Mietrechtsgesetz
Mietrechtsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Jahre 1991 eine Eigentumswohnung (54m2) ohne Fördermittel , gekauft. Diese Wohnung ist seit diesem Zeitpunkt vermietet. Würde gerne wissen ob diese Wohnung unter das Mietrechtsgesetz fällt. Danke im Voraus. Mit freundlichem Gruß
Re: Mietrechtsgesetz
Im § 1 MRG finden Sie die Regelungen.
https://www.jusline.at/gesetz/mrg/paragraf/1
Im Absatz 2 ist geregelt, welche Objekte überhaupt nicht dem MRG unterliegen.
Im Absatz 4 finden Sie die Objekte, die nur zum Teil dem MRG unterliegen (es sind dort die §§ aufgezählt, die gelten) und
alle übrigen Objekte unterliegen dem MRG "voll", also zur Gänze.
Und weil Sie geschrieben haben " ohne Förderung". Maßgeblich ist, ob die Wohnung bzw. das Gebäude, in dem diese gelegen ist "ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel" errichtet wurde. Sogar eine bereits ausbezahlte Förderung kann auch heute noch Wirkungen (zB auf die zulässige Miethöhe) entfalten.
https://www.jusline.at/gesetz/mrg/paragraf/1
Im Absatz 2 ist geregelt, welche Objekte überhaupt nicht dem MRG unterliegen.
Im Absatz 4 finden Sie die Objekte, die nur zum Teil dem MRG unterliegen (es sind dort die §§ aufgezählt, die gelten) und
alle übrigen Objekte unterliegen dem MRG "voll", also zur Gänze.
Und weil Sie geschrieben haben " ohne Förderung". Maßgeblich ist, ob die Wohnung bzw. das Gebäude, in dem diese gelegen ist "ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel" errichtet wurde. Sogar eine bereits ausbezahlte Förderung kann auch heute noch Wirkungen (zB auf die zulässige Miethöhe) entfalten.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Mietrechtsgesetz
Bedanke mich recht herzlich.
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