind. Du kannst durch den Konsumentenschutz der AK eine zweite Meinung einholen. Nicht zuletzt in Anlehnung von § 8 MRG liegt die Verantwortung rund um die Silikonfugen wohl bei Dir. Wäre man mehr "dahinter" gewesen, wäre es nicht soweit gekommen. Aber ob die Weiterreichung der Rechnung an den Vermieter berechtigt ist, könntest bei fehlendem Verständnis mit dem Mietrechtsexperten der AK klären. Sollte es eine differenzierte Sichtweise als die hier genannte, würde ich mich über eine Verständigung freuen!
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Re: Angeblicher Kontaktversuch eines Notdienstes

Beitrag von hugoM » 08.02.2021, 06:40

Danke für die Einschätzung!

Auch wenn ich hier niemanden die Zeit stehlen will, möchte ich 2 Sachen nochmal klarstellen:

1) Wenn der Notdienst die Fuge bei mir repariert hätte, würde ich die Rechnung begleichen. Mir würde vermutlich der Betrag der Rechnung nicht gefallen da der Notdienst mir vermutlich mehr als nur 15min Arbeitszeit verrechnen würde, aber bezahlen würde ich.

2) Die grundsätzliche Frage um die es mir hier ging ist ob die Rechnung gerechtfertigt ist, da ich überhaupt keine Chance gehabt habe den Notdienst in die Wohnung zu lassen. Es gab kein hörbares Klopfen oder Klingeln und am Handy hat mich auch weder der Notdienst noch der Vermieter versucht zu erreichen. Der Hausmeister hatte auch meine Handy Nummer, wurde allerdings auch nicht kontaktiert. Im Falle eines Wasserschadens kann ich mir so ein Verhalten des Notdienstes nur schwer vorstellen und habe daher meine Zweifel ob der Notdienst überhaupt an der richtigen Stelle / Tür nach mir gesucht hat.

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Re: Angeblicher Kontaktversuch eines Notdienstes

Beitrag von alles2 » 08.02.2021, 12:48

Habe Dich schon verstanden! Also wenn Du Dir absolut nichts vorzuwerfen hast und Dir sicher bist, dass keine Kontaktaufnahme durch die Firma erfolgte, weil sie die falsche Hauspartei erwischt haben dürfte, dann wende Dich an die Firma und beeinspruchst die Rechnung. Lass uns wissen, was die dazu sagt. Ebenso die Rückmeldung darüber, warum man unverrichteter Dinge wieder abgezogen sei.
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Re: Angeblicher Kontaktversuch eines Notdienstes

Beitrag von hugoM » 15.02.2021, 11:47

Hallo, hier ein kleines Update:

Ich konnte den Vermieter erfolgreich davon Überzeugen dass ich keine Gelegenheit hatte den Notdienst in die Wohnung zu lassen, womit der Vermieter letztendlich die Rechnung zurückgezogen hat.
Mit dem Notdienst selber habe ich nicht geredet.

Danke nochmals für die Erklärungen, diese haben mir sehr geholfen!

alles2
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Re: Angeblicher Kontaktversuch eines Notdienstes

Beitrag von alles2 » 15.02.2021, 12:39

Vielen Dank für die nachträgliche Information und gratuliere, dass doch noch eine Einigung (zu Deinem Gunsten) erzielt werden konnte! Man sieht einmal mehr, dass "reden reden reden" wichtig ist. Dann würden sich nämlich einige Postings hier erübrigen oder gar der Gang zu einem Anwalt oder Gericht.

Ich hingegen konnte mich nur nach Deinen Fragen richten und diese gingen eher in die Richtung "Ist die Rechnung berechtigt?" und nicht "Wie kann ich der Bezahlung entgehen?" ging. Dass man sich zuerst an den Vermieter wenden sollte, hatte ich im dritten Beitrag erwähnt. Es sah allerdings nicht danach aus, als würde der Weg beschritten werden, weshalb in weiterer Folge alternativ die Abklärung mit dem Unternehmen vorgeschlagen wurde.
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